SZ: ZA K.K. zieht Patienten auf dessen Wunsch alle Zähne

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wundermittel
Vor dem Oberlandesgericht München fand ein Prozeß statt, weil der ZA Klaus K. in seiner München-Pasinger Praxis einem verwirrten Patienten auf dessen Wunsch alle Zähne gezogen hat:

Hallo Oregano,

der ZA war wohl selbst nicht mehr ganz dicht! Aber es sind leider gerade solche Leute, die nicht nur ihren eigenen Berufsstand, sondern auch noch die vielen anständig arbeitenden Heiler in Verruf bringen. Was wird der wohl noch als Heiler für Unheil anrichten, wenn ihm nicht das Handwerk gelegt wird?

Bei einem Klaus K. sollte man also nicht sein Heil suchen - hoffentlich gibt es nur einen mit diesen Initialen... sonst trifft es gleich mehrere...

Gruß,
Clematis
 
Hallo Clematis,

diese Initialen und der Ort der Praxis sind für mich eindeutig.
Da sollte man wirklich nicht hingehen!

Grüsse,
Oregano
 
naturheilkunde
Hmm - weiss nicht so recht. Wenn man mal die reinen Fakten nimmt, könnte das durchaus sinnvoll und vernünftig gewesen sein.

dem heute 28-jährigen Alex S.

D.h.: der war damals 26.

zog ... ....alle Zähne, die er noch hatte, insgesamt 19 Stück.

Also da fehlten schon 13 Stück - bzw. wenn man die Weisheitszähne nicht betrachtet, fehlten mindestens 9.
Auf gut deutsch: Der junge Kerl hatte mit Mitte 20 schon ein völlig ruiniertes Gebiss.

Einige der 19 Zähne hatten überhaupt keine Füllung.

Ahja - wieviele denn? 3?
Was war in den Übrigen? Quecksilber? Oder andere "Nettigkeiten", die die "moderne" Medizin so zur "Heilung" bereithält?

S. habe unter einer chronischen Knochenmarkentzündung gelitten und sei gegen Zahnfüllungen allergisch gewesen.

Ziemlich wahrscheinlich.

Also ich kann hier keinen "Irren" erkennen, sondern einen jungen Mann mit massiven Stoffwechselstörungen und chronischen Vergiftungen, der "natürlich" zwangsläufig in der Psychatrie landet.

Er lebte größtenteils im Wald, ernährte sich lange Zeit nur von Rohkost.

Ganz klar ein Irrer! :D

Gruss
Karl
 
Hmm - weiss nicht so recht. Wenn man mal die reinen Fakten nimmt, könnte das durchaus sinnvoll und vernünftig gewesen sein.

Moin Karl,

danke für diese objektive Betrachtung der Fakten... Da ergibt sich ein völlig anderes Bild, wenn man den Medienrummel herausfiltert. Hätte ich eigentlich auch bemerken sollen... :eek:)

Gruß,
Clematis
 
... Er wendet Bioresonanztherapien an, mit denen er die angeblichen elektromagnetischen Schwingungen von Körperzellen beeinflussen will.

"Dies ist keine Psychose, sondern bewundernswert"
Sein Patient sei "nicht wahnbestimmt", schrieb er in einem Brief an dessen Anwalt. Vielmehr sei S. ein so genanntes "Indigo-Kind". Die gelten in esoterischen Kreisen als Kinder eines neuen Zeitalters, die über besondere spirituelle Eigenschaften verfügen. "Dies ist keine Psychose, sondern bewundernswert", schrieb K. weiter.
...
Als Zahnarzt wolle er nicht mehr arbeiten, erklärte er später, sondern sich ganz auf die Schwingungen von Körperzellen konzentrieren.
...
SZ

Ich verstehe, was KarlG und Clematis meinen.
Allerdings hätte ich dem Patienten einen anderen ganztheitlichen ZA gewünscht, der ihn vorher kannte und ihn nach dem Zähneziehen weiter betreut hätte, was offensichtlich nicht geschehen ist.

Ob Bioresonanz und die Überzeugung, ein Indigo-Kind vor sich zu haben, dem Patienten tatsächlich helfen konnten?
Ob eine ausführliche Anamnese einschl. Suche nach Schwermetallen, Mängeln usw. nicht wichtig gewesen wäre?

