Bitte mitmachen. Nein zur Freiheitsberaubung! Eile!

@Clematis: Ist bereits unterzeichnet! Geht das auch zweimal jeweils mit einer anderen Email? ;)

Es ging mir weniger um die Unterzeichnung sondern mehr darum ob ich mir nun wirklich Sorgen machen muss dass ich bald meine mit großem Erfolg genutzten Pflänzchen nicht mehr bestellen bzw einkaufen kann, oder das doppelte zahlen muss....:confused:.....da dreht sich mir der Magen um....
 
@Clematis: Ist bereits unterzeichnet! Geht das auch zweimal jeweils mit einer anderen Email? ;)

Hallo Myrona,
Not macht erfinderisch.... Kommentar schicke ich dir per PN.

Es ging mir weniger um die Unterzeichnung sondern mehr darum ob ich mir nun wirklich Sorgen machen muss dass ich bald meine mit großem Erfolg genutzten Pflänzchen nicht mehr bestellen bzw einkaufen kann, oder das doppelte zahlen muss....:confused:.....da dreht sich mir der Magen um....

Das ist auch für mich ein Problem - ich bestelle vieles schon jetzt im Ausland, weil man sich die deutschen Preise für eine längerfristige Behandlung gar nicht leisten kann...

Gruß,
Clematis23
 
Hallo,

ich habe von Dr. Schlebusch per mail Antwort auf meine Anfrage erhalten. Einen Text kann ich hier einstellen - es fehlen allerdings die Inhalte einiger Tabellen (auch im Anhang zur mail).

Desweiteren erhielt ich zwei PDF-Dateien "Wissenschaftliche Begleitung von Modellvorhaben zur Naturheilkunde" von Susanne Moebus - Hrsg. Diese kann ich hier nicht einstellen und auch nicht per PN senden (technisches Problem), schicke sie Interessierten aber gern per mail-Anhang direkt zu.

Gruß,
Clematis23


TAGUNGSBAND WISSENSCHAFTLICHE BEGLEITUNG VON MODELLVORHABEN ZU NATURHEILVERFAHREN - SEITE 11

Susanne Moebus

Dr. Susanne Moebus,
Dr. Nils Lehmann, Institut für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie, Universitätsklinikum Essen
Wissenschaftliche Begleitung des Modellvorhabens der BKKn im Rhein-Ruhr- Gebiet und Oldenburg

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Im folgenden Beitrag möchte ich Ihnen das erste Krankenkassen-Modellvorhaben nach §§ 63 ff des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) vorstellen, das zum Ziel hatte, die Effekte komplementärmedizinischer Verfahren im ambulanten Versorgungsbereich zu erproben. Neun Betriebskrankenkassen (BKK) aus dem Ruhrgebiet und Olden-
burger Raum starteten 1994 ein Erprobungsvorhaben zur Anwendung einer ganzheitlich orientierten Medizin, denen sich 1996 zwölf weitere BKKn aus dem Kölner Raum anschlossen.

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen wissenschaftlichen Begleitung wurde das Institut für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (IMIBE), des Universitätsklinikums Essen unter der Leitung des Institutsdirektors Herrn Prof. Dr. K.-H. Jöckel und des Leiters der Arbeitsgruppe Biometrie, Herrn Hirche, beauftragt. Tatkräftig unterstützt wurde das Projekt über die Jahre von Herrn Dr. Nils Lehmann, Frau Claudia Ose, Frau Roswitha Beneda und Frau Anja Marr, denen ich an dieser Stelle für ihre engagierte Mitarbeit und für ihr bisheriges Durchhaltevermögen sehr herzlich danken möchte. Die Realisierung eines derart komplex angelegten Studienprojektes wie dieses Erprobungsvorhaben ist ohne die gezeigte Begeisterungsfähigkeit im Grunde kaum machbar.

Nach Ende der 5-jährigen Laufzeit des Erprobungsvorhaben der Betriebskrankenkassen im Ruhrgebiet und in Oldenburg können nunmehr die ersten Ergebnisse vorgestellt werden. Vorab möchte ich in meinem Beitrag allerdings zunächst die Rahmenbedingungen – an denen sich die wissenschaftliche Begleitung zu orientieren hatte – und das daran entwickelte Evaluationsdesign in denkbar komprimierter Form erläutern.

Unter dem Eindruck des ständig wachsenden Interesses der Bevölkerung an alternativen Heilmethoden nutzen seit Mitte 1994 verschiedene Betriebskrankenkassen das gesundheitspolitische Konstrukt Erprobungsregelung, um ihren Mitglieder solche komplementärmedizinischen Verfahren erstatten zu können, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt sind.

In diesem Dia (Tab. 1) sind die teilnehmenden Betriebskrankenkassen und deren jeweilige Erprobungsregelungslaufzeiten tabellarisch aufgeführt. Im Gegensatz zu den BKKn aus dem Essener Raum läuft die Erprobungsregelung bei den Kölner BKKn noch für weitere 1 ½ Jahre.
Essen / Oldenburg Köln
Laufzeit: 1994 – 1998 Laufzeit: 1996 - 2001
BKK Krupp BKK Boge
Novitas Vereinigte BKK STEAG AG BKK Klöckner-Humbold-Deutz AG
BKK Karstadt BKK Firma Zanders
BKK Kaisers´Kaffe BKK Pfeiffer & Langen
BKK Ruhrgas AG BKK Rheinland
BKK Axel Springer Verlag BKK Moeller
BKK Thyssen Industrie BKK Buer Druck Köln Ag
BKK EWE / ÜNH BKK Colonia Nordstern
BKK der Partner (Doornkaat) DuMont Schauberg
BKK für Heilberufe
BKK der Stadt Köln
BKK Vorwerk & Co.

Tab. 1: Betriebskrankenkassen der Erprobungsregelung

Daß dieses Erprobungsvorhaben anfänglich bei Essener BKKn begonnen wurde, kann mit dem dort ansässigen Zentrum zur Dokumentation von Naturheilverfahren (ZDN e.V.) erklärt werden, dessen Engagement maßgeblich am Zustande kommen der Erprobungsregelung beigetragen hat. Die BKKn und das ZDN haben damals einen Kooperationsvertrag unterzeichnet, der zum einen das ZDN mit der Durchführung und Organisation der Erprobungsregelung verantwortlich schrieb und zum anderen die Ziele der Erprobungsregelung festlegte. Die Tatsache, daß Zielvorgaben schon an dieser Stelle vereinbart und vom Bundesversicherungsamt auch genehmigt wurden, ist insofern von Bedeutung, da diese Vereinbarung vor der Aufnahme der wissenschaftlichen Begleitung in die Erprobungsregelung erfolgte. Sprich das Evaluationsdesign mußte anhand dieser Vereinbarungen entwickelt werden – und nicht, wie bei klinischen Studien eigentlich üblich bzw. wünschenswert, im Vorfeld der Planung das aus wissenschaftlicher Sicht optimale Studiendesign abgesprochen werden. Kurz gesagt, das IMIBE wurde in einem Stadium der Erprobungsregelung hinzugezogen, als bereits viele Dinge festgelegt waren.

