Krankenunterlagen durch den Rechtsanwalt anfordern lassen

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Fall Nr. 1: Ein Rechtsanwalt meldet sich bei Ihnen und fragt nach den Krankenunterlagen eines Patienten, der gleichzeitig sein Mandant ist.
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Ihr Patient hat grundsätzlich Recht auf Einsicht in seine Krankenunterlagen – wobei sich diese Offenbarungspflicht auf objektivierbare Behandlungsmaßnahmen beschränkt. Aufzeichnungen, an deren Zurückhaltung der Arzt ein begründetes Interesse hat – subjektive Werturteile wie etwa „Kommentare“, die innerhalb der Praxis Informationen über den Patienten vermitteln sollen – müssen dagegen nicht herausgegeben werden. Bei psychiatrischen Behandlungen kann die Offenbarung außerdem aus therapeutischen Gründen verweigert werden.

Um aber dieses Recht auf Einsichtnahme durch den Rechtsanwalt ausüben zu lassen, muss dieser eine Vollmacht vorliegen haben und außerdem eine individuelle Schweigepflichtsentbindung, die sich auf einen konkreten Sachverhalt bezieht. Lassen Sie sich also beides vorzeigen! Sollten Kopien gewünscht werden, erstellen Sie diese auf Kosten des Patienten.
Anwälte, Polizei oder Staatsanwalt in der Praxis

So weit leuchtet mir diese Regelung ein. - Bedauerlich finde ich diesen Teil der Regelung:
Aufzeichnungen, an deren Zurückhaltung der Arzt ein begründetes Interesse hat – subjektive Werturteile wie etwa „Kommentare“, die innerhalb der Praxis Informationen über den Patienten vermitteln sollen – müssen dagegen nicht herausgegeben werden.
Denn mit solchen subjektiven Wertungen kann ein Arzt dem Patienten natürlich schaden, und der weiß dann noch nicht einmal, warum. - Es ist ja nicht so ,daß Ärzte untereinander nicht über Patienten sprechen.

Grüsse,
Oregano
 
In der Tat ist das ein "Knackpunkt"!
Wenn ein Anwalt für seinen Mandanten die Krankenakte anfordert, liegt in den meisten Fällen der Verdacht eines medizinischen Fehlers vor. Die Crux der Angeleneheit stellt die Tatsache dar, dass die Beweismittel -also die Krankenakte- beim Verursacher geführt und verwaltet wird. Das ermöglicht natürlich einen Raum, der Anlass zur Sorge bereitet.
Wenn zusätzlich "Kommentare, persönliche Einschätzungen und subjektive Wertungen" verhindern, dass die Herausgabe vermieden werden kann wird dies der Regelfall sein hinter der man sich prima in Deckung begeben kann ...
 
Ja, deshalb kann man nur dazu raten, immer gleich selbst alles mitzunehmen, ausdrucken zu lassen, vor allem nach Krankenhausaufenthalten, aber sonst auch.. Dann können wenigstens keine Werte und keine Medikation und Diagnosen mehr gefälscht werden. Ist ja heute einfach mit copy und past, früher musste mühsam das "Krankenblatt" gefälscht werden, war schwieriger und manchmal nachzuweisen.

Grüße von Datura
 
Es wird gefälscht? Aber nein ! *Ironie*

Der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Frank Ulrich Montgomery, wies die Verdächtigungen scharf zurück.

Es werde oft einfach nur behauptet, Ärzte fälschten Patientenakten. "Das muss erst einmal bewiesen werden".

Mit Sicherheit sei die Manipulation "kein massenhaftes Problem." Das Fälschen von Dokumenten sei strafbar. "Darüber müssen wir nicht diskutieren", so der BÄK-Chef.

Änderungen im geplanten Patientenrechtegesetz seien jedoch nicht sinnvoll. "Wenn ein grober Behandlungsfehler vorliegt, gilt bereits heute die Beweislastumkehr", sagte der BÄK-Chef der "Ärzte Zeitung".
Lauterbach klagt Ärzte an: Patientenakten nach Kunstfehlern manipuliert?

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Patienten müssen zudem verständlich und umfassend informiert werden, etwa über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien. Patienten dürfen ihre Patientenakte einsehen. Das darf nur mit einer Begründung abgelehnt werden.
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Bundesrat: Meldefrist, Patientenrecht und Zwangsbehandlung

Grüsse,
Oregano
 
:lachen2:Natürlich wird nicht gefälsch, wie kann man sowas nur denken!

Datura
 
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