ab wann an die Krankenkasse wenden?

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26.10.07
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Hallo!

eine Frage an die,die schon alles mit der Sanierung usw. hinter sich haben:

Ab wann sollte man sich wegen der Kostenerstattung an die Krankenkasse wenden? Lohnt sich eine Zusatzversicherung fuer solche Sachen abzuschliessen??
Hilfe!!!

Lg,
Tamara
 
Ja das würde mich auch sehr interessiern, weil das Entfernen kurz bevorsteht. Aber soviel wie ich bis jetzt herausgefunden habe wird eine Behandlung mit Dreifachschutz nicht von den Kassen bezahlt. Lediglich das blose Entfernen der Amalgam-Füllungen bei bestehender Allergie wird bezahlt. Oder wie war das bei euch?
 
hallo,
das ist von zusatzvericherung zu zusatzversicherung anders, bei manchen bekommt man nur den bestimmten prozentsatz vom rechnungsbetrag bezuschusst, bei anderen nur von dem betrag den die krankenkasse beisteuert. dort ist obacht geboten!!!
alle zahlen aber erst nach minimum 8 monaten beitragszahlung und ich meine fast alle hätten 24 monate laufzeit.
und viele zusatzversicherungen zahlen im ersten jahr zb. nur 500€ im 2. 1000€ im 3. 1500€ und danach ohne begrenzung. bei manchen ist der zuzahlungsbetrag sogar in den 3 jahren bei dem beispiel sogar nur insgesammt 1500€.!!!
man muss sich gut informieren und wie immer auch das kleingedruckte...=(((

ich habe eine zusatzversicherung und bisher wurde alles zurückerstattet was eingereicht wurde! zahn raus, säubern, gewünschtes material private zahnarztbehandlungen.
amalgam hab ich leider schon länger raus daher kann ich nichts dazu sagen, aber meine versicherung würde es auf jeden fall übernehmen. ich zahl aber auch 20€ pro monat und bin männlich... so als anhalspunkt...
die monatsbeiträge sind aber auch abhängig vom zahnstatus, alter, geschlecht usw.

bis jezt hat sich die versicherung schon gelohnt wenn ich das mal so ausdrücken kann....
besser wär natürlich die kk würde für den mist den sie verbockt haben gerade stehen. aber das ist ja ein ganz anderes thema...

ich hoffe ich konnte etwas klarheit verschaffen

grüsse

w.
 
problem ist eine versicherung zu finden wenn zum JETZIGEN Zeitpunkt schon klar ist, das eine (kostenspielige) Behandlung ansteht. DAS ist das eigentliche problem. Wenn die Krankenkasse z.B. 9 Monate Wartezeit hat, und du gleich dann die Behandlung startest wird die Versicherung bei deinem Zahnarzt nachfragen um rauszufinden seit wann die Beschwerden etc. vorliegen. Wenn dann kein ZA sagt das ist erst "seit gestern" entspricht das nicht der wahrheit. Ob er sich damit direkt strafbar macht weiss ich nicht, aber laut aussage eines versicherungsmaklers der auf zahnzusatzversicherungen spezialisert ist, würdest DU dich in solch einem Fall strafbar machen weil es versicherungsbetrug wäre. Bin nämlich in einer ähnlichen Konstellation. Daher kann ich dir diese Auskunft geben ;-)
 
Also meine Amalgamsanierung unter 3-fach Schutz wurde von der gesetzl. KK natürlich nicht übernommen.
Werde die Rechnung mit der Bitte auf Erstattung trotzdem mal an die gesetzl. KK schicken, damit ich eine schriftl. Ablehnung von denen habe (man weiss ja nie für was man die noch braucht).
Habe eine Zusatzversicherung abgeschlossen, welche mich später finanz. unterstützt, wenn ich peu á peu die Zementfüllungen austauschen lassen muss.

Rübe
 
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