Im folgenden Dia (Abb. 1) sind diese Ziele aufgeführt. Für die Mitglieder der jeweiligen BKKn sicherlich vorteilhaft, für die wissenschaftliche Begleitung dagegen schwierig zu handhaben, ist die sehr weit gefaßte Festlegung der Teilnahme auf “chronisch kranke Versicherte”, also faktisch auf sämtliche mögliche chronische Erkrankungen.

Ziele der Erprobungsregelung
Essener Betriebskrankenkassen

> "Verbesserung des Gesundheitszustandes von chronisch
kranken Versicherten, denen entweder durch die
kassenärztliche Versorgung nicht entscheidend geholfen
werden konnte oder bei denen aufgrund ärztlicher
Erfahrung keine Besserung oder Gesundung durch die
schulmedizinischen Verfahren mehr zu erwarten ist."

> "Gegenüber der üblichen kassenärztlichen Versorgung
eine deutliche Senkung der Kosten durch die Anwendung
ganzheitsmedizinischer Verfahren ohne Qualitäts-
einbußen hinsichtlich der medizinischen Versorgung."


Abb. 1: Ziele der Erprobungsregelung

Aus diesen Vorgaben heraus wurde von der wissenschaftlichen Begleitung eine prospektive Beobachtungsstudie konzipiert. Effekte der medizinischen Intervention werden u.a. durch einen intraindividuellen prä/post-Vergleich gemessen, da Kontrollgruppen aus den verschiedensten Gründen - über die wir sicherlich auch noch zu diskutieren haben bzw. müssen - bislang nicht etabliert werden konnten. Als Primärvariablen wurden die mutmaßlich objektivierbareren Parameter wie das Arbeitsunfähigkeitsgeschehen (AU), die Krankenhausaufenthalte und -kosten sowie die Kosten der ambulanten medizinischen Versorgung festgelegt. Der Schweregrad der Erkrankung als subjektives Kriterium wurde dagegen bewußt nur als Sekundärvariable definiert.

Nur kurz zur Methodik: Die Einschlußkriterien sind - wie anfangs bereits erwähnt - sehr weit gefaßt. Als Teilnahmebedingung ist die BKK-Mitgliedschaft und eine vom jeweiligen behandelnden Arzt festgestellte chronische Erkrankungen erforderlich. Das ist nicht eben das, was eine wissenschaftliche Begleitung sich wünscht, aber mit diesen Vorgaben müssen wir arbeiten.

Die einbezogenen diagnostischen und therapeutischen Verfahren wurden von einem wissenschaftlichen Beirat ausgewählt und folgend vom Bundesversicherungsamt, das für die Genehmigungsverfahren der Erprobungsregelungen der bundesweit geöffneten BKKn zuständig ist, bestätigt (Tab. 2). Dieses sehr weitgefaßte Spektrum mag zwar aus Arzt- und Patientensicht sicherlich erfreulich scheinen, für die wissenschaftliche Evalutation ist es aber alles andere als zweckdienlich.

Diagnostische Maßnahmen

> Anamnese Decoder
> Elektroakupunktur (Ausnahme
EA nach Voll)
> Lüscher Test
> Regulationsthermographie
> Mundstrommessung
Therapeutische Maßnahmen

> Akupunktur
> Elektroakupunktur (Ausnahme
EA nach Voll)
> Neuraltherapie
> Homöopathie
> Colon-Hydro-Therapie
> Hämatogene Oxidations-
therapie (HTO)
> Sauerstofftherapie (Ausnahme:
Oxyontherapie, Sauerstoff-
Mehrschritt-Therapie nach von
Ardenne, hyperbare
Sauerstofftherapie
> Physiotherapie
> Reflexzonentherapie
> Vitamine und Mineralstoffe
(orthomolekulare medizin)
> Isotherapie
> Symbioselenkung

Tab. 2: Zugelassene Diagnose- und Therapieverfahren

Auf die statistischen Methoden will ich wegen der Kürze der Zeit hier nicht weiter eingehen, kurz erwähnt sei allerdings, daß für die Beurteilung der Symptomverläufe die Intention-to-treat-Analyse mit der last observation carried foreward-Methode angewandt wurde.

Als Erhebungsinstrumente stehen uns die Sozialdaten der BKKn zur Verfügung, als da wären die Daten für das AU- und Krankenhausgeschehen, Arzneimittelverordnungen, Sachmittel und Kuren. Da die ambulanten Arzt- und Zahnarztkosten der Ärzte der Erprobungsregelung über eine privatärztliche Verrechnungstelle (PVS) abgewickelt werden, sind wir hier – im Gegensatz zu den ambulanten Kosten in der Regelversorgung – in der Lage, exakte Kosten zu erheben.

Als weitere Erhebungsinstrumente können wir auf eine Reihe von Dokumentationsbögen zurückgreifen. So wurden allein neun umfangreiche Fragebögen für die Ärzte entwickelt, um von der Erstanamnese, über die quartalsweise Dokumentation des Symptomverlaufs bis hin zum Abschlußbericht, alle wichtigen Stationen der Behandlung zu erfassen. Selbstredend werden auch die Patienten u.a. hinsichtlich ihres Gesund-
heitszustandes, Zufriedenheit, Lebensqualität und Risikofaktoren zu drei verschiedenen Zeitpunkten befragt. Der Patientenfragebogen ist angelehnt an den Fragebogen der DHP (Deutsche Herz-Kreislauf Präventionsstudie), so daß sich Vergleiche mit der westdeutschen Bevölkerung hinsichtlich einiger soziodemographischer Parameter und des Gesundheitszustandes ziehen lassen.

In diesem Dia (Abb. 2) habe ich Ihnen den gesamten Datenfluß zwischen den Beteiligten der Erprobungsregelung graphisch dargestellt. Dabei geht es mir hier vor allem darum, Ihnen die mit der Studie verbundenen komplexen und umfangreichen Datenerhebung zu veranschaulichen.

