Erwachsenenschutz Hilfe v.Rentnern od. Beirat

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23.05.12
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Hallo liebe Leser
Möchte auf diesem Weg versuchen Hinweise zu bekommen.
Ich habe mal gehört, dass es verschiedene Organisationen oder sagen wir Zusammenschlüsse von Menschen in Rente gibt, die mit ihren Berufserfahrungen Schwächeren Menschen in verschiedensten Situationen helfen. Je nachdem was gebraucht wird, offeriert sich einer der älteren Menschen meist auch gratis oder gegen weniger Geld als Helfende Hand an.
Das sind Menschen aus den verschiedensten Berufen die so weiterhin ihre Fähigkeiten einsetzten wollen nachdem sie in Rente sind.
Sei es Sozialarbeiter, Treuhänder, Anwälte, Buchhalter etc.etc.
Es handelt sich aber dabei nicht um Volontariat wie zb. im Kirchenverein, obwohl ich nun auch da anfragen werde.

Weis jemand wie die Vereinigungen in der Schweiz heissen - aber besonders bräuchte ich eine Adresse aus dem Tessin.
Denn ich kann oft die Unterstützung von Organisationen die in der Deutschschweiz sind, nicht beziehen, meist sind die evtl. ja auch kantonal aufgebaut.
Ich brauche Unterstützung bei Amtskontakten, IV, Rekurs Beistandschaft etc.
evtl. auch verschiedene

Es gibt nun ab diesem Jahr neu das Erwachsenenschutzrecht, wo es die Möglichkeit gibt einen "Beirat" zu haben, aber auch diese Person müsste sehr gut in den obigen Angelegenheiten Bescheid wissen, falls ich so einen beantrage.
Zu der Vormundschaftsbehörde selbst habe ich nach meinen Erfahrungen kein Vertrauen mehr, zumal ich seit 3 Jahren Rekurse hängig habe, und keine Jahresberichte und Schlussberichte erhielt.
Ich hatte:
1. freiwilliger Beistand 2006/2007 der untätig war, es entstanden für mich viele Spesen und Probleme mit Gemeinde, Vermieterin.. bis heute
2007/2008 Anwalt für Wechsel des Beistandes, da dieser total unfähig war infolge Krankheit und Tod seiner Frau und dann durch eigene Krankheit
2. freiwilliger Beistand 2008/2009
Dieser machte nichts von den pendenten Sachen vom vorherigen Beistand.
Er sollte einen Rapport über das Verhalten des 1.Beistandes machen, machte das aber nicht.
Der erste Beistand verzichtete im ersten Jahr auf sein Honorar, wollte aber das Mandat weiter behalten-machte dann aber doch nichts, da schaltete ich den Anwalt ein - die Gemeinde zahlte die unentgeltliche Rechtshilfe, gilt für 10 Jahre als meine Schuld.
Die Gemeinde zahlte das Honorar des 2. Beistandes ohne ausführliche Kontrolle - für mich 10 Jahre als Schuld deklariert-danach verfällt diese

Mir sagte der 2. Beistand mal, eine Hand wäscht die andere-darum ist es fast nicht möglich dass sich jemand um die Sache kümmert - wie ich nun sah, sogar die Obervormundschaftsbehörde nimmt keine Stellung zu den Vorfällen.

Danke für jegliche Hinweise wo ich eine geeignete Person finden kann die mich unterstützt. Da ich aktuell Hilfe brauche, will ich vorwärts schauen, und es ist mir klar, dass niemand Lust hat die alten Sachen alle anzusehen. Aber ich möchte auch nicht weiterhin durch die Lasten der Fehler von Amtspersonen in der Vergangenheit erdrückt werden.
HERZENSGRUESSE:wave:
KARDE
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo karde ,

Ich habe mal gehört, dass es verschiedene Organisationen oder sagen wir Zusammenschlüsse von Menschen in Rente gibt, die mit ihren Berufserfahrungen Schwächeren Menschen in verschiedensten Situationen helfen.
Weis jemand wie die Vereinigungen in der Schweiz heissen - aber besonders bräuchte ich eine Adresse aus dem Tessin.

Denn ich kann oft die Unterstützung von Organisationen die in der Deutschschweiz sind, nicht beziehen, meist sind die evtl. ja auch kantonal aufgebaut.
Ich brauche Unterstützung bei Amtskontakten, IV, Rekurs Beistandschaft etc.
evtl. auch verschiedene .
Es gibt nun ab diesem Jahr neu das Erwachsenenschutzrecht, wo es die Möglichkeit gibt einen "Beirat" zu haben

möchte deinen beitrag noch einmal hier in der neuen rubrik vorstellig machen ,sicherlich gibt es den einen oder anderen user der deine frage beantworten kann .

viel glück

fg ory
 
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