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... Therapieempfehlungen enthalten in besonderen Fällen Rezepturen, z. B. die von der thüringischen Arzneimittelfirma Hofmann & Sommer hergestellten Komplexmittel (mit Pharma-Zentral-Nr. ).

Bitte berücksichtigen Sie:
Bei Arzneimitteln, die nach AMG § 38 Abs. 1 Satz 3 von der Registrierung freigestellt sind, handelt es sich um Individualrezepturen.
Der Hersteller darf keine Rezepturbücher herausgeben, keine Beratungsdienstleistungen erbringen und diese Arzneimittel nicht bemustern.
Es findet auch keine Bevorratung des Pharmagroßhandels statt.
Letzteres führt häufig zu Apotheken-Auskünften, dass es diese Präparate nicht oder nicht mehr gibt. Lassen Sie sich davon nicht beeinflussen. Wir empfehlen keine Arzneimittel, die es nicht gibt!

Auch Arzneimittel, die als sog. Defektur -Produkt oder als Rezeptur in einer Apotheke hergestellt werden, sind in zentralen Apothekenverzeichnissen nicht gelistet. Diese müssen direkt beim Hersteller bestellt werden. So sind z. B. Bestellungen für Produkte der hamburgischen Arzneimittelfirma sanPharma (immunbiologische und isopathische Mittel nach Enderlein) ausschließlich an sanPharma zu richten.

Die neuesten Updates zu den Retroplexen von Hofmann & Sommer und zu den sanPharma-Produkten können Sie bei mir anfordern.
...
Quelle: Newsletter vom Bio-Labor Hemer 1/18
https://www.biolabor-hemer.de

Das halte ich für eine wichtige Mitteilung. Es ist seit dieser "Reform", nach der betimmte Medikamente/Mittel aus der Biologie und Naturheilkunde nur noch verkauft werden dürfen, wenn ein Wirksamkeitsnachweis besteht (so ungefähr), bekommt man tatsächlich in den üblichen Apotheken immer mal die Auskunft: das gibt es nicht mehr. Stimmt aber so nicht!

Grüsse,
Oregano
 
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