Themenstarter
- Beitritt
- 20.08.06
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- 1
Hallo Zahnkundige !
Ich habe ein Problem, was hier schon ähnlich beschrieben wurde.
Vor 4 Jahren wurden an meinen Zähnen aufwendige Schleif- u. Überkronungsarbeiten durchgeführt.
Eine Krone löste sich. Nach Prüfung der Gegebenheiten ddes Kronen-Unterbaues durch einen anderen Zahnarzt als den den ich damals hatte, teilte er mir mit, dass die Zahnsubstanz kariös sei und erheblich herunterschliffen werden müsste, was denn auch erfolgte.
Kontrollen erfolgten mit einer Indikatorflüssigkeit, welche noch mit Restkaries behaftete Zahnflächen, rot färbt.
Solange also noch Verfärbungen auftreten muss noch geschliffen bzw. gefräst/gebohrt werden.
Im Endeffekt wurde soweit heruntergeschliffen, dass ich jetzt beim Aufbeißen
mit dem Provisorium Schmerzen habe. Ich denke, dass eine Nervbehandlung folgen wird.
Der Zahnarzt sagte mir, dass aus seiner Sicht bei der Behandlung vor 4 Jahren
der Karies nicht richtig entfernt wurde, da sich sonst dieser Zustand so nicht darstellen würde.
Eine weitere Krone, bei der der Zahnhals kritisch aussah wurde auch Verdacht entfernt. Hier das gleich Bild.
Mich beschäftigen nun die Fragen:
Gibt es unterschiedliche Sichtweisen bei den Ärzten über die Behandlungsnotwendigkeit von Karies vor Überkronung ?
Liefert der Kariesindikator verlässliche Hinweise oder verleitet er zu übertriebenen Schleif/ Bohrarbeiten ?
Ich befürchte dass die Krankenkasse insbes. die DKV sich bei der Bezahlung von neuen Kronen nach 4 Jahren sich querstellt.
Mündlich hat man mich schonnmal wissen lassen, dass hier eine sehr fundierte Beweisführung erfolgen muss, da ja schließlich denkbar sei, dass ich nur mal ein paar neue schöne Kronen haben wollte.
Kann ich den Arzt, den ich vor 4 Jahren hatte zur Rechenschaft ziehen ?
Schadenersatzansprüche verjähren 3 Jahre nach Kenntnis des Anspruchsgrundes.
Hat jemand Erfahrung mit diesen Fragestellungen ?
Ich habe ein Problem, was hier schon ähnlich beschrieben wurde.
Vor 4 Jahren wurden an meinen Zähnen aufwendige Schleif- u. Überkronungsarbeiten durchgeführt.
Eine Krone löste sich. Nach Prüfung der Gegebenheiten ddes Kronen-Unterbaues durch einen anderen Zahnarzt als den den ich damals hatte, teilte er mir mit, dass die Zahnsubstanz kariös sei und erheblich herunterschliffen werden müsste, was denn auch erfolgte.
Kontrollen erfolgten mit einer Indikatorflüssigkeit, welche noch mit Restkaries behaftete Zahnflächen, rot färbt.
Solange also noch Verfärbungen auftreten muss noch geschliffen bzw. gefräst/gebohrt werden.
Im Endeffekt wurde soweit heruntergeschliffen, dass ich jetzt beim Aufbeißen
mit dem Provisorium Schmerzen habe. Ich denke, dass eine Nervbehandlung folgen wird.
Der Zahnarzt sagte mir, dass aus seiner Sicht bei der Behandlung vor 4 Jahren
der Karies nicht richtig entfernt wurde, da sich sonst dieser Zustand so nicht darstellen würde.
Eine weitere Krone, bei der der Zahnhals kritisch aussah wurde auch Verdacht entfernt. Hier das gleich Bild.
Mich beschäftigen nun die Fragen:
Gibt es unterschiedliche Sichtweisen bei den Ärzten über die Behandlungsnotwendigkeit von Karies vor Überkronung ?
Liefert der Kariesindikator verlässliche Hinweise oder verleitet er zu übertriebenen Schleif/ Bohrarbeiten ?
Ich befürchte dass die Krankenkasse insbes. die DKV sich bei der Bezahlung von neuen Kronen nach 4 Jahren sich querstellt.
Mündlich hat man mich schonnmal wissen lassen, dass hier eine sehr fundierte Beweisführung erfolgen muss, da ja schließlich denkbar sei, dass ich nur mal ein paar neue schöne Kronen haben wollte.
Kann ich den Arzt, den ich vor 4 Jahren hatte zur Rechenschaft ziehen ?
Schadenersatzansprüche verjähren 3 Jahre nach Kenntnis des Anspruchsgrundes.
Hat jemand Erfahrung mit diesen Fragestellungen ?