HIT: Histamin Intoleranz: Anerkennung bei Ämtern?

Histamin Intoleranz: Anerkennung bei Ämtern?

kann das nur bestätigen. habe 2009 Hartz IV bekommen. habe auch gefragt wegen mehraufwendungen. da hieß es dann das zöliakie mit 20 euro im monat (eigentlich ein witz) bezuschusst wird. der rest nicht mehr. begründung (die nur von einem nicht NMU-ler kommen kann): man spart ja geld ein durch die lebensmittel die man nicht essen kann und da kann man dann für das was man essen kann mehr geld ausgeben.
ich hatte es probiert. habe den wisch von doc ausfüllen lassen mit all meinen intoleranzen (LI, FI,SI,HI und zölie). das ergebnis vom amt: ich hab nicht mal die zölie bezuschusst bekommen?!
habe einspruch eingelegt. zu dem zeitpunkt hatte ich noch 5 lebensmittel die ich essen konnte. somit war eine kostenaufstellung relativ leicht. habe dann ein schreiben fertig gemacht und vorgerechnet wieviel mein essen (also pro lebensmittel) kostet. man, ich kam auf 350€ (quinoamehl ist teuer). toll wenn man 354€ hartz IV bekommt. schlussendlich hab ich nen kleinen zuschuss bekommen, rückwirkend. aber das entscheidet halt jede amtsstelle unterschiedlich. aber kämpfen lohnt sich manchmal ;o)

Das ist wahr. Gerade bei Patienten, die eine Zöilakie aufweisen, ist der Kostenaufwand immens.
Da gibt es aber genaue Richtwerte, was im Einzelnen zu erstatten und anzuerkennen ist.
Bei einer Patientin, die ich kenne, wurde der Höchstwert, ich glaube von 35 Euro erstattet, was natürlich ein Witz ist. Auf Nachfragen, warum so wenig, sagte die oder der SB, es gibt nur mehr, wenn Folgeerkrankungen eintreten. Na Bravo.

Nach wie vor gilt es, das bei ärztlichen Bescheinigungen, ein Mehrbedarf zusteht. Man darf sich nur nicht vom SB von Unwahrheiten, in die Irre führen lassen.

Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung: 36,-- bis 73,--, nach § 21 Abs. 5 SGB II
In tatsächlicher Höhe ist zu erstatten; bei unabweisbarem, laufenden und nicht einmaligen Bedarf (Härtefallregelung) ALG II + Sozialgeldbezieher, nach $ 21 Abs. 6 SGB II

Für dich würde sogar der letzte Passus in Frage kommen, weil du diesen Bedarf ständig hast!!!!


Mehrbedarf bei laufendendem unabweisbarem Bedarf / HärtefallregelungAusgehend von der BVerfG Anordnung zum atypischen Bedarf (BVerfG v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09) hat der Gesetzgeber zum 27.05.2010 die den Mehrbedarf wegen besonderen Bedarf „soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht“ eingeführt (§ 21 Abs. 6 SGB II) für Hilfebedürftige geschaffen.
Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Hilfebedürftigen gedeckt ist und wenn er in seiner Höhe erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.
In der Regel wird die Unabweisbarkeit angenommen, wenn der Bedarf höher ist als 10 %
des Regelbedarfes = 36,40 €.

