Ist Transsexualität eine Krankheit?

Na ich weiss net .... wenn Deine Gefühlswelt total aus dem Ruder läuft, bist Du dann glücklich? Fühlst Du dich dann wohl?

Ich denk es gibt kaum etwas schlimmeres als erst einmal nicht zu wissen ob man Männlein oder Weiblein ist. Hat man dann die Erkenntnis was man denn eigentlich ist, geht dann der Spießrutenlauf los. Mit welcher Berechtigung müssen diese Leute vor allen Institutionen förmlich die Hosen runter lassen um auch nur einmal annähernd ernst genommen zu werden? Und dann hinterher als "krank" nen Stempel auf die Stirn bekommen und dann weiter den Spießrutenlauf durchziehen dürfen um auch nur annähernd eine vernünftige Behandlung zu bekommen.

Wer erzählt denn von seinem Sexualleben und seinen Vorlieben und holt sich etliche psychatrische Gutachten ein wenn er eigentlich vom Arzt ein Antibiotikum für die Lungenentzündung braucht?

Ist zwar ein scheiss Vergleich aber warum müssen diese Leute ihr Leben auf links krempeln und dann noch etliche psychatrische Gutachten über sich ergehen lassen? Weil es die Gesellschaft für unfaßbar hält dass jemand einen anderen Körper möchte? Und dann noch der Kampf mit der Namensänderung. Geht auch nicht "mal eben". Und was da für Zeit drauf geht. Jahre ohne Ende. In meinen Augen reine Zeitverzögerung in der Hoffnung das die Leute von sich aus aufgeben und damit Kosten gespart werden.

Viel lieber zahl ich mit meinen Krankenkassenbeiträgen solche Op´s als die sinnfreie Versuchs-Behandlung von Pädos.
 
Hallo Shorty,

Ist zwar ein scheiss Vergleich aber warum müssen diese Leute ihr Leben auf links krempeln und dann noch etliche psychatrische Gutachten über sich ergehen lassen?

Zwei Gutachten reichen dafür aus, bald soll es wohl nur noch eins sein.

Und was da für Zeit drauf geht. Jahre ohne Ende. In meinen Augen reine Zeitverzögerung in der Hoffnung das die Leute von sich aus aufgeben und damit Kosten gespart werden..

Nach den ersten Psycho Besuch, kann man das in 1 – 1 1/2 Jahren durch haben, mit etwas Glück sogar schon mit OP.

Liegt an jeden selber wie fix er/sie ist.

Gruß Mellie

Nachtrag:
Ich gehe allerdings davon aus, man ist 18 Jahre alt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ich weiss net .... wenn Deine Gefühlswelt total aus dem Ruder läuft, bist Du dann glücklich? Fühlst Du dich dann wohl?


Aber genau das meinte ich doch, Shorty, und dass das doch vielleicht zeigt, dass es nicht einfach "eine (lustige) Laune der Natur" ist, sondern eher "Störung, Fehlentwicklung" des Identitäts- und Geschlechts-Erlebens und -Empfindens,

auf einigen Seiten zur TS fand ich den Zusatz "mit Krankheits-Wert", aber nicht um jemand für "krank" zu erklären, sondern vielleicht behandlungs-wert?


Gruß Gerd
 
na ich weiss auch nicht ob man das als Störung bezeichnen kann. Wenn dem so ist, warum ist es dann eine Störung oder was macht die "Nicht-Störung" aus??

Dann könnte die nächste Frage kommen, warum gibt es diese "Störung" ?
Ich denke darauf werden wir hier keine Antwort finden, weil die Zeit dafür noch nicht gekommen ist.

Fehlentwicklung?? Keine Ahnung. Fakt ist, egal welche Begriffe verwendet werden, sie treffen irgendwie nicht zu. Wer definiert denn dass dies eine Fehlentwicklung ist? Wer sagt denn dass wir "Normalos" überhaupt richtig ticken??

Aber das "Behandlungswert" ist in meinen Augen in dem Sinne ein schönes Wort. Es klingt nach "Ernst genommen" und Verständnis.
 
