lustige Dinge von Ämtern

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einige lustige Dinge was die Ämter so schreiben...
 

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Da wiehert der Amtsschimmel :D


Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.
(Kommentar zum Bundeskostenreisegesetz)

Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EstG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.
(Bundessteuerblatt)

Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)

Eine Pflanze gilt als befallen, wenn sich in ihr mindestens eine Schildlaus befindet, die nachweislich nicht tot ist.
(Der Hobbygärtner)

Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)

Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet (BFH BstBL 85, 331). Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau (FG Düsseldorf EFG 58,144).
(Kommentar zur Abgabenordnung von Klein /Orlopp)

Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)

Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.
(Bundesanstalt für Arbeit)

Kunststoff-Fenster mögen zahlreiche Vorteile haben; insbesondere in bezug auf Wartung und Pflege - Holz hat den Vorteil, nicht aus Kunsstoff zu sein.
(Urteilsbegründung des LG München)

Wenn dieses Schild mit Schnee bedeckt ist, ist die Straße unbefahrbar...
(Schild im Hochmoor von Yorkshire)

Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot...
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden.
(Formular im Postgirodienst)

lg,
ursu
 
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Hihihi das ist ein heiterer Tag heute :)))

Was da manchmal für ein Schwachsinn zusammen kommt ist schon sehr süß
 
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