Abb. 2: Informationsfluß zwischen den Partnern der Erprobungsregelung

Für die Sicherung der Studienqualität wurden umfassende Maßnahmen in die Studie eingebaut. Neben der Prüfplanerstellung – die an GCP- und GEP-Richtlinien angelehnt ist – wurde ein organisatorischer und wissenschaftlicher Beirat eingerichtet sowie ein monatlich stattfindender Qualitätszirkel für die Ärzte der Erprobungsregelung etabliert. Vor allem aber werden die Unterlagen und Angaben der Studienärzte im Rahmen eines halbjährig stattfindenden Monitorings in den Arztpraxen überprüft.

Kommen wir nun endlich zu den Ergebnissen. Die zusammenfassende Ergebnisdarstellung bezieht sich im folgenden ausschließlich auf das Essener Studienkollektiv.

Kurz zu den Studienteilnehmern (Tab. 3): 48 Ärzte und 9 Zahnärzte nehmen am Modellvorhaben teil. 663 Patienten wurden in der Essener Studie registriert, 565 konnten in die Auswertung einbezogen werden. 317 Patienten wiesen einen Therapieabschluss auf, gegenüber 248, die die Behandlung abbrachen. Dies ist ein relativ hoher Anteil an Abbrechern, es deutet allerdings einiges darauf hin, daß viele dieser Abbrecher mit einer verbesserten Symptomatik die Behandlung frühzeitig beendeten.

Der Frauenanteil, daß ist keine Überraschung, ist mit 61 % überproportional hoch. Dieses Ergebnis entspricht den Umfragen, nach denen eher Frauen diesen Heilweisen aufgeschlossen gegenüberstehen.

Das Durchschnittsalter der Probanden liegt bei 41,5 Jahren. Die durchschnittliche Erkrankungsdauer liegt im Schnitt bei knapp 11 Jahren, bzw. 7 Jahren, wenn wir den Median berücksichtigen. Diese Zahlen lassen darauf schließen, daß sich das Studienkollektiv tatsächlich aus langjährig chronisch kranken Patienten zusammensetzt.

Die Therapiedauer in der Erprobungsregelung liegt im Schnitt bei 23 Monaten (im Median liegen wir bei 21 Monaten). Differenzieren wir diese Ergebnisse nach Abbrechern und regulären Abschlüssen, so liegen die Abbrecher immer noch im Median bei 12 Monaten, gegenüber 21 Monaten bei den regulären Abschlüssen.

Tab. 3: Studienkollektiv

Nun kurz zu den Erkrankungen der Patienten (Tab. 4). Was können wir erkennen? Zum einen sehen wir – mit Ausnahme der Herzkreislauf-Erkrankungen, die relativ selten verzeichnet wurden – das bekannte Spektrum der chronischen Erkrankungen, wie sie auch in den Krankheitenartenstatistiken, z.B. des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen, zu finden sind. Zum anderen können wir an der weiten Palette der aufgelisteten Erkrankungen auch unser eingangs erwähntes Problem verdeutlichen: fast 60 % der Diagnosen fallen unter “sonstige Erkrankungen”, d.h., es wurden jeweils weniger als 15 Fälle erfaßt. D.h., bei dem Versuch krankheitsbezogene statistische Analysen durchzuführen, brechen uns damit die Fallzahlen sehr schnell zusammen.

Im folgenden möchte ich Ihnen Ergebnisse hinsichtlich der Arzneimittelkosten, der Entwicklung der Krankenhaustage, des AU-Geschehens sowie der ambulanten Arztkosten in sehr komprimierter Form vorstellen.

Abb. 4: Hauptdiagnosen

Die Entwicklung der Arzneimittelkosten während der Erprobungsregelung pro Patient und Behandlungsjahre ist im folgenden Dia abgebildet (Abb. 5). Dargestellt sind beide Lagemaße für die Arzneimitelkosten, der arithmetische Mittelwert (helle Balken) und der empirische Median (dunkle Balken). Hierdurch kann sowohl der typische Verlauf von 50 % der Patienten (Median), als auch der Verlauf unter Einbeziehung der Extremwerte beschrieben werden. Für beide Darstellungsweisen gilt, daß die Kosten im ersten Behandlungsjahr auf einem relativ hohen Niveau starten ( = 277 DM, = 548 DM pro Patient und Jahr) und im 2. und 3. Behandlungsjahr jeweils abnehmende Tendenzen aufweisen, wenn auch deutlich unterschiedlich ausgeprägt im Vergleich zwischen Median und arithmetischem Mittel. Im Verlauf vom dritten auf das vierte Jahr ist keine weitere Abnahme der Kosten zu beobachten. Allerdings liegen 50 % der Patienten in beiden Jahren auf einem sehr niedrigen Kostenlevel ( = 18 DM), wohingegen im arithmetischen Mittel Kosten in Höhe von 383 DM respektive 400 DM verursacht werden. Das zeigt, daß es einige Patienten gibt, die sehr teure bzw. viele Medikamente bekommen haben müssen. Wir können die Arzneimitteldaten noch in vielfältiger Weise und unter interessanten Aspekten weiter analysieren. Ich belasse es heute auf der Darstellung der Kosten.

Abb. 3: Arzneimittelkosten

Ähnliches gilt für die Analyse der Krankenhausdaten. Ich werde mich hier und heute auf die Darstellung der Krankenhauskosten beschränken. Krankenhausaufenthalte und die damit verbundenen Kosten werden von uns 5 Jahre retrospektiv, während der Erprobungsregelung sowie bis zu 5 Jahren nach Abschluß der Behandlung – soweit möglich – erhoben. Dies gilt für alle Studienteilnehmer, egal, ob sie die Behandlung regulär beenden oder vorzeitig abbrechen. Auf diesem Dia (Abb. 6) ist die Entwicklung der Krankenhauskosten pro Patient und Jahr abgebildet. Aufgezeichnet sind die arithmetischen Mittelwerte – die roten Punkte – sowie das 95 %-Konfidenzintervall. Zu jedem Zeitpunkt ist die jeweilige Anzahl der beobachteten Patienten aufgeführt. Die mit der gestrichelten Linie verbundenen Rauten zeigen die Kostenentwicklung einer Subkohorte von 41 Patienten, von denen Daten über den gesamten Beobachtungszeitraum (5 Jahre vor, bis 3 Jahre nach Eintritt in die Erprobungsregelung) vorliegen. Am Verlauf der Kurven können Sie erkennen, daß nach Eintritt in die Erprobungsregelung sich eine abnehmende Tendenz der Krankenhauskosten andeutet. Allerdings – wie auch am Konfidenzintervall deutlich erkennbar – haben wir es mit derart große Schwankungen zu tun, daß wir zur Zeit keine Aussagen über eine statistisch abgesicherte Abnahme machen können. Hierfür benötigen wir schlicht eine größere Patientenzahl. Dasselbe gilt für die Entwicklung der Anzahl der Krankenhausfälle, auf deren Darstellung ich heute verzichte. Zudem steht noch der Vergleich unserer Daten mit den allgemeinen Krankenhausstatistiken aus. Auf dieser Basis sind sicherlich gezieltere Aussagen möglich.

