Formulare für Flüchtlinge übersetzen

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23.05.12
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Hallo
vorher sah ich die unten eingestellte Seite und ich fragte mich, muss das Uebersetzen von Amtsformularen für Flüchtlinge wirklich mit Hilfe von Spenden übersetzt werden ? Ich kenne die Lage nicht, weiss aber, dass es für mich in der Schweiz schon bei mir im Kanton mit Uebersetzen schwierig ist, wo es nur um Texte in der Landesprache D/I geht.
Hier der Link, (D) evtl. interessiert es jemand

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Herzliche Grüsse
Béatrice
 
Hallo Béatrice,

dies ist sicherlich ein lobenswertes Projekt, zumal folgendes dabei zu beachten ist:

Kaum ein Formular ist in die wichtigsten Sprachen übersetzt, meist gibt es nur deutsche Fassungen. Auch Beratende stoßen schnell an die Grenzen ihrer Kapazitäten, wenn sie beim Ausfüllen helfen sollen. Es müssten jedes Mal Sprachkundige der jeweiligen Sprache dazu geholt werden, die sich auch im Übersetzen schwer verständlichen Verwaltungsdeutschs auskennen müssen – ein schier nicht zu schaffender Aufwand.
Dazu kommt dann noch, daß selbst Deutsche allzu häufig den Behörden-Spezialjargon nicht verstehen können und ihnen die vielen darin genannten Paragraphen unbekannt sind - ein Sozialgesetzbuch zum nachschlagen würde mehrere Hundert Euro kosten!

Bei einer amtlichen, mündlichen Anhörung muß dem Flüchtling ein Übersetzer zur Verfügung gestellt werden. Eine derartige Vorschrift müßte auch für das Ausfüllen von Formularen eingefordert werden. Diese Hilfe beschränkt sich meist auf Englisch oder Französisch, falls der Flüchtling das beherrscht, ist aber nicht ausreichend, da diese für den Flüchtling ebenfalls Fremdsprachen sind, was zu Mißverständnissen führt.

Wie man Formulare in die vielen Sprachen, oft zusätzlich regional unterschiedlich, alle übersetzen soll, ist eine kaum zu leistende Aufgabe, schafft es doch selbst die EU nicht, alle Landessprachen abzudecken.

Gruß,
Clematis
 
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