Rechtsbeistand nach falscher Behandlung?

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17.11.05
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Hallo zusammen,

ich habe mir mal im Sprunggelenk die Bänderabgerissen. Damals (1993) war die medizinische Meinung, dass man das operieren muss und die Bänder zusammen "knoten", so dass sie wieder zusammen wachsen können. Das wurde auch damals so gemacht, obwohl ich mich ausdrücklich dagegen ausgesprochen habe. Eher aus der Angst vor einer OP heraus, als auf der fachmännischen Basis. Ich war damals zehn und und meine Eltern haben "natürlich" den Ärzten geglaubt und so wurde ich operiert.
Mittlerweile ist die gängige Praxis so, dass man nicht operiert, sondern die Bänder von alleine wieder zusammen wachsen. Das Bein wird also ruhig gestellt und dann wird alles gut. Witzig wa?

Nun stellt sich mir die Frage, ob man da im Nachhinein noch was machen kann. Zumidestens Schmerzensgeld einfordern. Es blieb ja nicht nur die Wunde und die seelischen Schrammen (die ich am unschönsten finde), sondern auch eine leichte Wetterfühligkeit, sowie ein eingeschränkte Beweglichkeit des Fußes.
In Summe also vermeitbare Schäden!
 
Hallo Bastian,

ich nehme an, daß Deine Eltern damals die Einwilligung zur Op unterschrieben haben?
Dann ist es ganz klar: da ist nichts mehr zu machen.

Aber selbst wenn dem nicht so wäre: das ganze ist 15 Jahre her, und ich bin ziemlich sicher, daß das ganze damit verjährt ist, auch wenn Dein Fuß das l eider nicht so sieht und bei Wetterwechseln weh tut :mad:.

Gruss,
Uta
 
Das wäre auch meine Vermutung. Hätte ja sein können, dass Jemand optimistischer ist, als ich.

Danke schonmal!
 
Hallo Bastian,

ich bin kein Jurist, würde aber vermuten, dass Du überhaupt keine Chance auf einen Erfolg hättest, da Du ja nach dem damals aktuellen wissenschaftlichen Stand(ard) behandelt wurdest.

Das ist aber nur mein Bauchgefühl, und soll keinerlei Ratschlag sein.

Viele Grüße
Karolus
 
Hallo Karolus,

das war ein Ratschlag ;-) Danke dafür. Mir ist klar, dass das kein juristisch fundiertes Statement war, aber das wollte ich ja nicht hier erbitten.
Also, schönen Dank.
 
bisschen optimistischer bin ich.

du kannst es höchstens durch deine Eltern versuchen.

das was leider (eher pessimistisch-) als Tatsache festeht ist = es liegt zu lang zurück.....


trotzdem, kämpft !, manche fordern auch ein Zeitung bei der Versicherung zurück....


LG Milan
 
Hallo Zusammen,

Ich kann mir Durchaus vorstellen dass es Situationen gibt wobei es wirklich nötig ist und einen Sinn macht sowas anzugehen.

Ich glaube nun wirklich nicht dass es einen Sinn macht hier zu kämpfen. (Mal abgesehen davon dass es m.E. Juristisch null sinn und chance auf Erfolg hat).

Die Ärzte haben laut ihr bestes Wissen gehandelt
Die Eltern auch

Es sind keine Groben Fehler gemacht worden, es war nicht die rede von grober Fahrlässigkeit oder sonst verschuldbares Handeln.

Ich finde dass man sich bei der Entscheidung etwas Juristisch zu Verfolgen in Sachen "Behandlungsfehler" sich immer folgende Fragen stellen soll:

Was bringt es mir?
- Geht es mir darum finanzielle Kompensation zu erhalten?
- Geht es mir darum hierdurch zu verhindern dass andere auf gleiche Art Opfer werden?
- Geht es mir darum eine "Entschulding" - "Bestätigung" zu erhalten?

Usw.

Ich kann dazu sagen dass
- Punkt 1 nich der grösste Sinn macht wenn die Schäden nicht so gross sind dass erhebliche beenträchtigungen in Punkto Arbeitsfähigkeit bestehen und oder die Körperschäden nicht zu grosse extra Ausgaben im Täglichen leben führen.
- Punkt 2 ein sehr guter Grund sein könnte
- Sowie Punkt 3 auch

So ein Juristisches getue ist auch verbunden mit ganz viele negative aspekte. Finanzielle Risiken, einen enormen Anspruch auf der Geduld, und leider ist es so, Recht haben ist noch mal was ganz anderes als Recht bekommen. Leider wirkt das Gericht manchmal so "strikt" laut regeln dass es extrem schwer ist etwas zu beweisen. Und/oder extrem leicht soviel Zweifel (in Punkto Ursache der Beeinträchtigung, wenn es um Körperschäden geht) zu sähen (von der Versicherungsgesellschaft des "Angeklagten her) dass es allzu oft so erschwert wird...

Also der Punkt den ich hier machen möchte ist nicht jemandem zu entmutigen, sondern wenn es wirklich sinn macht und nötig wäre etwas zu unternehmen, keine rosarote Vorstellungen zu haben, sodass man nicht halbwegs schon so enttäuscht ist das man abhakt (was ja oft auch ein Ziel ist des Angeklagten). Also man muss vorbereitet sein auf ein Psychischer Leidensweg mit vielen finanziellen Risiken. Bei Körperschäden aus Unfälle ist es schon schwer, bei Körperschäden aus Medizinische Fehler ist es oft noch schwieriger, weil es ein Tendenz herrscht unter Ärzte sogar unbekannte Kollegen zu schützen wenn es um dieses Thema geht. Leider.


Und so auch sollte man sich im Voraus auch die Frage stellen ob sich sowas überhaupt lohnen wÚrde. Das ist für jeder natürlich ein persönlicher Abwegung, und zu Sinn und Erfolgschancen sollte man sich Vorab möglichst mal (unverbindlich) nicht nur dur 1 sondern mehrere Juristen kurz beraten lassen, und sich dann erst entscheiden.

Herzliche Grüsse,
Kim

PS: O.g. ist meiner sicht, ein Ratschlag, könnte ja für jeder nochmal anders sein, wie man solches betrachtet und welche Überlegungen dabei eine Rolle spielen
 
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