Abb. 4: Krankenhauskosten

Komme ich nun zum Arbeitsunfähigkeitsgeschehen (AU). Diese Daten werden im selben Beobachtungszeitraum wie die Krankenhausdaten erhoben. Das folgende Dia (Abb. 7) zeigt Ihnen die Entwicklungen der AU-Tage. Auch hier eine ähnliche Darstellungsweise wie beim Krankenhausgeschehen: Aufgezeigt sind die mittleren AU-Tage und das 95 %-Konfidenzintervall, die jeweilige Kohortengröße pro Beobachtungszeitraum sowie eine durchgängig beobachtete Subkohorte (Rauten), die 111 Patienten umfaßt.

In bezug auf die Gesamtkohorte ergibt sich folgendes Bild: Die Anzahl der AUTage liegt im Jahr vor Eintritt in die Erprobungsregelung mit durchschnittlich 30 Tagen pro Jahr um mehr als 10 Tage höher als der Durchschnitt der bundesweit erfaßten BKK-Mitglieder. Im ersten Behandlungsjahr ist ein leichter Rückgang auf 28 Tage zu verzeichnen, während im zweiten Behandlungsjahr eine ausgesprochen deutliche Abnahme auf nunmehr 14 Tage pro Jahr beobachtbar ist. Dieses niedrige Niveau bleibt im dritten Behandlungsjahr erhalten. Insgesamt sehen wir am Mittelwert der AU-Tage

Abb. 5: AU-Geschehen

einen leicht ansteigenden Trend bis zum Eintritt in die Erprobungsregelung und eine deutliche Abnahme in den folgenden drei Jahren. Der Verlauf des AU-Geschehens wird anhand einer durchgängig beobachteten Subkohorte von 111 Patienten – beginnend mit 3 Jahren vor Behandlungsbeginn (t -3) bis 3 Jahren nach Eintritt in die Erprobungsregelung (t 3) – analysiert. Für die verbundenen Tests – in jedem Jahr werden dieselben Patienten betrachtet – wird für jeden Patienten über die sechs Beobachtungsjahre bestimmt, in welchem Jahr der niedrigste Wert der AU-Tage vorliegt: dort wird eine Eins verbucht. Im Jahr mit dem zweitniedrigsten Wert wird dann eine Zwei eingetragen etc. . Die Analyse der so gebildeten Ränge zeigt, daß im Zeitraum bis zum Eintritt in die Erprobungsregelung keine signifikanten Trends im Verlauf der AU-Tage vorliegen, der Anstieg also nicht belegt werden kann. Dagegen ergibt sich für den Vergleich des zweiten Jahres vor Behandlungsbeginn (t2, 25 AU-Tage) und des dritten Jahres nach Eintritt in die Erprobungsregelung (t 3, 15 AU-Tage) ein signifikanter Unterschied (Multipler Rangsummenvergleich nach Wilcoxon/Wilcox, p < 0.05; in der Abbildung als gepunkteter Pfeil angedeutet). Auch der Rückgang der AU-Tage von t -1 nach t 2 sowie t –1 nach t 3 erweist sich mit demselben Testverfahren als signifikant. Damit ergeben drei verbundene prä/post-Vergleiche eine nicht-zufällige Abnahme der AU-Tage. Die abnehmende Tendenz der AU-Tage nach Eintritt in die Erprobungsregelung, kann, im Gegensatz zum Anstieg zuvor, mittels der Repeated Measures Rang-Varianzanalyse deutlich signifikant (p < 0.01 vom 1. Jahr zum 2. Jahr) belegt werden (in der Abbildung als gestrichelter Pfeil dargestellt). Der Rangsummenvergleich zeigt zudem (p < 0.05), daß vom 1. Jahr zum 3. Jahr nach Eintritt in die ER das AU-Geschehen rückläufig war.

Insgesamt gilt auch hier, wie bei den Krankenhauskosten, daß wir weitere umfangreiche Analysen unter Berücksichtigung von Vergleichsdaten der BKKn auf unserer Agenda stehen haben.

Jetzt zu einer recht schwierig zu handhabende Variablen. Im nächsten Dia (Abb. 8) sehen Sie die in der Erprobungsregelung entstandenen ambulanten Arztkosten pro Patient und Quartal. Kurz zur Darstellungsweise. Jede einzelne Linie beschreibt den Verlauf der ambulanten Arztkosten einer Kohorte (arithmetische Mittelwerte), die sich jeweils über die Länge der Beobachtung definiert. Also, Patienten, die nur ein Quartal lang beobachtet wurden, bilden eine Kohorte, Patienten, die zwei Quartale lang beobachtet werden konnten, bilden eine weitere Kohorte usw.. Alle Linien zusammen betrachtet ergeben letztlich ein relativ deutliches Bild. Falls Sie sich erinnern, ein ähnliches Bild haben wir ja schon bei der Entwicklung der Arzneimittelkosten gesehen. Die Kosten fangen auf einem relativ hohen Niveau an, sinken nach zwei bis drei Quartalen um ca. die Hälfte und pendeln sich im weiteren Verlauf auf diesem Niveau ungefähr ein.

Abb. 6: Ambulante Arztkosten

Das große Problem bei dieser Geschichte ist, daß wir zwar sagen können, daß die hohen Ausgangswerte sicherlich im großen Maße durch die Erstanamnese verursacht werden und dadurch folgerichtig in den folgenden Quartalen eine deutlich Kostensenkung erfolgt, wir können aber überhaupt nichts darüber aussagen, ob die Anfangs- und Folgekosten besonders hoch oder gar eher niedrig im Vergleich zu schulmedizinisch therapierten chronisch Kranken liegen. Hier fehlen uns vor allem Vergleichsdaten, denn die Krankenkassen verfügen erstaunlicherweise über keine ambulanten Arztkosten ihrer Mitglieder, sprich es liegen ihnen keinerlei patientenbezogene Daten vor. Patientenbezogene ambulante Arztkosten liegen dagegen nur den Kassenärztlichen Vereinigungen vor und die sind an einer Zusammenarbeit bislang nicht interessiert gewesen.

