Themenstarter
- Beitritt
- 11.05.09
- Beiträge
- 4
Auszug Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
EU-Rahmen
Die EU hat Vorschriften eingeführt, die mit dafür sorgen sollen, dass Nahrungsergänzungsmittel sicher und sachgerecht gekennzeichnet sind. In der EU sind Nahrungsergänzungsmittel wie Lebensmittel geregelt und die Gesetzgebung konzentriert sich auf Vitamine und Mineralstoffe, die als Zutaten von Nahrungsergänzungsmitteln zum Einsatz kommen.
Die wichtigste EU-Rechtsvorschrift diesbezüglich ist die Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel, die Vitamine und Mineralstoffe enthalten.
Die Richtlinie legt Kennzeichnungsvorschriften fest und fordert die Festlegung von EU-weiten Höchst- und Mindestmengen für jedes Vitamin und jeden Mineralstoff, das/der Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt wird. Da die zu hohe Aufnahme von Vitaminen und Mineralstoff zu nachteiligen Wirkungen für die Gesundheit führen kann, sieht die Richtlinie die Festlegung von Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe vor, die Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt werden. Diese Aufgabe wurde an die Kommission delegiert und wird derzeit bearbeitet.
Darüber hinaus findet sich in Anhang II zu dieser Richtlinie eine Liste der zulässigen Vitamine oder Mineralstoffe, die Nahrungsergänzungsmitteln für besondere ernährungsspezifische Zwecke zugesetzt werden dürfen. Bis zum 31. Dezember 2009 dürfen Stoffe, die nicht in diesem Anhang zur Richtlinie aufgeführt sind, durch spezifische nationale Abweichungen, die von den EU-Mitgliedstaaten gewährt werden, in Europa auf dem Markt bleiben. Das gilt jedoch nur für Stoffe, die bereits vor dem 12. Juli 2002 auf dem Markt waren, als diese Richtlinie in Kraft trat, und wenn sich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nicht dagegen ausgesprochen hat.
Diese Liste wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Europäischen Kommission im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten überprüft. Ab 1. Januar 2010 werden nur die im aktualisierten Anhang II der Richtlinie aufgeführten Substanzen zur Verwendung zugelassen sein.
Unternehmen, die einen nicht in der Liste der zulässigen Substanzen aufgeführten Stoff auf den Markt bringen wollen, müssen einen Antrag bei der Europäischen Kommission nach dem im administrativen Leitliniendokument der Kommission dargelegten Verfahren stellen.
Rolle und Aktivitäten der EFSA
Die EFSA wurde von der Europäischen Kommission ersucht, eine Bewertung der Sicherheit und Bioverfügbarkeit von Nährstoffquellen vorzunehmen, die zur Hinzufügung zu der Liste zulässiger Stoffe in Anhang II der Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie vorgeschlagen wurden. Im Jahr 2005 gingen bei der EFSA etwa 500 Zulassungsanträge für Nährstoffe ein, die Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt werden, die derzeit in Abweichung von der Richtlinie in der EU auf dem Markt sind.
Die Bewertungen werden vom Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS-Gremium) vorgenommen. Früher war das ehemalige Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, (AFC-Gremium) für diese Arbeit zuständig.
Die Bewertungen des Gremiums bestehen aus einer Beurteilung der Sicherheit eines Nährstoffs in der vom Antragsteller empfohlenen Aufnahmemenge. Das Gremium beurteilt außerdem die Bioverfügbarkeit des Nährstoffs aus der Quelle, d. h. die Wirksamkeit, mit der der Mineralstoff oder das Vitamin aus der Quelle in das Körpergewebe freigesetzt wird.
Die EFSA stellt Gutachten über die einzelnen Stoffe aus, in denen anhand der verfügbaren Daten analysiert wird, ob verschiedene Nährstoffquellen, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden, in den von den Antragstellern vorgeschlagenen Mengen einen Anlass zu Sicherheitsbedenken geben. Von den 500 Zulassungsanträgen wurden über 120 aufgrund der begrenzten mitgelieferten Informationsmenge als nicht geeignet für die wissenschaftlichen Bewertung erachtet. In einer im April 2008 verabschiedeten Stellungnahme kam die EFSA zu dem Schluss, dass eine sichere Verwendung einer Reihe von Nährstoffquellen und die Bioverfügbarkeit der Nährstoffe aus diesen Substanzen auf der Grundlage der eingereichten Informationen nicht bewertet werden könnten.
Darüber hinaus hat das NDA-Gremium der EFSA die nachteiligen Wirkungen für die Gesundheit von einzelnen Nährstoffen in Aufnahmemengen bewertet, welche die Ernährungsanforderungen übersteigen und soweit möglich Höchstmengen (HM) für verschiedene Bevölkerungsgruppen festgelegt. Die Höchstmenge (HM) stellt die höchste dauerhafte tägliche Aufnahmemenge eines Nährstoffs dar, die aller Wahrscheinlichkeit nach mit keinem Risiko nachteiliger Wirkungen für die Gesundheit verbunden ist. Die vom ehemaligen Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (WLA) und vom NDA-Gremium festgelegten HM werden vom ANS-Gremium für seine Bewertungen der Sicherheit von Nährstoffen, die Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt werden, als Referenz herangezogen. Bei dieser ganzen Arbeit wird die EFSA die Europäische Kommission durch Festlegung von Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereichten Lebensmitteln unterstützen.
https://www.efsa.europa.eu
EU-Rahmen
Die EU hat Vorschriften eingeführt, die mit dafür sorgen sollen, dass Nahrungsergänzungsmittel sicher und sachgerecht gekennzeichnet sind. In der EU sind Nahrungsergänzungsmittel wie Lebensmittel geregelt und die Gesetzgebung konzentriert sich auf Vitamine und Mineralstoffe, die als Zutaten von Nahrungsergänzungsmitteln zum Einsatz kommen.
