Kostenübernahme nach Ärztefehler

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06.03.09
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Meine Kollegin hatte in Dezember immer wieder Scherzen in der rechten Schulter. Am 31. Dezember bekam sie im HMO Zentrum eine Kortisonspritze. Die nächsten Tage hatte sie immer mehr Schmerzen, und musste am 5. Januar ins Spital. Da wurde ein Blutinfekt diagnostiziert, dies wurde durch die Spritze verursacht. Sie war anschliessend fast 4 Wochen im Spital, wurde 5 mal operiert.
Arbeiten kann sie monatelang nicht, ihren rechten Arm kann sie nicht benutzen. Sie hat einen deutlichen Lohnausfall.
Und jetzt hat Sie von der Krankenkasse noch eine Spitalrechnung erhalten und muss ca. CHF 2'500 selber zahlen.
Und dies für einen Ärztefehler.
Sie hat keinen Rechtschutz.
Frage; gibt es eine Möglichkeit diese Kosten auf den Arzt weiterzuleiten, und gibt es eine Möglichkeit den Lohnausfall irgendwo geltend zu machen?
Vielen dank, gruess
 
Hallo Bert,

am besten sollte sie mal mit einem RA sprechen, ein Beratungsgespräch kostet bei uns in D ca. 150 EUR, das hält sich ja noch halbwegs im Rahmen.

Ansonsten sieh mal hier:
Ärztepfusch | MDR.DE
Schutz vor Ärztepfusch - Allgemeiner Patienten-Verband e.V.
Sozialabsturz nach rztepfusch - Dies ist eine kostenlose Unterseite im Privaten Netzwerk Medizingeschdigter. Hier knnte auch Ihr Erlebtes verffentlicht werden.

Ich hoffe Du findest auf diesen Seiten einige nützliche Infos :).


Liebe Grüße :wave:.

Heather
 
Hallo,
es gibt Untersuchungen, die die Rate der erheblichen, also mit einem wirklichen Schaden verbunden Fehlleistungen in Krankenhäusern ermittelt haben.

Die Epidemiologie von Fehlleistungen in Krankenhäusern ist hinlänglich erforscht. Die Häufigkeit von erheblichen Fehlleistungen liegt je nach wissenschaftlicher Untersuchung zwischen vier und 16 Prozent.
Quelle
Das heißt, bis zu jede sechste Entscheidung schadet den Patienten.
Das ist genau die Wahrscheinlichkeit, der man bei Russisch Roulett entgegen sieht.
 
Da gibt es nur eines: Sich keinesfalls auf Diskussionen einlassen, sondern die Angelegenheit einem auf derartige Fälle spezialisierten Rechtsanwalt übergeben, dies auch dann, wenn man keinen Rechtsschutz hat. Sofern dieser resolut seinen Mandanten vertritt, kann nach letztinstanzlichem Urteilsspruch die Gegenseite für sämtliche Kosten aufkommen.

Hierzu wünsche ich guten Erfolg!

Gerold
 
In D kann man auch ohne Rechtschutz und Kohle klagen. Dafür gibt es die Prozesskostenhilfe.

Allerdings sollte man sich in solchen Fällen unbedingt einen guten und anerkannten Fachanwalt suchen.

Ich denke, dass es die Sache bei einem erwiesenen Ärztefehler allemal wert ist. Alle Ärzte haben eine extra Haftpflichtversicherung für Behandlungsfehler. Die wehrt sich zwar immer, zu zahlen. Aber wenn man eindeutige Beweise hat, hat man gute Karten.:)
 
In D kann man auch ohne Rechtschutz und Kohle klagen. Dafür gibt es die Prozesskostenhilfe.

Allerdings sollte man sich in solchen Fällen unbedingt einen guten und anerkannten Fachanwalt suchen.

Ich denke, dass es die Sache bei einem erwiesenen Ärztefehler allemal wert ist. Alle Ärzte haben eine extra Haftpflichtversicherung für Behandlungsfehler. Die wehrt sich zwar immer, zu zahlen. Aber wenn man eindeutige Beweise hat, hat man gute Karten.:)

Ein Hinweis: Nach Straßenverkehrsunfällen ist es nicht anders, auch hier versucht eine jede Kfz-Versicherung mit einer möglichst geringen Kostenerstattung hinzukommen. Deshalb empfiehlt es sich auch da, alles grundsätzlich über einen Rechtsanwalt laufen zu lassen.

Alles Gute!

Gerold
 
Ein Hinweis: Nach Straßenverkehrsunfällen ist es nicht anders, auch hier versucht eine jede Kfz-Versicherung mit einer möglichst geringen Kostenerstattung hinzukommen. Deshalb empfiehlt es sich auch da, alles grundsätzlich über einen Rechtsanwalt laufen zu lassen.

Alles Gute!

Gerold
Da sehe ich aber doch noch einen klitzekleinen Unterschied.:bang: Denn bei Verkehrunfällen wird von den KFZ-Versicherungen der Unfallverursacher nicht generell erst mal abgestritten, dass die Unfallverursacher die Schäden überhaupt verursacht haben.
 
Da sehe ich aber doch noch einen klitzekleinen Unterschied.:bang: Denn bei Verkehrunfällen wird von den KFZ-Versicherungen der Unfallverursacher nicht generell erst mal abgestritten, dass die Unfallverursacher die Schäden überhaupt verursacht haben.

Wie ich erst kürzlich bei einem Verkehrsunfall erfahren konnte, hat die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers sehr wohl versucht, einen Teil der Schuld auf mich abzuwälzen, obwohl die Alleinschuld des anderen Fahrers nicht zu bezweifeln war. Deshalb bin ich froh gewesen, daß ich die ganze Angelegenheit von vornherein einem fachlich versierten Rechtsanwalt übergeben habe.

Alles Gute!

Gerold
 
Hallo Bert,

habe erst jetzt Dein Posting entdeckt.
Es handelt sich nach Deiner Beschreibung um einen Hygienefehler mit Beweislastumkehr (der Arzt muß nachweisen, dass kein Fehler möglich war). Näheres findest Du auch in unserem Wiki medizinische Behandlungsfehler
 
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