So ist es praktisch bislang kaum möglich valides Datenmaterial darüber zu erhalten, welche durchschnittlichen ambulanten Arztkosten beispielsweise bei einem Rheuma- oder Asthmapatienten entstehen. Aber selbst wenn vergleichbares Datenmaterial vorliegen würde, wäre ein direkter Vergleich problematisch, da für eine Reihe von Verfahren gesonderte Abrechnungsschlüssel ausgearbeitet wurden.

Schließen wir jetzt die Betrachtung der eher technischen Prozess-Daten der BKKn ab und widmen uns mehr den Befindlichkeiten der Patienten. Zur Beschreibung der Auswirkung des Behandlungsverlaufes stehen uns die von den Ärzten quartalsweise dokumentierten Symptomverläufe, die Abschlußberichte sowie die Angaben der Patienten aus den Patientenfragebögen zur Verfügung.

Fangen wir mit der Entwicklung der Symptomverläufe an. Der in diesem Dia (Abb. 9) aufgezeichnete Symptomscore wird gebildet aus dem Produkt von Häufigkeit des Auftretens und der Schwere der Symptome. Aufgetragen ist der prozentuale Symptomscore (1. Quartal 100 %) gegen die Behandlungsquartale sowie das 1. Quantil (Q1 25 % der Fälle) und 3. Quantil (Q3 75 %). Auch hier wieder ist die Anzahl der zum jeweiligen Zeitpunkt beobachteten Patienten angegeben. In diese Analyse haben wir vom 1. Quartal bis zum letzten Quartal immer die Daten sämtlicher Patienten (n = 565) einbezogen. Diese als “last-observation-carried-forward” bezeichnete Analyse berücksichtigt auf diese Weise den letzten beobachteten Wert auch derjenigen Patienten, die die Behandlung vorzeitig abgebrochen haben. D.h., bricht ein Patient mit einem schlechten Symptomscore die Behandlung ab, so geht dieser Wert bis zum Schluß in die Auswertung mit ein.

Abb. 7: Symptomentwicklung

Was wir sehen können, ist vom Verlauf her relativ deutlich. Schon nach den ersten beiden Quartalen ist der Symptomscore auf 60 bzw. 50 % gesunken. Die Ärzte haben also eine deutliche Symptomverbesserung dokumentiert. Nun ist aus anderen Studien bekannt, daß die Einschätzung der Ärzte in diesem Punkt immer zu günstig ausfällt, allein, weil die Patienten bei Nachfragen sehr häufig ihren Ärzten aus Rücksicht oder Sympathie eine eher positive Rückmeldung geben.

Immerhin können wir dieses Problem relativieren, indem wir auf die Ergebnisse der unabhängig vom Arzt ausgefüllten Patientenfragebögen zurückgreifen. Auf diese Weise können wir zumindest die – subjektive – Beurteilung der Ärzte mit der der Patienten vergleichen und den Gehalt der oben gestellten Beobachtungen verifizieren.

Wie sieht es zunächst mit dem Rücklauf der Patientenfragebögen aus? Beim ersten Fragebogen (P_1) wurde ein 95 %iger Rücklauf erreicht, bei P_2 liegt die Quote auch noch sehr hoch mit über 80 %, während wir mit den P_3-Rückläufen derzeit noch bei 50 % liegen.

Im folgenden Dia (Abb. 10) habe ich Ihnen die Ergebnisse der Befragung hinsichtlich der Selbsteinschätzung des Gesundheitszustandes zusammenfassend graphisch aufgezeichnet. Kurz zur Erläuterung der Abbildung. Aus den Fragen zu Häufigkeit und Schwere von Schmerzen, zum Gesundheitszustand sowie zum Grad der Beeinträchtigung haben wir einen Score gebildet. Die Zahl 0 ist hierbei gleichbedeutend mit keine Beeinträchtigung. Die Zahl 4 kann dementsprechend mit sehr starker Beeinträchtigung interpretiert werden. Aufgezeichnet ist der Score zu den drei verschiedenen Befragungszeitpunkten: die Befragung vor Beginn der Therapie (P_1), nach Therapieende (P_2) sowie das follow up mindestens 18 Monate nach Therapieende (P_3). Wir können erkennen, daß die Patienten im Durchschnitt mit einem Score von 2,2 in die Behandlung gehen, der nach Behandlungsende auf 1,7 deutlich und signifikant sinkt. Was uns etwas erstaunt hat, ist, daß dieser Score im follow up auf diesem Niveau gehalten werden konnte.

Abb. 8: Selbsteinschätzung des Gesundheitszustandes

Diese Resultate paßen zum Ergebnis im Hinblick auf die Frage nach der Entwicklung des Gesundheitszustandes (Abb. 11), die in P_2 und P_3 gestellt wurde. Die orangenen Balken bilden das Antwortverhalten in P_2, die blauen in P_3 ab. Rund 20 % der Patienten haben demnach ihren Gesundheitszustand relativ konstant in P_2 und P_3 als sehr stark verbessert eingeschätzt. Weitere 20 % der Patienten gaben ebenso konstant eine leichte Verbesserung an. Auffällige Änderungen zwischen P_2 und P_3 gab es nur bei den Kategorien Verbesserung und keine Veränderung. Während direkt nach der Behandlung noch 49 % eine Verbesserung und nur 6.7 % keine Veränderung ihres Gesundheitszustandes dokumentierten, drehte sich das Bild im follow up, so daß hier nur noch rund 23 % eine Verbesserung, dagegen aber 31 % keine Änderung konstatierten. Da z.Zt. noch unklar ist, ob die Patienten die Frage nach der Entwicklung ihres Gesundheitszustandes tatsächlich auf die Zeit vor der Behandlung bezogen haben oder möglicherweise, auf die Zeit nach der zweiten Befragung (P_2), sind zwei Interpretationen hinsichtlich dieser Entwicklung möglich. Zum einen könnte die anfänglich beschriebene Verbesserung in der Zeit nach der Erprobungsregelung nicht aufrecht erhalten werden, sprich die Patienten sind in ihren ursprünglichen Zustand zurückgefallen. Zum anderen könnte die Verbesserung andauernd gewesen sein, wenn die Patienten die Frage auf den Zeitraum nach der zweiten Befragung bezogen haben. Eine derzeit durchgeführte Telefonbefragung der Patienten soll u.a. helfen diese Frage zu klären.

