Steuerliche Absetzbarkeit der Behandlungskosten (NEMs)

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29.05.08
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Hallöchen Ihr Lieben,

heute Morgen war ich auf einen netten Plausch ins Finanzamt geladen. Das Gute ist, dass ich nach wie vor auf freiem Fuß bin und damit unserem Forum erhalten bleiben werde :), das Schlechte, dass die beiden netten Herren so manches anders sehen als Steuerkonz & ich. Schon merkwürdig, beim Arzt sehe ich so manches anders, und in Steuersachen habe ich auch oft eine andere Meinung als die lieben Herren vom Kundenservice. Ob's vielleicht doch an mir liegt???

Noch nicht einmal für meinen Beruf so typische Arbeitsmittel wie Foto- und Videokamera wollen sie anerkennen - bisher!!! Doch mir schwant dunkel, dass womöglich wieder einmal das Unrecht die Oberhand behalten könnte. Noch nicht einmal die mind. 80%ige berufliche Nutzung meines privaten PC war ihnen glaubhaft zu machen...

Da dachte ich mit Sorge daran, wie wohl in diesem Jahr die ganzen NEMs als außergewöhnliche Belastungen anzusetzen seien. Hat da schon jemand mutmachende Erfahrungen?
Ich bekomme von Dr. K. zumeist ein privates "Anfangsrezept", nehme die Stoffe aber dann weiter, ohne dies per Rezept belegen zu können. Reicht das aus, damit es anerkannt wird? (Eigentlich doch nicht :eek:)).

Ich könnte mir vorstellen, dass die lieben Herren von heute Morgen - anstatt großkalibrigen Steuersündern nachzujagen, was ja eigentlich ihr Job wäre - lieber mir wegen der paar mickrigen NEMs einige hochnotpeinliche Fragen stellen möchten.

Kennt Ihr eigentlich schon den höchst amüsanten Stern-Artikel, nach dem nicht nur wir Kuklinski-Patienten mit angeblicher Phobie vor Kopfgelenksverletzungen fälschlich für verrückt erklärt werden, sondern sogar auch Finanzbeamte per med. Gutachten womöglich im Interesse ihres eigenen Dienstherrn, nämlich deshalb, weil sie ihren Job getan haben? ;) Leider nämlich zu gut. Sie wollten nicht die Kleinen fangen, sondern endlich mal die Großen. Das gefiel offenbar manchen wichtigen Leuten nicht...
Das weniger Amüsante ist, dass der Artikel wohl keine Satire sein, sondern die Realität beschreiben will:
Steuerfahndung Frankfurt : Eiskalt abserviert - Politik - STERN.DE (19.12.2008)

Sollte es in diesem unserem Lande etwa Gefälligkeitsgutachten geben?

Liebe Grüße und uns viel Erfolg beim An- und Absetzen
Euer Karolus

P.S. Man merkt schon, dass die Milliarden für Lehman Brothers & Co. wieder reinkommen müssen... Also nix mit steuerlichem Konjunkturprogramm für die kleinen Leute.
 
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Kuklinski und Steuer

Hallo,
ja das mit den Anfangsrezepten ist schon seltsam. Wozu überhaupt ein Anfangsrezept?

Ich habe ggw. nicht die Nerven mich dem Stress auszusetzen, bei Krankenversicherung oder Steuer diese Kosten einzufordern. Meine NEM's bezahle ich selbst, da sind weder Krankenversicherung noch Steuer beteiligt.

Sollte ich einmal gesundheitlich stabiler werden, würde ich das sicher versuchen, doch ggw. bin ich nicht einmal in der Lage eins und eins zusammen zu zählen. :eek:):mad:

Karolus, wenn du etwas erreichst, dann informiere uns bitte.
 
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Kuklinski und Steuer

Die Fragestellung kann man ja noch ausweiten, und zwar um das Thema "Zahnbehandlungen".
Auch da wäre es super, wenn man sich manche Kosten von der Krankenkasse oder der STeuer wiederholen könnte.

Aber ich fürchte, auch das ist so gut wie unmöglich.

Gruss,
Uta
 
Kuklinski und Steuer

Hallo zusammen,

mit der Steuer halte ich's wie der Apotheker ("Viel hilft viel, sagte der Apotheker und dachte an seine Gesundheit." :)) Also viel angeben, und dann Einspruch einlegen, wenn sie zu viel streichen.

Im Großen Konz 2007 (Arbeitnehmer sollen mit dem Kleinen (Arbeitsbuch) besser fahren) findet sich das liebliche Kapitel: "Auch Du bist außergewöhnlich belastet" (S. 372ff). Und wer von uns wäre das nicht? Nach diesem Kapitel "können" unter der Rubrik Außergewöhnliche Belastungen "Aufwendungen für Arzneimittel, Stärkungsmittel oder ähnliche Präparate auch ohne ärztliche Bescheinigung berücksichtigt werden, wenn es sich um eine länger dauernde Krankheit handelt, deren Vorliegen schon früher glaubhaft gemacht oder nachgewiesen worden ist und die einen laufenden Verbrauch bestimmter Medikamente bedingt" (S. 377f).
Außerdem sollen Fahrten zu Ärzten, Verpflegungsmehrpauschalen etc. geltend gemacht werden können.

Ihr wisst ja, ich bin steuerlich ein Laie und habe heuer bitter erfahren müssen, dass die Konz-Sicht auf die Steuerwirklichkeit sich derzeit von der meiner Sachbearbeiter unterscheidet. Aber im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen wurde nichts moniert :) und Ihr könnt sicher sein, dass ich da die angefallenen Fahrtkosten, privaten Arztrechnungen, Tagespauschalen, Parkkosten, Darmbakterien und OPCs geltend gemacht habe.
Allerdings hatte ich auch mal anderes gelesen, wonach ich nicht unbedingt damit gerechnet habe, dass alles sofort anstandslos anerkannt wird.

Das Thema ist insgesamt natürlich sehr viel komplexer, als es bisher angedeutet wurde. Aber ich bin sehr gespannt, was im nächsten Jahr anerkannt wird.

K.s Anfangsrezepte sollten auf alle Fälle helfen, ob sie reichen weiß ich nicht.

@ Rudi: Einen Sinn haben die Anfangsrezepte mit Sicherheit: Sie können abgerechnet werden. Und die Kosten für deren Abrechnung können mit Sicherheit bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden. Allerdings kommen sie nur dann zum Tragen, wenn ein bestimmter Prozentsatz der Einkommenssteuer überschritten wird. Das sollte bei uns ingesamt aber kein Problem werden.

Mit steuerbürgerlichen Grüßen
Euer Karolus
 
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