Also mit "Fehlentwicklung" meine ich das, was Tanja im ersten Beitrag sagt,

na ja, und "Gefühlswelt total aus dem Ruder", wie Du sagtest, ist auf jeden Fall nicht "in Ordnung" (also bitte, nicht etwa "unordentlich" !!).


Gerd
 
hach Gerd ... manchmal liebe ich die Unordendlichkeit :D

Und Mellie .... in knapp 2 Jahren hat man / frau die Sache durch? Sind das nicht Ausnahmen? Ich kenn so einige Fälle, wo sich das viel länger hingezogen hat und wo immer wieder ein Gutachten angefordert wurde, weil das andere Gutachten anscheinend nicht gut genug war.

Oder aber hat sich das jetzt im Laufe der Zeit geändert??
 
hach Gerd ... manchmal liebe ich die Unordendlichkeit :D

Und Mellie .... in knapp 2 Jahren hat man / frau die Sache durch? Sind das nicht Ausnahmen? Ich kenn so einige Fälle, wo sich das viel länger hingezogen hat und wo immer wieder ein Gutachten angefordert wurde, weil das andere Gutachten anscheinend nicht gut genug war.

Oder aber hat sich das jetzt im Laufe der Zeit geändert??

Gut ich spreche jetzt von 2003, glaube aber nicht, dass sich das verändert hat. Klar gibt es Ausnahmen, dann liegt es evtl. an einer (sorry für den Ausdruck) beschissenen Krankenkassen und deren MDK.
Also nochmal sorry, mir viel aber kein anderer Begriff ein.

Denn ich habe eine Person kennengelernt, welche wegen Ignoranz der Krankenkasse ein Suizidversuch hinter sich hatte.
 
Genau das meine ich Mellie.... von den Fällen die mir zu Ohren gekommen sind hab ich auch nie mitbekommen dass diese in einem reibungslosem Verfahren von statten gegangen sind.

Deswegen .... in meinen Augen reine Hinhaltetaktik in der Hoffnung das die Betroffenen von sich aus aufgeben und dann "endlich mal Ruhe geben".

Ah und Gerd .... meine Götter haben schon genügend Prüfungen für mich bereit gelegt die ich zu erledigen habe, danke :D
 
Nun, sie weiss es noch nicht mal selbst und streitet es persönlich ab. In den Medien und im Wiki wird von "Vermutungen" geschrieben.

Typisch ndp, das wieder als ein "ist" darzustellen.

Grüsse
Kayen
Liebe Kayen,
ich weiss nicht, was Du mit "wieder" meinst.

Ich habe das mal über mehrere Tage lang auf allen möglichen Seiten recherchiert und bin sicher, dass es der Fall ist, sie sich aber aus den bekannten Gründen nicht dazu bekennt.
Es war damals und ist vielleicht heute noch wertiger als "echte" Frau angesehen zu werden. Insbesondere wenn man damals anschliessend mehr oder weniger bürgerliche Ehen schliessen wollte. Wobei man bei Amandas langjährigem 2.Ehemann nicht direkt von bürgerlich reden kann. Alain-Philippe Malagnac d’Argens de Villele

Es ist durchaus möglich, dass der kleine Unterschied damals bei Bekanntwerden auch rechtliche Konsequenzen gehabt hätte und heute noch hat. Dass es für sie ein grosser Fehler gewesen wäre, wenn sie das nach dem Tod ihres Mannes eingeräumt hätte.

Dazu verweise ich nur mal ganz vorsichtig darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bei Homosexuellenehen erst am 21. Juli 2010 entschied, dass die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, was vom Gesetzgeber zum 1. Januar 2011, also zum Beginn dieses Jahres übernommen wurde.

Sicher können die Betroffenen zur rein rechtlichen Situation bei Eheschliessung nach Geschlechtsangleichung und Namensänderung, die wahrscheinlich in jedem Land zu unterschiedlichen Zeiten anders war und generell in jedem Land anders ist, mehr sagen.
Diese wahrscheinlich nicht mehr ganz aktuellen Informationen Trans-Info dürften diesbezüglich einen kleinen Eindruck der jüngeren deutschen Vergangenheit geben.
 
