Gluten-, Laktose- und Fruktoseintoleranz. Was nun?

Hallo Mobubu,



das darf nicht jeder; hier findest Du mehr dazu:


www.ggb-lahnstein.de/ausbildung.0.html

Liebe Grüsse,
uma

Hallo Uma,
danke für den Hinweis, aber "Gesundheitsberater [XY]" darf sich wirklich jeder nennen. Es ist eine nicht vom Gesetzgeber geschützte Berufsbezeichnung - und das ist entscheidend. Ich darf mich Vorstellen, Mobubu, Gesundheitsberater (GGB), Ernährungsberater und Unternehmensberater, Grafikdesigner und Yogalehrer - völlig legal. Evtl. bekomme ich Probleme mit dem Markenrecht, aber das wird wohl so ausgehen, wie wenn ich mir "Coca-Cola" selber auf's T-Shirt male (i.e. es passiert gar nichts). Achte darauf: "Der Begriff „Gesundheitsberater/in (GGB)” ist geschützt". Dies ist ein markenrechtlicher Aspekt, aber kein berufsrechtlicher.
Traurig, dass mit Zertifikaten den Leuten eine Qualifikation teuer verkauft wird, die noch nicht einmal geschützt ist (habe selber einige davon). Aber bei Bruker kann ich die Zurückhaltung des Gesetzgebers bzw. der IHK auch verstehen, so einseitig und dogmatisch, wie diese Ausbildung zu sein scheint. Es ist wohl eher eine Sekte. ;)
Berufsbezeichnung ? Wikipedia
https://www.diaet-dresden.de/index.php?h=company&u=jobdesc

Liebe Grüße
Mobubu
 
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