Rechnungen für Labor-Untersuchungen

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Ich hatte letztes Jahr bei Antox ein paar Untersuchungen in Auftrag gegeben. Vorher hatte ich mich am Telefon erkundigt anhand der Preisliste für Selbstzahler, was das kosten würde und war also auf einen bestimmten Rechnungbetrag gefaßt. Den Auftrag habe ich dann schriftlich gegeben, allerdings habe ich den Fehler gemacht, nur auf meine Kopie die Preise aufzuschreiben.
Nach einiger Zeit (es war die Zeit des Umbruchs bei Antox > Lab4more) bekam ich eine erste Rechnung, die mich hoch erstaunte. Es war zwar nicht viel Geld, aber ich wußte zunächst überhaupt nicht, wieso ich diese Rechnung bekam. Nach langen Telefongesprächen war klar, daß Antox mein Blut zunächst an ein anderes Labor weitergegeben hatte und dieses dann noch einmal weitergeleitet hatte an noch ein Labor. Daher Rechnung Nr. 1.
Kurze Zeit später kam noch eine Rechnung von einem großen Labor in München. Der Betrag war hoch, ich protestierte und fragte, wieso ich denn überhaupt eine Rechnung von diesem Labor bekäme. Mein Auftrag sei doch an Antox gegangen? -Antwort: sie hätten diese Untersuchungen gemacht und deshalb müssten sie auch die Rechnung stellen. Antox könnte keine Rechnung für eine nicht selbst erbrachte Rechnung ausstellen. Das sei so gesetzlich geregelt. Leuchtet ja auch ein. Mit dieser Rechnung (sie wurde nach unten korrigiert, weil sie die falsche Preisliste zugrundgelegt hatten) war der Betrag in etwa erreicht, den ich mir aufgeschrieben hatte.
Nach ca. 2,5 Monaten kam dann aber noch eine Rechnung über einen Bestandteil des Auftrags, der tatsächlich noch nicht berechnet worden war, und zwar über insgesamt etwa 220,- €. Vorher war ich schon leicht über dem Preis, den ich kannte. - Also frage ich per Email noch einmal die Preise für die Untersuchungen an (die Preise waren leicht gestiegen): sie lagen etwas höher als beim Auftrag, aber nicht wesentlich.
Also protestierte ich wiederum: keine Antwort. Ich rief an: sie könnten das im Moment nicht nachvollziehen. Nächster Schritt: Zahlungsaufforderung. Anrufe meinerseits, Brief mit Kopien sämtlicher Rechnungen. Nächster Schritt: 1. Mahnung. Noch einmal: Brief mit Kopien, daß ich längst protestiert hätte und auf eine Stellungnahme warte. Nächster Schritt: 2. Mahnung. Erst dann erreichte ich bzw. wurde zurückgerufen von der Sachbearbeiterin. Es stellte sich heraus, daß die vorherige zuständige Dame von der Buchhaltung nicht mehr da war und sich nun die Nachfolgerin oder Zwischen-Nachfolgerin mühsam durchwühlen mußte.
Da ich keine Lust hatte (keine Rechtsschutzversicherung), zum Rechtsanwalt zu gehen, haben wir uns geeinigt auf 160,-- €, die ich bezahlt habe.
Zufrieden bin ich damit immer noch nicht, und ich werde mir gut überlegen, ob ich bei diesem Labor noch eine Untersuchung machen lassen werde.

Fazit:
1. Vor Auftragserteilung schriftliches Angebot geben lassen
2. Sich schriftlich bestätigen lassen, daß dieses Angebot für alle zu
machenden Untersuchungen gilt und daß keine weiteren Rechnung von irgendeinem anderen Labor kommen werden.
3. Auftragserteilung schriftlich unter Bezug auf das Angebot machen und darum bitten, eine entsprechend Auftragsbestätigung mit Preisbestätigung zu bekommen. Auftrag davon abhängig machen, daß diese Auftragsbestätigung vorliegt.
4. Wenn keine schriftliche Auftragsbestätigung kommt: Auftrag stornieren.
5. Beten, daß nun alles klappt :eek:):).

