HIT: Histamin und Tabakrauch

Hallo Identity,
Einen Provokationstest machen?
Eigentlich weißt Du doch bereits durch Beobachtung, dass Dir Rauch nicht bekommt. Warum dann noch einen Test machen, dessen Ergebnis nicht unbedingt stimmen muß und vor allem, der Dich zusätzlich belastet - Wenn es so einen Test überhaupt gibt.

Die negative Wirkung von Rauch(en) ist ja bekannt, auch im Zusammenhang mit einer HIT:
...
Die individuelle Toleranzschwelle unterliegt oft großen Schwankungen, da sie von vielen Faktoren beeinflusst wird:
- Was man zuvor, dazu und danach sonst noch alles isst und trinkt (trink ausreichend Wasser zu den Speisen)
- Stress (z. B. bessere Verträglichkeit während der Ferien als bei hohem Leistungsdruck, Stress als Histaminliberator)
- Momentane Vitamin- und Mineralstoffversorgung
- Große körperliche Anstrengung
Luftschadstoffe (Smog, Ozon, Feinstaub), Nikotinkonsum, Passivrauchen
- Bei Allergikern: Allergenkontakt und Kreuzreaktionen
- Schlafdauer und -qualität, Schlafrhythmus (Jetlag)
- Wetterwechsel (besonders Kaltfronten und windiges Wetter)
etc.
...
https://www.histamin-pir.at/allgemein/

Ich würde vorschlagen, daß Du Dich mit Deiner Mutter nur noch im Freien triffst, ihre "Räucherhöhle" aber lieber meidest.

Grüsse,
Oregano
 
hallo oregano. Ich finde es toll dass du dir die zeit genommen hast zu antworten. mein problem ist aber folgendes. Mit glaubt diese Sache niemand. Dass ich durch HIT Probleme habe glaubt mir nur mein Lebensgefährte und Ärzte leugnen die chronische Form der Hit (mein Allergologe behauptet gar es gebe nur die akute Form!) de facto bedeutet eine gesundheitliche Einschränkung durch Reizstoffe wie Zigarettenrauch ja auch eine Einschränkung von sozialen Kontakten oder Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, oder dass ich kein oder nur eingeschränkt ein kollegiales Umfeld haben kann. Wenn es also stimmt, dass kalter Rauch oder Passivrauchen sich unmittelbar auf meine Gesundheit niederschlägt wie vertritt man dies dem Arzt gegenüber, der einen zu einem psychofall in der Krankenakte macht oder dem Arbeitgeber gegenüber, wenn es um reizstoffarmen oder schadstofffreien Arbeitsplatz geht (kein Rauch oder Duftstoffe) usw. Diese Sache eröffnet eben eine ganz neue dimension zu einer ohnehin fast nicht mehr zumutbaren Einschränkung im öffentlichen Leben und dann immerzu die Ignoranz von allen. Deshalb finde ich auch, dass diese Sache mit dem Rauchen und Hit öfter problematisiert werden sollte besonders auf den Hitseiten, doch auf vielen Informativen Seiten über Hit fehlen diese Angaben unter Symptome. Dementsprechend fehlt auch die Bereitschaft dies anzuerkennen von den behandelnden Ärzten.
Viele Grüße
 
Hallo Identity,

die HIT ist anscheinend für viele Ärzte Neuland und mangels Informationen auch ein rotes Tuch. Ich fürchte, da muß man längere Zeit weiter suchen, bis man einen passenden Arzt findet.

Was den Nichtraucherschutz angeht, gibt es schon Möglichkeiten, die allerdings ein bißchen Mut erfordern:
... Tatsächlich sorgen verschiedene Gesetze und Verordnungen dafür, dass Arbeitgeber dem Rauchen im Unternehmen klare Grenzen setzen müssen. Dazu gehört beispielsweise die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dessen fünfter Paragraph klare Anweisungen zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz enthält:

Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.”

Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz: Auch Pausenräume müssen rauchfrei sein.
Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz: Auch Pausenräume müssen rauchfrei sein.
Die ArbStättV gehört zu den Verordnungen, die direkt an das Arbeitsschutzgesetz gekoppelt sind – folglich sind Arbeitgeber verpflichtet, sich an die darin enthaltenen Vorgaben zu halten. Doch auch andere Gesetze sorgen dafür, dass Unternehmer auf den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz bedacht sein müssen. So gibt § 618 Bürgerliches Gesetzbuch vor, dass Räume und Vorrichtungen in Betrieben so geschaffen sein müssen, dass Schutz gegen “Gefahr für Leben und Gesundheit” besteht.

Die hier genannten Vorgaben gelten ohne Ausnahme für alle Arbeitsstätten. Nicht nur die eigentlichen Arbeitsräume sind davon betroffen. Dient es dem Schutz der Nichtraucher, sind auch Pausen-, Liege-, Sozial- und Bereitschaftsräume rauchfrei zu gestalten. Wasch- und Toilettenräume sind dabei ebenfalls nicht ausgenommen.

Unter dem Aspekt der schädlichen Wirkung auf die Gesundheit, welche durch Zigarettenrauch verursacht wird, sind auch die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes maßgebend. Zu den allgemeinen Grundsätzen, an die sich Unternehmer halten müssen, gehört auch die Pflicht zu einer Arbeitsgestaltung, welche eine möglichst geringe Gefährdung für die Gesundheit darstellt.
Unterstützen Unternehmensleiter nicht den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz und reagieren auch nicht auf Änderungswünsche ihrer Mitarbeiter, können sich Betroffene an eine Arbeitsschutzbehörde wenden – wie ein Gewerbeaufsichtsamt oder ein Amt für Arbeitsschutz.

Diese kann dann unangemeldet Kontrollen durchführen und unangemessenes Verhalten sanktionieren.
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https://www.arbeitsschutzgesetz.org/nichtraucherschutz-am-arbeitsplatz/
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Kurz & knapp: Rauchverbot am Arbeitsplatz

Jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.
Da das Rauchen legaler Tabakwaren jedoch Teil der rechtmäßigen Entfaltung der Persönlichkeit der Beschäftigten ist, sollten Arbeitgeber versuchen, eine Lösung zu finden, die für Raucher sowie Nichtraucher akzeptabel ist und die jeweiligen Regelungen in einer Betriebsvereinbarung festhalten.
Verstoßen Arbeitnehmer gegen das Rauchverbot am Arbeitsplatz, kann eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine Kündigung drohen.
In unserem Ratgeber informieren wir Sie über die rechtliche Lage zum Rauchverbot am Arbeitsplatz und erklären, welche Möglichkeiten Arbeitgeber haben, um es sowohl Rauchern als auch Nichtrauchern recht zu machen. Zusätzlich erfahren Sie, welche Konsequenzen drohen können, wenn Sie das Rauchverbot im Betrieb missachten und wer bei einem Arbeitsunfall in der Raucherpause haftet.

Inhalt
1 Kurz & knapp: Rauchverbot am Arbeitsplatz
2 Rauchverbot am Arbeitsplatz: Was das Gesetz besagt
2.1 Rauchfreier Arbeitsplatz: Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber?
2.2 Rauchverbot am Arbeitsplatz: Unsere Vorlage hilft weiter
3 Rauchverbot während der Arbeitszeit missachtet?
3.1 Arbeitsunfall in der Raucherpause: Wer haftet?
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https://www.arbeitsrechte.de/rauchverbot-am-arbeitsplatz/

https://www.lgl.bayern.de/arbeitsschutz/arbeitsmedizin/betrieb_nichtraucherschutz.htm

Grüsse,
Oregano
 
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