Info zur Vorsorgevollmacht (D)

James

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Vorsorgevollmacht


Im deutschen Recht gibt es seit 1992 statt Entmündigung oder Vormundschaft die Betreuung. Sie tritt ein, wenn bei einer volljährigen Person durch psychische, geistige, seelische oder körperliche Behinderungen die Fähigkeit zur Besorgung eigener Angelegenheiten teilweise oder wesentlich verloren gegangen ist. Hat die betroffene Person keine Vorsorge getroffen, wird ein Verfahren der Betreuerbestellung nach § 1896 BGB gerichtlich eingeleitet. In diese Lage kann jeder, unabhängig vom Alter durch Krankheit oder Unfall kommen.
Damit die persönlichen Angelegenheiten in diesem Falle wie gewünscht geregelt werden können sollte man Vorsorge treffen und per Vollmacht eine oder mehrere Personen einsetzen, mit denen man grundsätzliche Absprachen getroffen hat und mein Vertrauen besitzen.
Das Bundesministerium der Justiz hat im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine umfangreiche, sehr gut erklärende Druckschrift kostenlos herausgegeben, die alle Fakten, Formulare und Zusatzinformationen enthält.
Diese Unterlage ist im Internet unter BMJ | Publikationen oder über den Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 481009, 18132 Rostock erhältlich.
 
Hallo Uta,

danke für Deinen wertvollen Hinweis! Da diese Rubrik noch nicht so lange besteht, sind auch mir einige Threads zum Thema entgangen.

Zur Patientenverfügung werde ich noch einige Infos fertig machen, da auch hier sich die Dinge weiter entwickeln und verändern. Die Patientenverfügung ist ja ein wichtiger Bestandteil des Vorsorgerechtes und, so meine ich für unsere User besonders interessant.
Ich hoffe, dass sich daraus lebhafte Diskussionen entwickeln und Erfahrungen weiter gegeben werden.
 
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