Abb. 9: Entwicklung des Gesundheitszustandes

Regelrechte Verschlechterungen des Gesundheitszustandes haben unter 5 % der Patienten erfahren. Es scheint, daß die Mehrzahl der Patienten einen deutlichen gesundheitsbezogenen Benefit aus der komplementärmedizinischen Behandlung gezogen haben, der erkennbar auch über einen längeren Zeitraum anzuhalten scheint.

An dieser Stelle möchte ich mit der Darstellung der Ergebnisse abschließen !

Wie sieht nun aus unserer Sicht das zukünftige Vorgehen aus und welche Schlußfolgerungen können aus dem bisher Gesagten gezogen werden ?
Zum zukünftigen Vorgehen nur ganz kurz:

Erstens, im Rahmen einer Doktorarbeit überprüfen wir derzeit mittels eines Telefoninterviews die Ergebnisse des Patientenfragebogens. Zweitens, hinsichtlich der Kostenbeurteilung, die ich immer noch als großes Problem sehe, wünsche ich mir unter anderem eine Zusammenarbeit mit den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen, um hier zu gezielteren Aussagen kommen zu können. Und drittens, da wir die Etablierung einer Kontrollgruppe in der Erprobungsregelung nach wie vor für sehr wichtig halten, bemühen wir uns, zusammen mit den Kölner Betriebskrankenkassen und dem ZDN, Wege zu finden, hier eine Lösung zu finden. Es wird sich zeigen müssen, ob die derzeit im Vordergrund stehenden rechtlichen und finanziellen Probleme noch zu bewältigen sind.

Komme ich zum letzten Punkt: Welche Schlussfolgerungen können denn nun gezogen werden ?

Zu einer Reihe von Aspekten ließen sich Konklusionen herausarbeiten, von der Validität der Erhebungsinstrumente bis hin zur Datenverfügbarkeit der Prozessdaten der BKKn. Ich möchte mich hier allerdings auf zwei wesentliche Punkte beschränken: Erstens der Standpunkt der StudienärztInnen und BKKn gegenüber der wissenschaftlichen Begleitung und zweitens die Aussagefähigkeit und strategische Bedeutung der hier erzielten Evaluationsergebnisse bzw. der Evaluation insgesamt.

Die Studienärzte haben sich – bis auf ganz wenige Einzelerscheinungen – ausnehmend kooperationsbereit gezeigt. Unsere anfangs vorherrschende Skepsis gegenüber Ärzten aus dem Bereich der Komplementärmedizin hinsichtlich der Akzeptanz der auf wissenschaftlichen Kriterien beruhenden Dokumentation, konnte weitestgehend ausgeräumt werden. Auch wenn anfänglich durchaus Kommunikationsprobleme zu bewältigen waren, erwies sich die Zusammenarbeit als angenehm, konstruktiv und produktiv. An dieser Stelle möchte ich mich deshalb für die so gut verlaufende Kooperation bei den Studienärzten sehr herzlich bedanken. Dasselbe gilt im Prinzip auch für die Zusammenarbeit mit den Betriebskrankenkassen. Deshalb möchte ich auch nicht versäumen, hier und heute den Geschäftsführern und Mitarbeitern der BKKn ebenfalls recht herzlich für deren Mühen und gute Zusammenarbeit zu danken.

Was aber in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung ist, daß nämlich Vertreter der Komplementärmedizin ablehnend einer wissenschaftlich ausgerichteten Bewertung ihrer Verfahren gegenüberstehen, so nicht aufrecht erhalten bleiben kann. Im Gegenteil, nach den vielen, im Rahmen der Erprobungsregelung geführten Diskussionen mit den Vertretern des ZDN, sind diese inzwischen bereit und willens eine kontrolliert, randomisierte Studie mit dem IMIBE durchzuführen! Allein diesen Gesinnungswandel werte ich als ein außerordentlich wichtiges Ergebnis der Erprobungsregelung.

Desweiteren haben wir – und das sollte wirklich nicht unterschätzt werden – mittlerweile einen beispiellosen Datenfundus zusammengetragen. Allein, was den Umfang an Arzneimitteldaten betrifft, sind wir in der Lage, eine dezidierte Verordnungsanalyse der Studienärzte durchzuführen. Dabei können wir die Analyse nicht nur hinsichtlich Gesamtumfang, Dauer und Häufigkeit der Verschreibungen, Indikation, Kosten usw. ausführen, sondern – und das ist bundesweit sicherlich einmalig – darüber hinaus die Verordnung direkt patientenbezogen – hinsichtlich soziodemographischer Merkmale, Entwicklung des Gesundheitszustandes usw. – auswerten. Damit steht uns ein Datenpool zur Verfügung, aus dem wir Rückschlüsse über das patientenbezogene Verordnungsverhalten der komplementärmedizinisch tätigen Ärzte ziehen können. Und auch dieser Sachverhalt ist in meinen Augen ein weiteres wertvolles Ergebnis dieses Erprobungsvorhabens.

Auf der anderen Seite darf keinesfalls unsere umfangreiche Datensammlung mit einem Wirksamkeitsnachweis der komplementärmedizinischen Verfahren gleichgesetzt werden. Und dies ist mir einer der wichtigsten Punkte, die ich an dieser Stelle ausdrücklich und unmißverständlich betonen will: Dieses Erprobungsvorhaben hat in keinster Weise einen Wirksamkeitsnachweis bei irgendeiner der angewendeten Therapie- und Diagnoseverfahren erbracht ! Das ist schon vom Evaluationsdesign her nicht möglich und ist auch nicht Gegenstand der Erprobungsregelung gewesen. Die hier gezeigten Ergebnisse dürfen immer nur als das Resultat der gesamten medizinischen Intervention interpretiert werden. Die Ausdifferenzierung der Effekte auf einzelne Verfahren kann im nachhinein nicht erfolgen. Hier liegt eindeutig die Grenze der Aussagefähigkeit dieses Erprobungsvorhaben.

Aber, worin liegt nun der Wert dieses Vorhabens, welche Erkenntnisse konnte sie uns liefern ? Zusammenfassend betrachtet glaube ich folgende Schlußfolgerungen ziehen zu dürfen:

- Die Studie hat gezeigt, daß wissenschaftliche Untersuchungen mit Vertretern der Komplementärmedizin möglich sind und darüber hinaus von diesen gewünscht werden.

