Rentner: Wechsel von der privaten in die gesetzl. KV leichter?

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Rentner können künftig leichter von der freiwilligen oder privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Möglich macht das eine gesetzliche Neuregelung zur Berechnung der Vorversicherungszeit, die zum August [2017] in Kraft getreten ist.

Für so einen Wechsel sind bestimmte Voraussetzungen nötig: Pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind Rentner nur, wenn sie in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sind - ob freiwillig, pflicht- oder familienversichert. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Neu ist nun, dass für diese erforderliche Zeitspanne drei Jahre für jedes Kind pauschal angerechnet werden. Das gilt für eigene sowie für Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder.

Den Wechsel vollziehen können künftige Rentner, aber auch alle, die bereits im Ruhestand sind und die Vorversicherungszeit bislang nicht erfüllt haben, erläutert die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Betroffene Rentner müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse melden und die Prüfung selbst anfragen. Für künftige Rentner erfolgt die Berechnung automatisch, wenn sie den Rentenantrag stellen.
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Rückkehr in die Gesetzliche: Für Rentner künftig einfacher - WZ.de

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Was ist die 9/10 Regelung?
Diese Regel besagt, dass nur der angehende Rentner einen Anspruch auf die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung hat, der in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens mindestens 90% der Zeit in der GKV versichert war.
Ein Rechenbeispiel dazu:

Zwei Männer mit Krawatte nutzen einen Taschenrechner ud viele Unterlagen
Ein Versicherter startete damals mit 18 in sein Berufsleben. Mit 63 will er in Rente gehen. Das ergibt 45 Berufsjahre. Die Hälfte der Berufszeit hat er also mit 40,5 Jahren erreicht (18 + (45:2)).
In den 22,5 Jahren der zweiten Hälfte seiner Arbeitszeit muss er 90% in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein. Das entspricht 20,25 Jahren.
Gerechnet wird hierbei taggenau. Start ist der Tag, an dem zum ersten Mal eine Beschäftigung aufgenommen wurde. Ende ist der Tag, an dem der Antrag auf Rentenbezug gestellt wird.

Neuregelung der 9/10 Regelung für Rentnerinnen
Ab dem 1. August 2017 greift die Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HVG), wie die Osnabrücker Zeitung berichtet. Die Neuregelung betrifft Frauen, die in der Vergangenheit privat versichert waren, beispielsweise über den Ehemann, und später wieder in sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis zurückgekehrt sind.

Sie dürfen die Zeiten, die sie für die Erziehung der Kinder aufgebracht haben, zu den Jahren der Mitgliedschaft in einer GKV hinzuzählen. Pro Kind können so drei Jahre hinzugerechnet werden. Ob die betroffenen Frauen, die schon in Rente sind, die teuren PKV Beiträge daraufhin zurückbekommen, ist noch nicht entschieden (Stand 7. Juli 2017).
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Können Ältere und Rentner von der PKV in die GKV wechseln?

Das ist immerhin ein Hoffnungsschimmer für Menschen, die in jungen Jahren in eine private Krankenversicherung eingetreten sind. Oft war das noch vor einer Heirat und Kindern, und den Betroffenen war überhaupt nicht klar, was noch alles an Kosten auf sie zukommen könnte.

Leicht ist es sicher weiter nicht, von der privaten in eine gesetzliche Versicherung zu kommen.
Aber es lohnt sich angesichts der steigenden Kosten der privaten KVs auf jeden Fall, sich da sehr genau zu erkundigen.

Grüsse,
Oregano
 
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