Grundsatzurteil: Sepsis kann Behandlungsfehler sein!

James

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Das Landgericht Lüneburg verurteilte eine Klinik und zwei seiner Ärzte zu Schadensersatz-Zahlungen nachdem ein Patient bei einer Herz-OP mit Krankenhauskeimen infiziert wurde und an der Sepsis starb. Das Gericht bewertete die fehlende Sorgfaltspflicht als fehlerhafte medizinische Behandlung.
Der Rechtsanwalt der Witwe bezeichnete zu Recht das Urteil als "Meilenstein für Sepsis-Opfer".

Näheres unter: www.az-online.de/uelzensolobig/00_20100812010030_Toedliche_Therapie_Aerzte_verurteilt.html
 
Das ist wirklich ein interessantes Urteil, James.
Weißt du zufällig, ob die Klinik in Revision gegangen ist? Denn so ein Grundsatzurteil dürfte doch gewaltige Kreise ziehen?

Grüsse,
Oregano
 
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision wurde jedoch auch noch nicht angekündigt. Der Wandel in der Rechtsauffassung kündigte sich jedoch schon länger an. Seit geraumer Zeit werden Hygienefehler grundsätzlich als schwerer Behandlungsfehler mit Beweislastumkehr betrachtet und somit betroffene Patienten entlastet.
 
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