Hallo zusammen,

hier ist das wesentliche beschrieben:

Ich werde später nocheinmal näher darauf eingehen!

§ 4*Gerichtliches Verfahren
(1) Auf das gerichtliche Verfahren sind die Vorschriften des Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
(2) Das Gericht hört den Antragsteller persönlich an.
(3) Das Gericht darf einem Antrag nach § 1 nur stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind. Die Sachverständigen müssen unabhängig voneinander tätig werden; in ihren Gutachten haben sie auch dazu Stellung zu nehmen, ob sich nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft das Zugehörigkeitsempfinden des Antragstellers mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird.
(4) Gegen die Entscheidung, durch die einem Antrag nach § 1 stattgegeben wird, steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde zu. Die Entscheidung wird erst mit der Rechtskraft wirksam.

§ 5*Offenbarungsverbot
(1) Ist die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert werden, rechtskräftig, so dürfen die zur Zeit der Entscheidung geführten Vornamen ohne Zustimmung des Antragstellers nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, daß besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.
(2) Der frühere Ehegatte, die Eltern, die Großeltern und die Abkömmlinge des Antragstellers sind nur dann verpflichtet, die neuen Vornamen anzugeben, wenn dies für die Führung öffentlicher Bücher und Register erforderlich ist. Dies gilt nicht für Kinder, die der Antragsteller nach der Rechtskraft der Entscheidung nach § 1 angenommen hat.
(3) In dem Geburtseintrag eines leiblichen Kindes des Antragstellers oder eines Kindes, das der Antragsteller vor der Rechtskraft der Entscheidung nach § 1 angenommen hat, sind bei dem Antragsteller die Vornamen anzugeben, die vor der Rechtskraft der Entscheidung nach § 1 maßgebend waren.


Entscheidung

geänderte Normen: mWv. 11.*Januar*2011 TSG § 8

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3295/07 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:
1. § 8 Absatz 1 Nummern 3 und 4 des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) vom 10. September 1980 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1654) ist mit Artikel 2 Absatz 1 und Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe der Gründe nicht vereinbar.

2. § 8 Absatz 1 Nummern 3 und 4 des Transsexuellengesetzes ist bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung nicht anwendbar.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

Die Bundesministerin der Justiz

S. Leutheusser-Schnarrenberg

§ 8*Voraussetzungen (Achtung! Fußnote Beachten!)
(1) Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, ist vom Gericht festzustellen, daß sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn sie
1.
die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt,
2.
(weggefallen)
3.
dauernd fortpflanzungsunfähig ist und
4.
sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist.
(2) In dem Antrag sind die Vornamen anzugeben, die der Antragsteller künftig führen will; dies ist nicht erforderlich, wenn seine Vornamen bereits auf Grund von § 1 geändert worden sind.
Fußnote
§ 8 Abs. 1 Nr. 2: Nicht anwendbar bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung gem. Beschluss des BVerfGE v. 27.5.2008 - 1 BvL 10/05 -
§ 8 Abs. 1 Nr. 1: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit d. GG unvereinbar und daher nichtig, BVerfGE v. 16.3.1982 I 619 - 1 BvR 938/81 -
§ 8 Abs. 1 Nr. 3 u. 4: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG unvereinbar und bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung nicht anwendbar gem. BVerfGE v. 11.1.2011 I 224 - 1 BvR 3295/07 -

Gruß Mellie
 
Wir betrachten den §4 Abs.3 TSG

Für die Namensänderung und auch für die spätere OP sind zwei unabhängige psychologische Gutachten einzuholen.

Hinweis:
Diese Prozedur wird auf Bundesländer Ebene unterschiedlich gehandhabt.
Während es in einigen Bundesländer üblich ist, dass von betroffene Personen die Gutachter (beide) eigenständig gesucht / gewählt werden können, ist es in anderen üblich, dass ein Gutachter z.B. selber gewählt werden kann, der zweite wird allerdings bestimmt!
Hierdurch ergibt sich folgende Problematik:
1. Fehlendes Vertrauen zum Gutachter
2. Der Gutachter befindet sich nicht vor Ort sondern es sind evtl. weite Strecken zu Fahren (100km sind bekannt!)
3. Zeitverlust (Der Gutachter muss erst bestimmt werden)

Wir betrachten den §8 TSG
Hier ist die Endscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten!

Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, ist vom Gericht festzustellen, daß sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn.....

Wie genau weiter kann ich nicht sagen!

Bisher war es so, dass nach der OP und Namensänderung und wenn man geschieden ist, der Personenstand geändert werden kann. Das heißt kurz umschrieben, mit einem rechtskräftigen Beschluss des zuständigen Amtsgerichts aus Antrag zur Personenstandänderung, kann eine neue Geburtsurkunde beantragt werden, hier ist der Geschlechtseintrag durch das zuständige Standesamt auf „weiblich“ zu ändern.

§ 5*Offenbarungsverbot
Bitte den Gesetzestext lesen!

Gruß Mellie
 
Hijras - das dritte Geschlecht Indiens
Dafür kann man dort aber noch lesen
Die meisten unterziehen sich nach einiger Zeit der Zugehörigkeit zur hijra-Kommunität einer Kastration. Durch diese werden sie aber nicht zu Frauen, sondern lediglich zu vollwertigen hijras, zu nirvan, wie sowohl die Operierten als auch die Operation selbst genannt werden....

Gerd
Ich hole das nochmal hoch, weil ich gerade einen Satz gelesen habe, der zeigt dass es auch hier trotz der unterschiedlichen Kulturen aufgrund des Leidensdrucks als Eigeninitiative schon zu identischen Massnahmen gekommen ist. Puh.

Denn hier Das Bundesverfassungsgericht-Entscheidungen/rs20110111 kann man nicht nur viel Aktuelles zum Thema lesen, sondern auch den Satz
Vielen Transsexuellen verschafft eine geschlechtsanpassende Operation eine erhebliche Erleichterung ihres Leidensdrucks, die manche schon vorher durch Selbstverstümmelung und Selbstkastration zu erreichen versuchen.
 
Auch noch mal ein Stück zurück, Shorty,

Ich denk es gibt kaum etwas schlimmeres als erst einmal nicht zu wissen ob man Männlein oder Weiblein ist.

Ja, und was heißt das dann, für Dich?

"Kaum etwas schlimmeres" ?

Also eigentlich mit "das Schlimmste" für einen Menschen?

In dem Sinne kann es nicht "Gesundheit" sein, oder?


Aber, nochmal gesagt, und ganz großes ABER, doch nicht um jemand damit zu verletzen, noch mehr (?) zu verletzen.


"Kaum etwas schlimmeres" sagst Du, aber "Störung", "Fehlentwicklung" scheinen Dir zu hart als Worte?

Ich meine ja nicht Persönlichkeits-Störung, oder etwa "gestörte Persönlichkeit", oder ähnliches.

Verstehst Du?


Von Esther kam der Versuch, Krankheit zu definieren.

Bekannt ist auch der Versuch der WHO, Gesundheit zu definieren

Die Gesundheit wird in der Verfassung der WHO definiert, als

"ein Zustand vollständigen physischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens, der sich nicht nur durch die Abwesenheit von Krankheit oder Behinderung auszeichnet."

Dieser Gesundheitsbegriff wurde durch das Konzept der Gesundheitsförderung in der Ottawa-Charta von der WHO 1986 weiterentwickelt.

Darin wird postuliert, dass zur Erreichung dieses Zustandes sowohl Einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. verändern können.

Weltgesundheitsorganisation


Was ist dann Transsexualität und Transidentität?


Gruß Gerd
 
Was ist dann Transsexualität und Transidentität?

Ja genau das weiss ich ja nicht. Aber für mich ist es keine Krankheit, und wenn 100 mal die WHO so etwas definiert.

Das Problem unserer Gesellschaft ist ja, dass jedes Kind gefälligst in eine Schublade gestopft werden und benannt werden muss, andernfalls kann man damit nicht umgehen oder aber es gibt es dann einfach nicht.

