Psychisch erkrankt, nicht gehbehindert

Dora

in memoriam
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05.07.09
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Urteil:


Die psychische Erkrankung beeinträchtige den Kläger zwar teilweise in seiner Fortbewegung.
Die Regelungen zum "Merkzeichen G" setzten jedoch voraus, dass die Einschränkung des Gehvermögens durch innere,
organische Leiden verursacht werde.

Quelle: Psychisch erkrankt, nicht gehbehindert
 
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