Die wichtigste EU-Rechtsvorschrift diesbezüglich ist die Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel, die Vitamine und Mineralstoffe enthalten.
Die Richtlinie legt Kennzeichnungsvorschriften fest und fordert die Festlegung von EU-weiten Höchst- und Mindestmengen für jedes Vitamin und jeden Mineralstoff, das/der Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt wird. Da die zu hohe Aufnahme von Vitaminen und Mineralstoff zu nachteiligen Wirkungen für die Gesundheit führen kann, sieht die Richtlinie die Festlegung von Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe vor, die Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt werden. Diese Aufgabe wurde an die Kommission delegiert und wird derzeit bearbeitet.
Darüber hinaus findet sich in Anhang II zu dieser Richtlinie eine Liste der zulässigen Vitamine oder Mineralstoffe, die Nahrungsergänzungsmitteln für besondere ernährungsspezifische Zwecke zugesetzt werden dürfen. Bis zum 31. Dezember 2009 dürfen Stoffe, die nicht in diesem Anhang zur Richtlinie aufgeführt sind, durch spezifische nationale Abweichungen, die von den EU-Mitgliedstaaten gewährt werden, in Europa auf dem Markt bleiben. Das gilt jedoch nur für Stoffe, die bereits vor dem 12. Juli 2002 auf dem Markt waren, als diese Richtlinie in Kraft trat, und wenn sich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nicht dagegen ausgesprochen hat.
Diese Liste wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Europäischen Kommission im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten überprüft. Ab 1. Januar 2010 werden nur die im aktualisierten Anhang II der Richtlinie aufgeführten Substanzen zur Verwendung zugelassen sein.
Unternehmen, die einen nicht in der Liste der zulässigen Substanzen aufgeführten Stoff auf den Markt bringen wollen, müssen einen Antrag bei der Europäischen Kommission nach dem im administrativen Leitliniendokument der Kommission dargelegten Verfahren stellen.
Rolle und Aktivitäten der EFSA
Die EFSA wurde von der Europäischen Kommission ersucht, eine Bewertung der Sicherheit und Bioverfügbarkeit von Nährstoffquellen vorzunehmen, die zur Hinzufügung zu der Liste zulässiger Stoffe in Anhang II der Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie vorgeschlagen wurden. Im Jahr 2005 gingen bei der EFSA etwa 500 Zulassungsanträge für Nährstoffe ein, die Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt werden, die derzeit in Abweichung von der Richtlinie in der EU auf dem Markt sind.
Die Bewertungen werden vom Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS-Gremium) vorgenommen. Früher war das ehemalige Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, (AFC-Gremium) für diese Arbeit zuständig.
Die Bewertungen des Gremiums bestehen aus einer Beurteilung der Sicherheit eines Nährstoffs in der vom Antragsteller empfohlenen Aufnahmemenge. Das Gremium beurteilt außerdem die Bioverfügbarkeit des Nährstoffs aus der Quelle, d. h. die Wirksamkeit, mit der der Mineralstoff oder das Vitamin aus der Quelle in das Körpergewebe freigesetzt wird.
Die EFSA stellt Gutachten über die einzelnen Stoffe aus, in denen anhand der verfügbaren Daten analysiert wird, ob verschiedene Nährstoffquellen, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden, in den von den Antragstellern vorgeschlagenen Mengen einen Anlass zu Sicherheitsbedenken geben. Von den 500 Zulassungsanträgen wurden über 120 aufgrund der begrenzten mitgelieferten Informationsmenge als nicht geeignet für die wissenschaftlichen Bewertung erachtet. In einer im April 2008 verabschiedeten Stellungnahme kam die EFSA zu dem Schluss, dass eine sichere Verwendung einer Reihe von Nährstoffquellen und die Bioverfügbarkeit der Nährstoffe aus diesen Substanzen auf der Grundlage der eingereichten Informationen nicht bewertet werden könnten.
Darüber hinaus hat das NDA-Gremium der EFSA die nachteiligen Wirkungen für die Gesundheit von einzelnen Nährstoffen in Aufnahmemengen bewertet, welche die Ernährungsanforderungen übersteigen und soweit möglich Höchstmengen (HM) für verschiedene Bevölkerungsgruppen festgelegt. Die Höchstmenge (HM) stellt die höchste dauerhafte tägliche Aufnahmemenge eines Nährstoffs dar, die aller Wahrscheinlichkeit nach mit keinem Risiko nachteiliger Wirkungen für die Gesundheit verbunden ist. Die vom ehemaligen Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (WLA) und vom NDA-Gremium festgelegten HM werden vom ANS-Gremium für seine Bewertungen der Sicherheit von Nährstoffen, die Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt werden, als Referenz herangezogen. Bei dieser ganzen Arbeit wird die EFSA die Europäische Kommission durch Festlegung von Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereichten Lebensmitteln unterstützen.
https://www.efsa.europa.eu