Ich denke mal es ist überhaupt nicht witzig in unserer Gesellschaft wenn jemand feststellt irgendetwas stimmt mit einem nicht und aus irgendwelchen Gründen fängt man an seinen eigen Körper zu hassen, bis man dann feststellt dass es der falsche Körper ist.

Ich stelle es mir vor als ob man im Knast in einer ganz kleinen engen Zelle hockt und sein Dasein fristen muss. Es ist nicht die eigene Identität. Und das finde ich persönlich schlimm.

Aber gilt man deswegen gleich als "Krank" nur weil man seine eigene Identität haben will? Wenn dem so wäre, dann müssten wir alle samt krank sein....
 
Aber ich finde, es bringt auch nicht viel weiter, immer wieder neue, andere solcher Allgemeinplätze wie "Schubladendenken", "Laune der Natur" etc. anzubringen, weil wir ja versuchen, über Transsexualität und Transidentität nachzudenken, zu sprechen, und dafür bedarf es bestimmter Worte, selbst beim Denken über etwas brauche ich sie.

Und Du sagst, für Dich, "es gibt kaum etwas schlimmeres" - andererseits nennen wir jemand "krank", wenn er oder sie Kopfschmerzen hat, oder auch Grippe.

Und was hätten dann die Krankenversicherungen eigentlich damit (mit TS) zu tun?

Und Mediziner, die entsprechende Hormonbehandlungen und Operationen durchführen?

Hast Du denn inzwischen mal die ersten Beiträge gelesen? Da geht es ja schon um mögliche Ursachen.

Dabei geht es ja nicht nur um Schubladen-Denken.


Gruß Gerd
 
Fängt das jetzt eigentlich wieder von vorne an?
Das
Ich denk es gibt kaum etwas schlimmeres als erst einmal nicht zu wissen ob man Männlein oder Weiblein ist.
ist doch nicht das eigentliche Problem, denn die Menschen wissen meist schon sehr früh, als was sie sich fühlen.

Da habe ich noch eine interessante Meldung gefunden.
Die Omi, die ein Opi war
Als seine Frau starb, erfüllte sich Richard seinen Traum
Philadelphia - Chers Tochter Chastity Bono war 40, als sie beschloss, sich in einen Mann umwandeln zu lassen. Blutjung im Gegensatz zu Renee Ramsey. Die 77-Jährige ist der wohl älteste Mensch, der sich einer Geschlechtsangleichung unterzogen hat. So wurde aus Opi Omi.
Renee war als Richard Ramsey auf die Welt gekommen. Und den kannte alle Welt als taffen Kerl, der im Vietnam-Krieg in der Eliteeinheit "Green Berets" gekämpft hatte.
Was aber in seinem Inneren vorging, vertraute Ramsey nicht mal seinen engsten Freunden an: "Mit 13 haben ich zum ersten Mal gemerkt, dass ich anders als alle anderen war. Ich hatte das Verlangen, Kleider zu tragen und ein Mädchen zu sein. Das musste ich mir aber verkneifen." Er kompensierte das, indem er als besonders harter Macho auftrat.
Dr. Sherman Leis vom Philadelphia Center für Transsexuelle Operationen: "Viele meiner Patienten, die eigentlich Frauen gefangen in einem Männerkörper sind, versuchen das zu überkompensieren. Sie suchen sich besonders männliche Berufe wie Soldat, Polizist oder Bauarbeiter." Als Ramseys Ehefrau vor drei Jahren starb, entschied er, sich endlich seinen größten Traum zu erfüllen. Er nahm weibliche Hormone, durch die ihm Brüste wuchsen und sein Barthaar aufhörte zu sprießen. Als letzten Schritt entfernten ihm die Ärzte jetzt seine männlichen Genitalien und formten weibliche.
Oma Renee: "Ich bin so glücklich wie keine andere Frau auf der Welt."Quelle (Berliner Kurier)

Während in Ländern wie Indien Männer seit vielen Jahrhunderten die Möglichkeit haben sich den hijras anzuschliessen, die eben traditionell ein Teil der Gesellschaft sind, sind die Geschlechterrollen bei uns durch unseren christlichen Hintergrund eindeutig definiert.
Da hat ein Mann ein Mann und eine Frau eine Frau zu sein. Das christlichen Verständnis, das auf Buße, Unterwerfung und Gehorsam aufgebaut ist, lässt vom Prinzip her eine Gesellschaft nicht zu, in der jeder leben kann wie und als was er leben möchte, denn der christliche Gott ist allmächtig und macht prinzipiell keine Fehler.
Nur der nachlassende christliche Einfluss auf unsere Gesellschaft führte immer stärker zur Demokratisierung.