Grüsse,
Oregano
 
Ich verstehe, was KarlG und Clematis meinen.
Allerdings hätte ich dem Patienten einen anderen ganztheitlichen ZA gewünscht, der ihn vorher kannte und ihn nach dem Zähneziehen weiter betreut hätte, was offensichtlich nicht geschehen ist.

Hallo Oregano,

das wäre mit Sicherheit wünschenswert gewesen und hätte bessere Ergebnisse und eine bessere Behandlung zur Folge gehabt.

Ob Bioresonanz und die Überzeugung, ein Indigo-Kind vor sich zu haben, dem Patienten tatsächlich helfen konnten?
So wie dort beschrieben sicher nicht. Doch ist es heutzutage auch üblich, daß Menschen, die übersinnliche Wahrnehmungen haben und ansonsten völlig normal und in die Gesellschaft integriert sind, sehr oft in psychiatrische Kliniken eingewiesen werden. Einfach deshalb weil die Psychiater nicht klug genug sind, den Unterschied zwischen Psychose und Schizophrenie einerseits sowie von übersinnlichen Wahrnehmungen andererseits zu erkennen.

Mit dem Begriff Indigo-Kinder kann ich mich nicht so recht anfreunden, es gibt aber Leute mit besonderen Fähigkeiten in dieser Richtung.

Ob eine ausführliche Anamnese einschl. Suche nach Schwermetallen, Mängeln usw. nicht wichtig gewesen wäre?
Davon kann man mit Sicherheit ausgehen.

Liebe Grüße,
Clematis
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Allerdings hätte ich dem Patienten einen anderen ganztheitlichen ZA gewünscht, der ihn vorher kannte

Nun - primär wäre sinnvoll gewesen, etwas zu unternehmen, BEVOR dem Jungen die Zähne auseinanderfallen.

und ihn nach dem Zähneziehen weiter betreut hätte, was offensichtlich nicht geschehen ist.

Ob der Patient das überhaupt wollte? Wissen wir nicht.

Ob Bioresonanz und die Überzeugung, ein Indigo-Kind vor sich zu haben, dem Patienten tatsächlich helfen konnten?

Die Frage ist doch, ob diese Formulierungen überhaupt benutzt wurden und in welchem Zusammenhang. Wissen wir auch nicht! Klar ist, dass das definitiv eine stark verzerrte Darstellung ist und dass die Presse nicht das erste Mal einen "Abweichler" (von den "Segnungen" der Schulmedizin) systematisch demontiert.

Im Übrigen ist mir persönlich viel lieber, Jemand tut das Richtige aus falschen Beweggründen, als umgekehrt... :D

Gruss
Karl
 
naturheilkunde
„Der“ Dr. K. K. aus Pasing scheint es nicht zu sein, da er in meiner Erinnerung nicht kleinwüchsig ist, sondern etwa 1,85 m misst. So würde ich ihn beschreiben, der mindestens 5mal in seiner Praxis war. Der Ort Pasing wird im Artikel der Zeitung auch nicht genannt und daher kann es ein anderer Arzt sein. Aber alle anderen Beschreibungen treffen zu. Ist ein ziemlich dämlicher Artikel, nicht nur weil ich mich mit meinen 1,87m nicht als klein bezeichnen würde. Bei den Haaren bin ich mir nicht so sicher und hätte eher auf braun getippt.

Der Patient gibt zu Protokoll nach dem Ziehen der Zähne „zahnlos glücklicher zu sein“. Klar, dass man dann von den offiziellen Stellen des Staates als jemand angesehen wird, „der nicht richtig tickt“. Glücklicher darf in Deutschland niemand werden und solche Menschen gehören in die Psychiatrie. So etwas darf unter keinen Umständen Schule machen!

Ich habe jedoch den Verdacht, dass hier von Dr. K. K. aus Pasing gesprochen wird und ich bedanke mich dafür, dass er mir die Zähne gezogen hat, bevor er seinen Beruf gezwungener Maßen aufgab. Ich hoffe bei mir stehen morgen früh keine Gestallten im weißen Kittel vor der Haustür und der von mir verehrte Zahnarzt bekommt nicht weitere 20000 Euro Schmerzensgeld aufgebrummt. Wenn doch, dann zahlt er sie für die glückliche Gemütsverfassung, in der ich heute lebe.
 