- Es konnten wertvolle Informationen hinsichtlich der Anwendung komplementärmedizinischer Methoden auf der ambulanten Versorgungsebene bei chronischen Erkrankungen praxisnah gesammelt werden.

- Die Vielzahl der beobachteten positiven Effekte hinsichtlich der Entwicklung des Gesundheitszustandes, deuten daraufhin, daß eine nicht unbedeutende Anzahl von Patienten von der Erprobungsregelung profitiert haben (dabei, daß sei nochmals gesagt, liegt die Betonung auf “Erprobungsregelung”). Wir haben also viele Anhaltspunkte darüber erhalten, daß viele chronisch erkrankte Patienten eine Verbesserung ihres Gesundheitszustandes erfahren haben, aber auch eine Reihe von Patienten nicht von der Behandlung profitieren konnten.

Und das ist das wesentliche Ergebnis dieser Studie. Wir können nicht mehr so tun, als wären die komplementärmedizinischen Verfahren per se Unfug. Diese Medizin wird bereits in weitem Maße angewandt und die Notwendigkeit steigt in einem zunehmenden Maße, endlich mehr darüber zu wissen, bei welchen Patienten, bei welchen Erkrankungen, mit welchen Verfahren positive, aber auch unerwünschte Effekte erzielt werden. Genau diese Fragen gilt es zukünftig zu untersuchen ! Dazu bedarf es aber zum einen eines konstruktiven, wissenschaftlichen Diskurs zwischen Vertretern der Komplementär- und Schulmedizin und zum anderen der Öffnung der universitären Einrichtungen für komplementärmedizinische Ansätze, um einer Antwort auf all die Fragen endlich näher kommen zu können.

Damit möchte ich mit meinem Beitrag schließen und mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken!
 
Guten Morgen Kayen,

im Gesetz steht (Beitrag 26):

Der Umsatz der Vitamin-Pharma wird auf über 100 Milliarden €/Jahr geschätz, da dürft das doch nicht schwerfallen.
peter

umsatz ist bekanntlich NICHT dasselbe wie gewinn. in welcher höhe werden die gewinne geschätzt?

bezieht sich diese schätzung auf deutschland?

Ich finde es jetzt schon schlimm, dass der Verkauf von Schmerzmitteln freigegeben wurde.

sprichst du von pflanzlichen schmerzmitteln?

was mich verblüfft hat:
2009 sprach sich die AOK PLUS ( ! ) explizit FÜR mikronährstoffe aus, um "auf legalem Wege seine Leistungsfähigkeit zu optimieren" (Quelle: unilife Bleibgesund, das AOK-Magazin für Studierende 03.09, S. 8). genannt wurden: Vitamine, Mineralstoffe und Aminosäuren.

ich fände es schön, wenn die genannten und befürworteten ( ! ) wege mit barrieren nicht beschwerlicher gemacht würden. immerhin waren sie es der AOK PLUS wert, befürwortet zu werden.

Den Pharma- Produzenten von Antibiotika, Diabetesmitteln, Antidepressiver usw stellt doch der Naturmedi-Sekor keine Bedrohung dar.

alternativen zu antidepressiva suchen hier im forum aber etliche user - die bisher zwar AD rezeptiert bekommen, aber eben nicht akzeptiert und auch noch nicht angewendet haben. :D

lg
minon
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo minion,

natürlich ist Umsatz nicht Gewinn, wie hoch der ist ?? Vielleicht 5%-10% . Es ist eine weltweite Schätzung, der gesamte Pharmaumsatz in Deutschland betrug 2009 ca 35 Milliarden €. Mit den zugelassenen Schmerzmitteln meinte ich ASS usw. Medikamente die die Nieren schädigen können.

was mich verblüfft hat:
2009 sprach sich die AOK PLUS ( ! ) explizit FÜR mikronährstoffe aus, um "auf legalem Wege seine Leistungsfähigkeit zu erhöhen" (Quelle: unilife Bleibgesund, das AOK-Magazin für Studierende 03.09, S. 8). genannt wurden: Vitamine, Mineralstoffe und Aminosäuren.
Ob die Leistungsfähigkeit (was immer das auch ist) damit erhöht werden kann liegt wohl eher am Placeboeffekt.

H. Halter hat einmal (1986) im SPIEGEL so schön geschrieben:
"Vitamine" als Halbwelt-Synonym für "Geld", "Vitamin B" gebräuchlich für "gute Beziehungen" - das 75 Jahre alte Kunstwort ist langst vereinnahmt und verinnerlicht. Wenn auch die Kenntnisse über Vitamine meist dürftig sind, löst der Begriff fast immer "magische Vorstellungen von Omnipotenz" aus, fand Professor Pudel bei einer repräsentativen Befragung: Gleich, mit welchem Buchstaben das Vitamin einherkommt, es steht für "Lebenselixier".

Keine dieser Mittel wird beschränkt.

Ich denke aber:

das beste Vitaminpräparat ist eine vitamin-eiweiß-und mineralstoffreiche Ernährung. Wenn es aber zu einer Unterversorgung an Vitaminen kommt, aus sozialen, kulturellen oder medizinischen Gründen, ist keine breit gestreute Vitaminzufuhr angebracht, sondern eine gezielte Substitution der fehlenden Stoffe. Und vielleicht auch nicht nach Laborwerten, da genügt eine Ernährungsanalyse, die kann auch jeder selber machen.

peter
 
Zuletzt bearbeitet:
na, dann wäre es doch fair, beispielsweise diese 5-10% argumentativ anzuführen.

da genügt eine Ernährungsanalyse

ok, das wäre der punkt zufuhr an vitaminen etc. durch ernährung. wie siehst du den punkt der aufnahme (zB bei darmschwierigkeiten/enzymproblemen --> die alternativen wären dann i.v./i.m./s.c.)? und den punkt eines erhöhten bedarfs bei diversen belastungen?

Mit den zugelassenen Schmerzmitteln meinte ich ASS usw. Medikamente die die Nieren schädigen können.

die würden also - schon weil sie keine NEMs sind - demnächst keinem zulassungs-/prüfverfahren unterworfen?

lg
minon
 
Zuletzt bearbeitet:
natürlich ist Umsatz nicht Gewinn, wie hoch der ist ?? Vielleicht 5%-10% . Es ist eine weltweite Schätzung, der gesamte Pharmaumsatz in Deutschland betrug 2009 ca 35 Milliarden €.