So wie es im Bereich der Homosexualität u.a. Bereichen in unserer Gesellschaft eine Befreiung und Demokratisierung gegeben hat, die in den letzten Jahren sehr weit fortgeschritten ist, hat es auch im Bereich der TS schon viele Schritte zur Befreiung gegeben, die mMn. darin enden werden, dass diese Diskussion in einigen Jahren nicht mehr geführt werden muss.
 
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Liebe Kayen,
ich weiss nicht, was Du mit "wieder" meinst.

Ich habe das mal über mehrere Tage lang auf allen möglichen Seiten recherchiert und bin sicher, dass es der Fall ist, sie sich aber aus den bekannten Gründen nicht dazu bekennt.
Es war damals und ist vielleicht heute noch wertiger als "echte" Frau angesehen zu werden. Insbesondere wenn man damals anschliessend mehr oder weniger bürgerliche Ehen schliessen wollte. Wobei man bei Amandas langjährigem 2.Ehemann nicht direkt von bürgerlich reden kann. Alain-Philippe Malagnac d’Argens de Villele

Es ist durchaus möglich, dass der kleine Unterschied damals bei Bekanntwerden auch rechtliche Konsequenzen gehabt hätte und heute noch hat. Dass es für sie ein grosser Fehler gewesen wäre, wenn sie das nach dem Tod ihres Mannes eingeräumt hätte.

Dazu verweise ich nur mal ganz vorsichtig darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bei Homosexuellenehen erst am 21. Juli 2010 entschied, dass die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, was vom Gesetzgeber zum 1. Januar 2011, also zum Beginn dieses Jahres übernommen wurde.

Sicher können die Betroffenen zur rein rechtlichen Situation bei Eheschliessung nach Geschlechtsangleichung und Namensänderung, die wahrscheinlich in jedem Land zu unterschiedlichen Zeiten anders war und generell in jedem Land anders ist, mehr sagen.
Diese wahrscheinlich nicht mehr ganz aktuellen Informationen Trans-Info dürften diesbezüglich einen kleinen Eindruck der jüngeren deutschen Vergangenheit geben.


Hallo ndp,

schlussendlich ist es aber so, dass Amanda Lear sich nicht dazu bekennt!

Das kann den Grund haben, dass sie tatsächlich niemals ein Mann war und selbst ist sie in Interviews ziemlich genervt , aufgrund ihrer dunkleren Stimme dafür gehalten zu werden (persönlich wären wir beide das sicherlich auch, wenn immer wieder in Interviews diese Frage auf den Tisch kommt) bzw. wenn diese "Vermutung" wahr ist, hat sie genauso den Respekt verdient, sich dazu nicht äußern zu müssen, um sich vor evtuellen Unannehmlichkeiten
zu schützen.








Liebe Grüsse
Kayen
 
Zuletzt bearbeitet:
Herr Gott, ich lese hier von Kastration, Verstümmlung, Entfernung der männlichen Genitalien usw.

Ganz nebenbei, nur absolut abgefahrene Ausnahmen, verstümmeln sich hier in Deutschland selber!

Falls es wirklich jemanden Interessiert, was Entfernt wird und was nicht, so rate ich Euch einmal den Text von Frau Prof. Dr. Krege zu lesen.
Früher waren hier auch Bilder mit eingefügt, die mussten aus Jugendschutzgründen entfernt werden.

Des weiteren bietet diese Webseite noch andere Informationen

Kayen, der unten aufgeführte Link, ist bei Deinem „Trans-Info“ auch aufgeführt.

transsexuell.de :: Transsexualitt :: Transidentitt :: Transgender

Gruß Mellie
 
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