Gruss,
Uta
 
Aua!!! :mad:

da wird man ja vom Stress noch kranker als man vorher schon war. :eek:

Gruss
Kathy
 
Hier wird die Abrechnungs-Regelung beschrieben. Im Grunde läuft es darauf hinaus, daß Ärzte (Laborärzte) nur dann eine Rechnung für Laborleistungen erstellen dürfen, wenn sie selbst bei der entsprechenden Untersuchung anwesend sind. Wobei die klare Definition von "anwesend" nicht gegeben ist.
www.aeksh.de/SHAE/2004/200403/h043041a.html

Hier im Prinzip noch einmal das gleiche:
www.pvs-infodok.de/download/4/dokument_411.pdf

Wichtig dabei ist, daß ein Labor Blut/Urin usw. auch an ein weiteres spezialisiertes Labor weitergeben kann. In diesem Fall stellt dann das spezialisierte Labor die Rechnung. Das heißt in der Praxis, daß man sich besser vorher erkundigt, wer denn letztliclh die Untersuchung macht, damit man sich den Preis vorher geben kann.

Deutsches Ärzteblatt: Archiv "Aufsichtspflicht bei Speziallaborleistungen" (28.07.2000)

Gruss,
Uta
 
Aufgrund von Laborrechnungen und Rechnungen einer privaten Verrechnungsstelle, die ich angeblich erhalten haben sollte, gewann ich einen Prozess gegen eines der größten Laboratoriums.

Den Richter interessierte nur eines: Wer den Auftrag gegeben und unterschrieben hatte. Dies war der Arzt.

Wieso weshalb warum interessierte den Richter nicht. Aus fertig.

Wenn jedoch ein Labor meint, ein anderes Labor hinzuziehen zu müssen, ist die Frage, wer kommt hier für die Kosten auf? Ich würde diese Kosten nicht bezahlen, weil ich dieses nicht in Auftrag gegeben habe. Es sei denn, es steht ein Hinweis darüber beim ersten Labor darunter. Wenn einem dies nicht ausgehändigt wird, bzw. in in Kenntnis gesetzt worden ist, muss dies nicht bezahlt werden.

VG carmen
 
Hallo Carmen,
ich war es einfach leid, und das Risiko, am Ende für eine Rechtsanwalts-Beratung genauso viel bezahlen zu müssen wie letztlich dann für den Teilbetrag der Rechnung, war mir zu groß. Aber Du hast Recht: eigentlich müßte man sich vor Gericht streiten :schlag:, vor allem, weil sonst solche Praktiken ja einreißen.

Wenn jedoch ein Labor meint, ein anderes Labor hinzuziehen zu müssen, ist die Frage, wer kommt hier für die Kosten auf?

Das ist ganz klar: wenn ein anderes Labor hinzugezogen wird, stellt dieses die Rechnung und nicht der Auftraggeber (also das von mir beauftragte Labor). Das steht auch so in den Links.

Gruss,
Uta
 
Hallo Carmen,
ich war es einfach leid, und das Risiko, am Ende für eine Rechtsanwalts-Beratung genauso viel bezahlen zu müssen wie letztlich dann für den Teilbetrag der Rechnung, war mir zu groß. Aber Du hast Recht: eigentlich müßte man sich vor Gericht streiten :schlag:, vor allem, weil sonst solche Praktiken ja einreißen.



Das ist ganz klar: wenn ein anderes Labor hinzugezogen wird, stellt dieses die Rechnung und nicht der Auftraggeber (also das von mir beauftragte Labor). Das steht auch so in den Links.

