Rechtliche Situation in der Schweiz (Krankenkasse, Haftpflicht)?

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18.05.13
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Hallo Allerseits,

1) Die Behandlungskosten (chron. Quecksilbervergiftung, momentan Ausleitung mit DMSA + ALA) wachsen mir über den Kopf. Selbstverständlich weigert sich die Krankenkasse (ASSURA), die Kosten zu übernehmen.

--> Haben wir hier UserInnen im Forum, welche in der Schweiz eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse durchsetzen konnten, gerichtlich oder aussergerichtlich?

Ich höre immer, diese Erkrankung sei schulmedizinisch nicht anerkannt. Es gibt aber bspw. in DE viele Gerichtsurteile, welche zu unseren Gunsten gefällt wurden: Amalgam - Sammlung von Gerichtsentscheidungen

Und auch das Gutachten der Uni Kiel ist sehr deutlich in seiner Schlussfolgerung: https://www.symptome.ch/threads/kieler-amalgamgutachten-1997.11182/

2) lange Zeit wurde der Grund für meine Beschwerden nicht erkannt. Zum ersten Mal in ärztliche Behandlung begab ich mich im Jahr 2008, am Unispital Zürich. Schlussendlich habe ich selber die Ursache chronische Quecksilbervergiftung eruiert, mittels Schwermetall-Mobilisationstest und dann noch dem Quecksilber-/Kaugummi-Speicheltest. Da war es dann bereits Frühling 2013.

--> Gibt es hier UserInnen, welche einen Haftpflichtfall geltend gemacht haben und sich mit Ärzten oder Kliniken gerichtlich oder aussergerichtlich geeinigt haben?

Falls es hier Leute gibt, welche 1) oder 2) oder sogar beides durchsetzen konnten, wäre ich unheimlich dankbar für (anonyme) Tipps, wie ihr das angestellt habt und unser schweizerisches Gesundheitssystem festnageln konntet...

Gruss,
Patrick
 
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