Viele Menschen haben die Befürchtung, nicht ausreichend mit Nährstoffen versorgt oder gegen Krankheiten gewappnet zu sein. Sie greifen zu Nahrungsergänzungsmitteln, um sich etwas Gutes zu tun. Doch diese gute Absicht kann teilweise schwerwiegende Folgen haben. Manche Nahrungsergänzungsmittel können sogar einen Leberschaden verursachen, warnt Prof. Burkhard Göke, Ärztlicher Direktor am Klinikum München.
Wenig Gefahr sieht der Stoffwechsel-Spezialist bei korrekt dosierten Vitaminen und Spurenelementen, anders sei es bei pflanzlichen Mischpräparaten. Sie könnten Substanzen enthalten, so Prof. Göke, die bei dafür empfindlichen Menschen schon in geringer Menge eine immunologische Leberreaktion auslösen und damit das Risiko für einen Leberschaden erhöhen können. Drei Präparate-Gruppen sind für ihn besonders kritisch, speziell, wenn sie über das Internet bezogen werden:
- Mittel, die eine Gewichtsreduktion versprechen. Diese enthielten zum Teil Sibutramin, das in Deutschland wegen massiver Nebenwirkungen vom Markt genommen wurde.
- Mittel gegen Schlafstörungen, speziell solche, die Johanniskraut-Extrakt enthalten. "Es gibt eine relativ hohe Zahl von Patienten, die nach der Einnahme von Johanniskraut ein Leberversagen erlitten haben", betont Prof. Göke.
- Präparate, die allgemein kräftigend wirken sollen. Hier nennt er z. B. den Noni Saft, nach dessen Einnahme auch schon akutes Leberversagen aufgetreten sei.
Zugelassene Arzneimittel können ebenfalls eine schädliche Wirkung auf die Leber haben. "Es gibt mehr als 1000 Präparate, bei denen dieses bekannt ist", so Prof. Göke. "Doch Medikamente werden nach dem Arzneimittelgesetz streng geprüft und kontrolliert, Wirkungen und Nebenwirkungen werden gegeneinander abgewogen", betont er. Patienten, die Medikamente einnehmen, bei denen ein Risiko für einen Leberschaden bekannt ist, werden im Allgemeinen durch regelmäßige Blutkontrollen überwacht, so dass das Mittel abgesetzt bzw. ausgetauscht werden kann, wenn sich erhöhte Leberwerte zeigen.
Mittel aus dem Internet: Risiko Leberschaden
Bei Nahrungsergänzungsmitteln und zum Teil auch pflanzlichen Präparaten gibt es diese Kontrollen nicht. In Drogerien und Reformhäusern erhältliche Produkte unterliegen dem deutschen Lebensmittelrecht. "Damit ist eine gewisse Qualitätssicherung gewährleistet", sagt Prof. Göke. "Aber für das, was über das Internet vertrieben wird, gilt das ganz häufig nicht." Präparate, die aus dem Ausland nach Deutschland verkauft würden, seien im Produktionsprozess manchmal mit fremden Stoffen verunreinigt worden und böten damit ein gewisses Risiko für einen Leberschaden...