Na, ich bin jedenfalls auch froh, daß mir Dr. K. geholfen hat. Während ich vorher woanders entweder abgezockt, oder nicht so behandelt wurde, wie Daunderer das empfohlen hat. Nämlich auflassen der Wunde und Antibiotikastreifen rein.
Jetzt habe ich endlich nach fast 8 Jahren mal meine Ersatzzähne und kann wieder einigermaßen kauen.

VG, Brigitka
 

Der ganze thread ist einfach nur erschreckend.
Der junge Mann so verzweifelt.
Und was, wenn die Ursache doch etwas anderes ist?
(Mehrfachvergiftung mit Schwermetallen, Formaldehyd etc.)
Schwere Nährstoffmängel, HWS - Schäden? (oder die Kombination daraus?)
All das kann ja auch schwere "seelische" Probleme auslösen?
Oder wenn es weit weniger Zähne betroffen hat, als alle?
Und was, wenn sich ein so junger Mann in seiner Not dann auf derart invasive Methoden
fixiert hat?
Für sensible Menschen, die eh schon eine Gratwanderung erleben, können zum falschen Zeitpunkt darauf aufmerksam gemacht, gewisse
Radikalmethoden verheerend werden. (alles voller Giftzähne (!!) alle Zähne raus(!!) Eiterseen im Kiefer (!!) )

Jetzt rennt er in seinem jungen Alter zahnlos herum.

Und verträgt er dann spätere Materialien für sein Gebiss?
Hält es dann auch noch, oder wurde vielleicht so viel Kiefer weggefräst, dass das nicht mehr geht?
Und wie sieht es aus mit dem Essen, dem Kauen, dem Zerkleinern der Nahrung?
Dem Aufbiss?
All das kann neue Symptome auslösen oder alte verstärken.
Er bekommt Implantate nun? Hoffentlich aus Zirkon und die kosten....!!

Nach einer kurzen Besprechung mit seinem Anwalt nahm der den Vorschlag an. K. muss nun 20 000 Euro Schmerzensgeld zahlen sowie die Folgeschäden, die seinem Patienten S. entstehen, der für den Rest seines Lebens ein Implantat tragen muss. Geknickt wirkte K. aber nicht.

Ich wünsch dem jungen Mann einfach nur, dass das Schmerzensgeld ausreicht, um wieder
in ein für ihn lebbares Leben zurück zu finden.
Ohne Psychiatrie. Ohne weitere Beschwerden.
Mit den für ihn besten Wegen.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass auch seine Eltern recht verzweifelt sind. Und hilflos.

Immerhin: Dr.K scheint lässig 20 000 Euro aus dem Ärmel schütteln zu können. ;) (Es liest sich so)

Felis
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
naturheilkunde
Ich wünsch dem jungen Mann einfach nur, dass das Schmerzensgeld ausreicht, um wieder
in ein für ihn lebbares Leben zurück zu finden.
Ohne Psychiatrie. Ohne weitere Beschwerden.
Mit den für ihn besten Wegen.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass auch seine Eltern recht verzweifelt sind. Und hilflos.

Immerhin: Dr.K scheint lässig 20 000 Euro aus dem Ärmel schütteln zu können. ;) (Es liest sich so)

Felis

Wenn ich den Artikel der Süddeutschen Zeitung als Grundlage nehme und das darf ich wohl, dann hat man den jungen Mann entmündigt und sein „rechtlicher Betreuer“ hatte die Situation genutzt, um gegen Dr. K im Namen von Alex S zu klagen. Nach Aussage von Alex S. ist er nach der Behandlung bei Dr. K. glücklicher als vorher. Alex S. hat man unter den aktuellen medizinischen und juristischen Standards die Menschenrechte genommen und gegen seinen Willen gegen seinen Wohltäter geklagt. Das es dem Patienten schlechter gehen soll durch die Behandlung kann man dem Artikel nicht entnehmen. Es wird dort aber suggeriert, dass es der Fall sein muß, da er jetzt keine Zähne mehr hat.

