Rezeptgebühren?

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03.01.11
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hallo,

ich war am samstag abend im krankenhaus um mir ein medikament verschreiben zu lassen, da ic der meinung war, dieses medikament kriege man nur mir rezept!

als ich drankam, erklaerte ich, dass ich ein rezept will für das medikament und der arzt meinte dann nur kurz: dieses medikament ist eigentlich rezeptfrei! er hat mir dann trotzdem ein rezept geschrieben und nach 1 minute war ich wieder draußen!

Glaubt ihr, dass er das verrechnen wird? also dass da jetzt eine rechnung kommt wegen rezeptgebühren (obwohl rezeptfrei ist..) und am besten noch mit nachttarif, da samstag abend war?

lg, Elphi
 
Solltest Du privat versichert sein, dann ja.

Die Ausstellung eines Rezeptes (unerheblich ob das Medikament rezept- oder apothekenpflichtig ist) wird mit der GOÄ Ziffer 2 berechnet. Die meisten Ärzte werden dafür den 1,5 fachen Gebührensatz berechnen, wären dann 3,15 Euro.

Da er mit Dir gesprochen hat, könnte es sein dass er noch die GOÄ Ziffer 1 (Beratung) berechnen wird. Und darauf könnten dann noch die Wochenendzuschläge kommen.
 
Das ist interessant, danke! So in etwa hatte ich mir das auch gedacht! Wenn er da auch noch Beratung oder ähnliches fragen würde, fände ich aber sehr dreist, da er mich wirklich null beraten hat :-S
 
Tja ... meist ist es so, dass schon das Händeschütteln bei der Begrüßung des Arztes schon 10,72 Euro wert ist (GOÄ Ziffer 1).

Schon allein das Erklären dass dieses Medikament nicht rezeptpflichtig ist, kann der Arzt als "Aufklärung" definieren welche mit der Ziffer 1 abgedeckt ist.
 
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