Gruss,
Uta

Uta, ich verstehe dich sehr gut: Aus Kostengründen streuben sich viele davor, ihr Recht einzuklagen.
ich war es einfach leid, und das Risiko, am Ende für eine Rechtsanwalts-Beratung genauso viel bezahlen zu müssen wie letztlich dann für den Teilbetrag der Rechnung, war mir zu groß.

In dem Fall habe ich keinen Cent zahlen müssen. Jedoch weiß man dies vorher nicht. Ich würde sagen, hier habe ich einfach Glück gehabt. Auch liegt die Entscheidung immer bei dem jeweiligen Richter. Auch wer Recht hat, erhält vor Gericht noch lange kein Recht. Das habe ich auch schon hinter mir.

VG carmen
 
Es ist schon ein sonniger Tag, und ich habe schon die Enten am Weiher "beradelt", als ich die Semmeln geholt habe... Dir auch einen schönen Sonnentag.
107_efeu_frost_reif_rauhreif.JPG

Efeu :) Hedera Helix: immergüner heimischer Bodendecker und mehr für Garten und Gartengestaltung. Daurhafte und immergrüne Kletterpflanzen. Infoportal: Garten + Gestaltung. Gartenshop, Shop-Linklisten.

Jetzt sind wir aber ganz weit weg geraten vom Thema :D...

Grüsse,
Uta
 
Es ist schon ein sonniger Tag, und ich habe schon die Enten am Weiher "beradelt", als ich die Semmeln geholt habe... Dir auch einen schönen Sonnentag.
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Jetzt sind wir aber ganz weit weg geraten vom Thema :D...

Grüsse,
Uta


Wow, toll, aber das wäre mir zu kalt, zumal ich im Moment auch bei Wärme ständig friere. Ansonsten genial und herrlich so früh den Morgen zu erleben.

:)carmen
 
Jetzt ist mein Tee fertig und ich gehe mit dem Wochenendteil der Süddeutschen Zeitung noch einmal ins Bett :wave:,

Uta
 
Hier habe ich noch Regelungen für die Weitergabe von Patientendaten gefunden. Demnach dürften Labors gar keine Daten an andere weitergeben, ohne den Auftraggeber, also den Patienten vorher schriftlich zu fragen und schriftlich eine Erlaubnis dafür zu bekommen. Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, ob diese Regelung auch für Selbstzahler gilt.
Von der Logik her würde ich es annehmen.
Eine wirksame Einwilligung in die Offenbarung von Daten des Patienten setzt dessen umfassende Aufklärung voraus (informed consent): Er muss erkennen können, welcher Laborarzt bzw. welches Labor mit welcher Untersuchung bzw. in welchem Behandlungszusammenhang eingeschaltet werden soll. Die Einwilligungserklärung sollte sich im Interesse höchstmöglicher Transparenz auf den konkreten Übermittlungsvorgang beziehen. Ist es wegen der Besonderheiten des Einzelfalls (z.B. bei evtl. nötigem Unterauftrag an Speziallabor) noch nicht möglich, die weitere eingeschaltete Stelle zu benennen, so muss in einer Einwilligung die Beschreibung dennoch in einer Form erfolgen, die dem erklärenden Patienten deren Reichweite erkennen lässt. Es ist nicht sinnvoll, schon beim Abschluss des Behandlungsvertrages für alle theoretisch denkbaren Fälle der Datenweitergabe eine Einwilligungserklärung einzuholen, zumal bei einem Laborwechsel erneut Einwilligungen erteilt werden müssten. Auch im Fall einer Erklärung schon bei Abschluss des Behandlungsvertrages bedürfte es im konkreten Fall der Beauftragung zumindest einer nochmaligen Information des Patienten.

Die Einwilligung ist schriftlich zu erteilen,.....

https://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/gesund/dslabor.htm#8
 
Hallo Uta,

danke für den Link. Dies u.a. warum ich den Prozess gegen ein Labor gewonnen hatte.

lg carmen
 
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