Wie Alex S. seine persönliche Situation sieht, danach wird nicht mehr gefragt und er wurde von der Justiz kalt gestellt. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass jemand der angibt glücklicher zu sein, motiviert wird, seinen Arzt zu verklagen. Ferner wird die Entmündigung und der Aufenthalt in einer Psychiatrie für sein Glück nicht förderlich sein. Was sich so liest und was tatsächlich die Wahrheit ist, da gibt es eklatante Unterschiede, aber das System kann sich darauf verlassen, dass die Menschen in ihrer Illusion gefangen bleiben (wollen). Für Dr. K. werden die 20000 Euro und sein Berufverbot als Zahnarzt Nachwirkungen haben. So wie ich ihn kenne weiß er jedoch, dass er sich gegen diese Logenbrüder nicht wehren kann und versucht in die Zukunft zu schauen. Sich zu ärgern wird dem Zahnarzt nicht helfen und das wird er auch nicht tun, dafür ist er zu weise. Ob der Patient durch die Behandlung des Zahnarztes seine Potenz wieder steigern konnte wird man in der Anstalt schwerlich ermitteln können. Diese Art von Aktivitäten sind erst einmal auf Eis gelegt worden.
 
Hallo Ikosaeder,

Für Dr. K. werden die 20000 Euro und sein Berufverbot als Zahnarzt Nachwirkungen haben

Von einem Berufsverbot habe ich nichts gelesen.
Da steht doch, daß er sowieso aufhören möchte?

Grüsse,
Oregano
 
Von einem Berufsverbot habe ich nichts gelesen.
Da steht doch, daß er sowieso aufhören möchte?
Grüsse,
Oregano

Hallo Oregano,

im Artikel steht, dass der Richter K. nahe legte, seine Berufung zurückzuziehen. Das ist die versteckte Androhung, falls Dr. K weiterhin seiner Berufung folgt (also die Zähne zieht), er mit neuen Prozessen rechnen muß. Wenn es nötig ist, wird man zur Unterstützung der Anklage, die Patienten entrechten. Für einen Arzt oder generell für irgendeinen Berufsstand ist es nicht praktikabel, ständig nach der Arbeit vor dem Richter zu erscheinen. Vom Geld ganz zu schweigen, von dem Dr. K auch abhängig ist. Im Artikel wird er ein paar mal als Zahnarzt tituliert. aber nicht als „Dr. K.“

Ferner steht dort, dass er aus eigenem Willen (in Wahrheit ist es der Wille der Staatsdiktatur) nicht mehr als Zahnarzt arbeiten und sich auf die „Schwingungen der Körperzellen“ konzentrieren wolle. Da er auch Heilpraktiker ist, wird er in Zukunft ausschließlich als Heilpraktiker arbeiten und hat seinen Doktortitel verloren.

Grüße vom platonischen Körper
 
Hallo Ikosaeder,

ich glaube, das mit der "Berufung" ist anders zu verstehen:

... Der Richter zeigte sich wenig überzeugt. S. sei "nicht einwilligungsfähig" gewesen. "Das hätten Sie erkennen können", sagte er und legte K. nahe, seine Berufung zurückzuziehen. Nach einer kurzen Besprechung mit seinem Anwalt nahm der den Vorschlag an. K. muss nun ...

Diese "Berufung" bedeutet meiner Meinung nach die Berufung gegen das Urteil, also den Widerspruch gegen das Urteil. Der Richter hat ihm empfohlen, die Berufung/Widerspruch zurück zu nehmen, weil sich wohl abgezeichnet hat, daß eine Berufung keinen Erfolg haben würde, eher im Gegenteil.

https://de.wikipedia.org/wiki/Berufung_(Recht)

Grüsse,
Oregano
 
Vorab: Kreger hat mir sehr geholfen. Anderen (u. a. Foris) auch. Wieder Andere (u. a. Foris) haben leider schlechte Erfahrungen sammeln müssen, dass gehört zur Wahrheit dazu und muss auch erwähnt werden (dürfen).


