Meldepflicht in Rheinland-Pfalz (D) ab 2011

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Ganz überraschend wird in Rheinland-Pfalz schon 2011 die Meldepflicht für Borreliose eingeführt:

Borreliose: Ab 2011 gilt Meldepflicht im Land - Regionales - Rhein-Zeitung

Man kann nur hoffen, dass es auch was bringt und dass die anderen Bundesländer es bald nachmachen!

Es ging auch so schnell, dass die Meldekrieterien noch gar nicht festgelegt sind. (!) Der Borreliose-Bund sagt, dass die Borreliose-Gesellschaft an den Kriterien mitarbeitet. Dann könnte es echt was werden, denn Zecken und Borrelien haben wir eigentlich "genug" hier in RLP ....

Gruß,
Guido
 
P.S.: Man kann sich natürlich fragen, was eine Meldepflicht bei einer (i.d.R.) nicht-ansteckenden Krankheit überhaupt bringt. Zwei Dinge sehe ich aber ganz klar:

1. bringt es sofort einen höheren "Krankheitswert" (schönes Ärztewort übrigens!). Das habe ich sofort bei meinem Hausarzt gespürt.

2. würden realistische Zahlen hoffentlich zu mehr Forschung führen. Denn wenn auch nur 100.000 Leute in Deutschland betroffen sind, würde sich Forschung definitiv lohnen! Wahrscheinlich sind es aber laut Deutscher Borreliose-Gesellschaft eher 1-2 Millionen.

Gruß,
Guido
 
Vom Wahrscheinlichsten ausgehend müsste man annehmen, dass sie kurz davor sind eine Borreliose-Impfung einzuführen.
Denn was sonst sollte eine Meldepflicht bei einer nicht-infektiösen Erkrankung sonst bringen?
Die für Hunde gibt es schließlich schon.
 
P.S.: Man kann sich natürlich fragen, was eine Meldepflicht bei einer (i.d.R.) nicht-ansteckenden Krankheit überhaupt bringt.

Hallo Guido,

so wie die Meldepflicht jetzt praktiziert wird, ist es im Grunde nix Halbes und nix Ganzes. Denn es wird ja nach bestimmten Falldefinitionen vorgegangen und zwar nur Fälle mit EM, Neuroborreliose und Lyme-Arthritis nach bestimmten Kriterien.:rolleyes:
Insofern werden nicht alle Borreliosen da mit ermittelt, denn die Infektionsrate ist viel, viel höher. Allein schon was das EM betrifft, was ja nur in 30-50% aller Fälle auftritt, da fällt schon mal (über) die Hälfte ohne raus. Und dann noch die ganzen Chroniker, welche keine eindeutige Serologie bzw. Befunde haben....

https://edoc.rki.de/documents/rki_fv/reIyc219H7jZM/PDF/28C133f55NR4w.pdf

Viele Grüße Quittie
 
.... so wie die Meldepflicht jetzt praktiziert wird, ist es im Grunde nix Halbes und nix Ganzes. Denn es wird ja nach bestimmten Falldefinitionen vorgegangen und zwar nur Fälle mit EM, Neuroborreliose und Lyme-Arthritis nach bestimmten Kriterien. ....

Die Sensation ist ja gerade, dass die DBG an den Meldekriterien mitarbeitet! Hallo?!? ;)

Gruß,
Guido
 
Schade, daß das Gesundheitsmininsterium es nicht geschafft hat, eine bundesweite Meldepflicht einzuführen.

In den Ostländern gibt es schon eine Meldepflicht, oder?
 
In den östlichen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen u. Sachsen-Anhalt besteht derzeit die Meldepflicht für Lyme-Borreliose.

Viele Grüße Quittie
 
In den östlichen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen u. Sachsen-Anhalt besteht derzeit die Meldepflicht für Lyme-Borreliose.

Viele Grüße Quittie

Danke Quittie!:kiss:

Und was sagen die gemeldeten Zahlen dort? Haben diese Zahlen irgendetwas verändert?
 
.... Und was sagen die gemeldeten Zahlen dort? Haben diese Zahlen irgendetwas verändert?

Das Problem sind die Meldekriterien: gezählt werden nicht die Leute, die krank sind bzw. krank werden, sondern nur die Neu-Infektionen. Und wer mit EM zum Arzt geht, hat ja ganz gut Chancen, nicht krank zu werden.

