Verbot des Versandhandels f. verschreibungspflicht. Medikamente?

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Die Rheinische Post hatte am gestrigen Donnerstagabend in ihrer online-Ausgabe gemeldet, dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ein Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorbereitet.
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DocMorris-CEO Olaf Heinrich bekräftigte nun auch gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, gegen ein solches Verbot vor dem Verfassungsgericht klagen zu wollen. Er ist überzeugt: „Beim Verbot des Versandhandels geht es den Apothekern nicht um die Sicherung der flächendeckenden Versorgung, es geht ihnen um die Sicherung wirtschaftlicher Interessen.“
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Gesetz zum RX-Versandverbot wird vorbereitet | PTAheute

Noch ist da nichts entschieden. Lauterbach - SPD-Gesundheitsexperte - scheint sich gerade umzuentscheiden. Während er bisher gegen ein solche Regelung war, schwenkt er gerade um:
https://www.deutsche-apotheker-zeit...bach-bezeichnet-rx-versandverbot-als-moeglich

Ich denke,d aß für viele Menschen die Möglichkeit, per Versandapotheke ihre verschriebenen Rezepte zu holen, sehr angenehm ist. Insofern fände ich ein solches Verbot nicht gut.
Allerdings glaube ich nicht, daß dabei vor allem an die Kranken gedacht wird sondern daß da massive wirtschaftliche Interessen dahinter stehen, was ja auch die Bereitschaft von Doc Morris zeigt zu klagen.

Grüsse,
Oregano
 
Zuletzt bearbeitet:
Wuhu,
selbstverständlich steckt da ein "wirtschaftlicher" Hintergrund dahinter.

In Österreich zB ist es sogar den Apotheken verboten, rezeptpflichtige Medikamente über den Versand - auch nicht nur an Österreicherinnen - zu beliefern, einer "Online"-Apotheke erst recht. Man muss also in eine Apotheke vor Ort - wenn es überhaupt eine gibt und man gefahren werden muss bzw jemand die Vollmacht hat einem die Rezepte aus der Apo zu holen.

Dahinter steckt die ö Apothekervereinigung, die den Gewinn ihrer Mitglieder nicht mit anderen - wzB DocMorris & Co - teilen möchte; Wobei - es gibt zB deutsche Apotheken die auch rezeptpflichtiges nach Ö senden, wenn man vorher sein Rezept vorlegt (zB per Fax oder Post). Dann muss man aber als Österreicherin für die ausländische Lieferung den Preis privat zahlen, also nicht die jeweilige Rezeptgebühr - das geht schnell ins Geld. Die nicht österr Apo kann/darf schließlich nicht mit einer ö Kasse verrechnen.

Aber ein in einem EU-Land ausgestelltes (Kassen-) Rezept ist in jedem anderen EU-Land in einer Apotheke einlösbar (wird dann eben zum Privat-Rezept). So kann man rein rechtlich nichts falsch machen, wenn man mit seinem Rezept ins EU-Ausland fährt und vor Ort in einer Apo seine Medikamente (uU günstiger) holt.

EU-Rezepte gelten in allen Apotheken - apotheke-adhoc.de

Vorlage eines Ärztlichen Rezepts im Ausland - Ihr Europa - europa.eu
 
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