Zur Sache: Dieser Patient stand zum Zeitpunkt der ZA-Maßnahme unter Betreuung - war also nicht voll geschäftsfähig. Wenn er dies Kreger unterschlug, ist dieser nur bedingt in Haftung zu nehmen. Faktisch handelt es sich bei dem Ziehen sämtlicher Zähne juristisch um eine "Verstümmelung" - dies wird auch der Grund für die Klage gewesen sein. Eine schriftlich fixierte Einwilligung (fürs Extrahieren sämtlicher Zähne) ist bei betreuten Menschen diesbezüglich hinfällig.

Der Richter begründet sein Urteil demnach auf Indizien - er hält den Patienten für so auffällig, dass der Zahnarzt hier auf eine verminderte Geschäftsfähigkeit und ein Betreuungsverhältnis dem reinen Augenschein nach hätte schließen können. Dies ist gewagt und anfechtbar, weshalb eine Berufung meines Erachtens nach durchaus Erfolg haben kann.




GB
 
naturheilkunde
Hallo Ikosaeder,

ich glaube, das mit der "Berufung" ist anders zu verstehen:

Diese "Berufung" bedeutet meiner Meinung nach die Berufung gegen das Urteil, also den Widerspruch gegen das Urteil. Der Richter hat ihm empfohlen, die Berufung/Widerspruch zurück zu nehmen, weil sich wohl abgezeichnet hat, daß eine Berufung keinen Erfolg haben würde, eher im Gegenteil.

https://de.wikipedia.org/wiki/Berufung_(Recht)

Grüsse, Oregano

Hallo Oregano,

„Die Berufung unterscheidet sich hierbei von der Revision dadurch, dass das Ausgangsurteil nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht überprüft wird, das Berufungsgericht also gegebenenfalls eine Beweisaufnahme wiederholen und eigene Tatsachenfeststellungen treffen muss.“
Wikipedia

Im Zeitungsartikel steht folgendes:
„Kurz nach seiner Behandlung wurde S. in seiner Heimat Hessen in die Psychiatrie eingewiesen.“

Nun ist doch die Frage, ob S., der durch seinen Hausarzt bis einschließlich zur Behandlung nicht als jemand angesehen wurde, der an einer schizophrenen Psychose litt, diese durch die Zahnarztbehandlung erhalten hat. Ansonsten müsste auch der Hausarzt zur Rechenschaft gezogen werden. Oder wurde bei S. schon vor der Zahnarztbehandlung eine schizophrene Psychose diagnostiziert und muß man jetzt die Klapsmühle juristisch belangen? Ich wüsste, was ich dem Richter in der Berufung sagen würde, da es nicht zur Ausbildung eines Zahnarztes gehört psychologische Gutachten über seine Patienten zu erstellen. Ich hatte bereits an anderer Stelle gesagt, dass der Artikel dumm abgefasst wurde und alle Fragen offen bleiben. Trotzdem enthalten solche Texte Wahrheiten, die nur von denen verstanden werden, die die Inhalte einmal völlig ernst nehmen und allgemein anwenden. Muß jetzt ein Lehrer wegen Beihilfe zum Mord angeklagt werden, wenn er die Psychosen bei seinem Amok laufenden Schüler vorher nicht erkannt hatte?

Nach der ersten Verhandlung war Dr. K. noch Zahnarzt und wurde zu 20000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Nach der „Beratung“ in zweiter Instanz kommt das Geld für die Folgeschäden und seine Einschränkung in der beruflichen Laufbahn hinzu! Na, da hat sich Dr. K. aber toll auf seine „Berufung“ vorbereitet.

Grüße vom Ikosaeder
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorab: Kreger hat mir sehr geholfen. Anderen (u. a. Foris) auch. Wieder Andere (u. a. Foris) haben leider schlechte Erfahrungen sammeln müssen, dass gehört zur Wahrheit dazu und muss auch erwähnt werden (dürfen).

Hi :)

Ja das muss erwähnt werden dürfen.
Jeder kann es nachlesen in den verschiedenen threads rund um diesen Arzt.
Und was man findet bei denen, die schlechte Erfahrungen machten, ist
schon teilweise sehr hart.
Übrigens lohnt es sich, den von Amparo verlinkten thread von sorrow zu lesen.
Und zwar von Anfang an bis ganz zum Ende.

Liebe Grüße von Felis
 
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