Jetzt hier in RLP soll die DBG an den Meldekrieterien mitarbeiten (s. oben).


Gruß,
Guido
 
Schade, daß das Gesundheitsmininsterium es nicht geschafft hat, eine bundesweite Meldepflicht einzuführen.

In den Ostländern gibt es schon eine Meldepflicht, oder?


Man soll nicht denken, dass der Kampf auf die einzelnen Bundesländern
ohne Wirkung bleibt.

@...ndp wieso gibt es die Impfung gegen Borreliose?

Nach meinem Wissenstand deckt diese doch lediglich FSME ab?
 






Ich versuchte ja gestern schon vergeblich an den Bericht zu kommen.

Sorry, es steht ja jetzt auch in der Ärztezeitung.


Vielleicht hat man bei der Ministerin und dem bekannten Klinikum endlich genug genervt, dass jetzt was in die Gänge gekommen ist?

Da bin ich jetzt einmal gespannt, ob sich in den Köpfen der niedergelassenen Ärzte in unserer Stadt, das auch herum spricht und sich etwas zum Positiven ändert????

Zu jeder Erkrankung muss nämlich die Borreliose mit einbezogen werden.

Was mich wundert, dass vom Saarland hier nicht geschrieben steht?



lg und ein schönes WE:wave:
 
Zuletzt bearbeitet:
das setzt voraus, dass die Ärzte Borreliose auch diagnostizieren können. Da hapert es ja noch gewaltig. Unsere Reinigungsfrau war ständig erkältet und ständig beim Arzt, als sie auch noch über Gelenkschmerzen klagte, hab ich ihr geagt sie soll nen Borre Test machen. War es dann auch. Aber Arzt kam vorher nicht drauf, muß man stutzig werden wenn ein Patient alle 4 Wochen mit ner fetten Erkältung in der Praxis steht.

Grüße Apoman
 
Meldepflicht bringt Behandlungsverbot für den Heilpraktiker. Geht´s vielleicht darum?

LG, Esther.
 
könnte sein, wobei es ja nicht verboten sein kann insgesamt vom Heilpraktiker behandelt zu werden, der Patient muß halt in zusätzliche ärztliche Behandlung oder wie ist das? Sonst wäre es ja ein Nachteil für den Patienten, wenn er nur wegen einer Borre nicht mehr zum HP dürfte.
 
Früher galt das Behandlungsverbot für den HP personenbezogen, also der HP durfte jemanden, der zum Beispiel eine chron. Hepatitis B hatte, prinzipiell nicht behandeln, auch nicht wegen eines verstauchten Knöchels.

Soweit ich weiß, wird das Behandlungsverbot nun aber krankheitsbezogen interpretiert, also der HP darf dann die Borreliose nicht behandeln, aber alles andere. Was natürlich im ganzheitlichen Sinne totaler Schwachsinn ist. Ob das ganze schon durchjudiziert ist, weiß ich nicht.

LG, Esther.
 
Der HP darf keine Borreliose v.a. mit Erythema Migrans behandeln, somit auch nicht die Diagnose Borreliose stellen. Aber er darf unterstützende Maßnahmen bsw. bei Gelenkschmerzen..., da es sich um eine Multisystemerkrankung handelt.

Steht "Verdacht auf Borreliose" auf der Rechnung und am besten noch Hinweis auf ärztliche Abklärung, passt das.

Vg, Angie
 
Früher galt das Behandlungsverbot für den HP personenbezogen, also der HP durfte jemanden, der zum Beispiel eine chron. Hepatitis B hatte, prinzipiell nicht behandeln, auch nicht wegen eines verstauchten Knöchels.

Soweit ich weiß, wird das Behandlungsverbot nun aber krankheitsbezogen interpretiert, also der HP darf dann die Borreliose nicht behandeln, aber alles andere. Was natürlich im ganzheitlichen Sinne totaler Schwachsinn ist. Ob das ganze schon durchjudiziert ist, weiß ich nicht.

LG, Esther.

Ja, genau, alles andere, aber keine Borreliose.

Vg, Angie
 
Wenn keine Meldepflicht besteht, darf der HP aber sehr wohl auch das EM behandeln, oder?

Esther.
 
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