Clematis
Hallo,
immer öfter wird in Arbeitsverträgen eine Verpflichtung zu Impfungen vorgegeben, bei nicht Befolgung droht Arbeitsplatzverlust! Da haben sich die Impfstoffhersteller nun ein neues und profitables Vermarktungskonzept ausgedacht und versuchen stekum über die Arbeitgeber eine Impfpflicht durchzusetzen, die es in Deutschland bislang und Gott sei Dank nicht gibt.
Gruß,
Clematis
immer öfter wird in Arbeitsverträgen eine Verpflichtung zu Impfungen vorgegeben, bei nicht Befolgung droht Arbeitsplatzverlust! Da haben sich die Impfstoffhersteller nun ein neues und profitables Vermarktungskonzept ausgedacht und versuchen stekum über die Arbeitgeber eine Impfpflicht durchzusetzen, die es in Deutschland bislang und Gott sei Dank nicht gibt.
Und hier geht's weiter: impfkritik.de - Impf-Mobbing am Arbeitsplatz? Nicht mit mir!Impfklauseln in Arbeits- und Ausbildungsverträgen und Ihre Reaktionsmöglichkeiten
Immer wieder erreichen uns Anfragen von Betroffenen bzw. ihren Eltern, wonach immer mehr Arbeitgeber und Ausbildungsstätten eine vertragliche Einverständniserklärung in bestimmte Impfungen fordern und bei Nichteinhaltung mit Kündigung der Arbeitsstelle bzw. dem Ausbildungsplatz drohen.
Die wichtigste Information zuerst: Wenn Sie diese Verträge einmal unterzeichnet haben, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und Sie können gegen eine Kündigung nur schwer vorgehen. Das Problem ist natürlich: Wenn Sie den Vertrag NICHT unterzeichen, erhalten Sie möglicherweise die gewünschte Stelle nicht.
Finden Sie eine derartige Klausel in Ihrem Vertrag, haben Sie mehr Reaktionsmöglichkeiten, als Sie glauben:
- Wenn ärztlich attestierte Kontraindikationen gegen die verlangten Impfungen bestehen, streichen Sie einfach die entsprechenden Passagen durch und legen das Attest in Kopie bei
- Auch wenn Sie über kein Attest verfügen, können Sie die Impf-Passagen einfach durchstreichen und abwarten, ob es eine Reaktion gibt
- Gehen Sie offen auf den zuständigen Ansprechpartner zu und suchen Sie das Gespräch. Beachten Sie dabei einige wichtige Kommunikationsregeln, wie z. B. das Gegenüber nicht zu attackieren und sich selbst nicht zu rechtfertigen, in der Ich-Form zu formulieren etc. Ansonsten verschlechtern sich die Chancen, dass Ihr Gegenüber Einsicht zeigt, unter Umständen dramatisch.
- Verlangen Sie von Ihrem Ansprechpartner einen Nachweis, wonach die geforderten Impfungen tatsächlich in der Lage sind, eine Ansteckung anderer zu verhindern. Immerhin sind Impfungen Körperverletzungen, die Ihrer mündigen Einwilligung bedürfen und eine Impfpflicht gibt es in Deutschland definitiv nicht, und auch das im Sommer 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz schreibt Impfungen nicht zwingend vor.
Der Favorit unseres impfkritischen Netzwerkes ist die Vorgehensweise Nr. 4, denn sie ist die Grundlage möglicher Musterklagen.
So können Sie sich auf das Einstellungs-Gespräch vorbereiten:
Gruß,
Clematis