Mögliche Ansprüche nach der Härtefallregelung, sortiert nach Fallgruppen

Laufende Kosten bei Krankheit und anlässlich Erkrankung
• Nicht verschreibungspflichtige Arznei-/Heilmittel (GA 08/10 v. 17.02.2010, BSG v. 19.08.2010 – B
14 AS 13/10 R) )
• Putz-/Haushaltshilfe für stark beeinträchtigten Hilfebedürftigen (SG Stuttgart v. 07.07.2010 – S 24
AS 3645/10)
• med. notwendige Verbandsstoffe, Salben, Pflegemittel, z.B. bei Neurodermitis (GA 08/10 v.
17.02.2010), Pflegeprodukte für Hauterkrankung (SG Gießen v. 19.08.2010 - S 29 AS 981/10 ER)
• Hygieneartikel bei AIDS und sonstigen Bedarfen (BSG v. 19.08.2010 – B 14 AS 13/10 R)
• Warmwasserkosten (auch mit Strom) wegen erhöhtem Hygienebedarf bei Krankheit (z.B.
Waschzwang)
• Fahrtkosten bei außergewöhnlichen Umständen (Therapie, Erkrankung Angehöriger, Tagesklinik)
oder bei Krankenhausaufenthalt von Partner, Angehörigen oder Kindern
• Dolmetscherkosten bei Gehörlosen (außerhalb von § 17 Abs. 2 SGB I)
• Fahrtkosten zu einer Substitutionstherapie bei Drogenabhängigen (SG Wiesbaden v.
11.10.2010 - S 23 AS 766/10 ER)

Mehrbedarf bei laufendendem unabweisbarem Bedarf / Härtefallregelung

Umgangs- und Besuchskosten
• Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes, wie Fahrt- und Übernachtungskosten (GA
08/10 v. 17.02.2010)
• Umgangs- und Besuchskosten mit in der USA lebenden Kind alle drei Monate für 5 Tage
(LSG R-P v. 24.11.2010 – L 1 SO 133/10 B ER, LSG NRW v. 06.09.2007 – L 9 AS 80/06 über § 73 SGB XII).
• Kosten des Besuches Inhaftierter (LPK – SGB XII, § 73, Rz 6, Hauck/Noftz, SGB II, § 23 Rz 130, info
also 2/2010, S. 59/60).

Sonstige Fälle / vergleichbaren Bedarfslagen
• Gleitsichtbrille in Verbindung mit anderen Bedarfen wie monatliche Fahrkosten zu Ärzten,
Einkäufe mittels Taxifahrten (SG Detmold v. 11.01.2011 - S 21 AS 926/10).
• Bei besonderen überdurchschnittlichen Bedarfen z.B. bei Unter- oder Übergrößen an Bekleidung oder hohen Energieverbrauch an Haushaltsenergie aus zwingenden Gründen kann eine Härtefallgrund vorliegen (info also 2/2010 S. 62 ff).
• Die BA stellt klar, dass ihre Aufzählung nicht abschließend ist und das auf Literatur und
Rechtsprechung zu § 73 und § 28 Abs. 1 S. 2 SGB XII Bezug genommen werden kann (GA
08/10 v. 17.02.2010).

Die Weisungslage ist, das ein laufender Bedarf besteht, wenn dieser mehr als einmal innerhalb eines Bewilligungsabschnittes vorliegt.
Zu klären wird zu sein, was beispielsweise mit Zusatzbeiträgen ist, wenn kein eigenes
Einkommen vorhanden ist oberhalb des durchschnittlichen Zusatzbeitrages, dieser ggf.
kombiniert mit weiteren besonderen Bedarfen, die zusammen so erheblich sind, dass sie zu tragen wieder unzumutbar ist.
Auch zu klären wird sein, was beispielsweise mit Zahnspangeneigenanteilen ist …


Zu finden, gebe mal in Google ein: Die Neuformierung der Leistungssysteme ALG I und ALG II und Sozialhilfe.

Ich hoffe, ich konnte einwenig weiterhelfen

LG Carmen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Samsa,

rosmarin schrieb:
was waren denn - außer Quinoamehl - die anderen 4 Lebensmittel?
samsa schrieb:
junger gouda, hirsenudeln und ein spezieller zuckerfreier ketchup

Nicht einmal Möhren? Oder irgendein anderes Gemüse?
Buchweizen? Einfache Hirse (Körner)? :confused:

Ich meine, ich hab ja auch nicht mehr so viel, aber ohne Gemüse (Kohl, Möhren) könnte ich nicht überleben...

rosmarin
 
Zuletzt bearbeitet:
ach das hat sich eh wieder geändert. nun kann ich kartoffeln, maisnudeln rind-und putenfleisch essen
 
Oben