Hallo Peter,

die Reingewinne der Pharmaindustrie müssen, besonders in Deutschland, erheblich höher sein. Einzelne Bilanzen, auch von BIG-Pharma wie Roche, Merck/US, BAYER, weisen Gewinne bis zu 30 und 40% aus. In Deutschland kosten Medikamente der deutschen Pharma ungefähr das Doppelte, von dem was die gleichen Mittel unter anderem Namen in den restilichen EU-Ländern kosten, was zu weit höheren Gewinnen führen muß.

Hinzu kommt, daß die Pharma weltweit ca. 40% ihres Umsatzes für Marketing und Werbung ausgibt - Beträge, die natürlich von den Bruttogewinnen abgezogen werden. So kann man die Bilanzen dann auch "frisieren", denn Ausgaben für Marketing sind wohl kaum erforderlich, wenn ein Medikament wirklich gut ist und das tut, was es verspricht, denn dann verkauft es sich von allein.

Ebenso werden die Kosten für die Forschung maßlos übertrieben, wie ja auch in verschiedenen TV-Sendungen gezeigt wurde. Damit werden dann die weit übertriebenen Preise für neue bzw. angeblich neue und neu patentierte Medikamente begründet. Bei angeblich neuen Medikamenten, wird nur eine minimale Veränderung der Inhaltsstoffe eines bereits existierenden und erfolgreichen Medikaments, dessen Patent ausläuft oder ausgelaufen ist, vorgenommen, damit es dann neuerlich patentiert und teuer auf den Markt geworfen werden kann. Diese Medikamente sind besonders bedenklich, weil die minimale Veränderung dennoch eine veränderte Wirkung haben kann ebenso wie schwere und neue Nebenwirkungen.

Gruß,
Clematis23
 

Hallo Detox,

Wer sich bezüglich des "Codex alimentarius" auch historisch genauer informieren möchte, kann sich auch auf den Seiten von Dr. Matthias Rath kundig machen:

The Dr. Rath Health Foundation
https://www.zeitenschrift.com/news/sn-3304-rath.ihtml
https://www4ger.dr-rath-foundation.org/DIE_FOUNDATION/dr_rath/indm.pdf

Er kämpft schon seit vielen Jahren GEGEN den Codex alimentarius und nicht zuletzt deswegen wird er immer wieder verleumdet. Kennt man den Ursprung des CODEX (deutsche Politik und Politiker sowie IG-Farben schon seit der Nazizeit), dann versteht man auch wer und warum verleumdet. Er hat sich auch nie gescheut die Fragwürdigkeit der medizinischen Behandlung von AIDS, Krebs u.v.m. anzuprangern. Den Mut, dies zu tun, bezahlt er nun damit, daß er stets und heftig verleumdet wird, doch bislang hat er meines Wissens noch keinen Prozeß verloren. Übrigens ist Deutschland in der EU auch heute noch Initiator und treibende Kraft hinter dem Codex alimentarius.

Sicher, er hat auch eine Firma, die Vitamin-Präparate herstellt und vertreibt, daß die auch helfen, habe ich selbst ausprobiert und bestätigt gefunden. Wunder wirken sie natürlich nicht. Leider ist seine Werbung nach dem amerikanischen Muster gestrickt und erzeugt so bei uns Mißtrauen, doch Hittich verfährt ebenso und wurde bislang noch nicht verklagt, BAYER preist Aspirin in deutschen Zeitschriften als krebsvorbeugend an, ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage - in Deutschland bisher ohne Eingreifen der Justiz im Gegensatz zu Brasilien und USA, wo BAYER Millionen an Strafen zahlen und eine ebenso teure korrigierende Werbekampagne durchführen mußte.

Dr. Rath prangert auch die Pharmariesen immer wieder an, wegen gefährlicher Nebenwirkungen bei Medikamenten, vielfach mit tödlichem Ausgang und vieles mehr. Dem gegenüber steht ja, daß mit Vitaminpräparaten laut US-Statistiken noch nie jemand zu Schaden gekommen, geschweige denn davon gestorben ist.

Hier wird der eine verrissen, die anderen laufen gelassen. Doch Hittich und BAYER klagen das System nicht an, Dr. Rath tut dies seit jeher. Da er Mitarbeiter von Pauling (2-facher Nobelpreisträger und Begründer der Orthomolekularmedizin) und dessen Nachfolger war, stets öffentlich vorging, ist er für die Mächte, die hinter dem Codex alimentarius stehen weit gefählricher als ein Hittich. Dr. Rath klagt die Wurzel des Übels an... Die anderen machen entweder mit oder halten zumindest die Klappe.

Auch das jetzt anstehende NEM-"Verbot" war schon immer Teil des Codex alimentarius. Seit 1936 (2 Studien an der Wiener Medizinischen Fakultät) weiß man, daß hochdosiertes Vitamin C die Nebenwirkungen von Diabetes verhindern und die erforderliche Dosis an Insulin verringern kann. Das wurde nie GROSS publiziert. Diese und andere ähnliche Erkenntnisse bleiben unveröffentlicht, auch dafür ist der Codex alimentarius verantwortlich und für vieles mehr.

Es läuft alles immer wieder auf eines hinaus: alles was billig und naturnah ist, die Menschen gesund erhält oder gesund macht, dagegen kämpft die Pharma. An Gesunden kann sie nichts verdienen. Dafür umso mehr an z.B. Diabetes und seinen Folgeerkrankungen. Die Konzentration von BIG-Pharma, mit ihrer politischen und finanziellen Macht korrumpiert ganze Regierungen und deren Institutionen. Sie macht uns ganz bewußt und absichtlich krank und kränker. Gesunde Ernährung und NEM haben keine Nebenwirkungen, die behandelt werden müßten und das gefällt der Pharma nicht!

Und wer ihr in die Quere kommt, gerät in Gefahr... (In diesem Zusammenhang wurden schon viele Karrieren ruiniert, verdächtige Todesfälle gab es ebenfalls).

Gruß,
Clematis23
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Clematis,

Danke für die tolle Beschreibung des Codex Al. Deine Beschreibungen treffen den Kern dessen was passiert und sind sehr tiefgehenden. Und jeden Tag gibt es mehr Menschen die das verstehen. Ich liebe es wie Du davon sprichst das alles was ursprünglich und leicht ist und nicht viel kostet absichtlich unterdrückt und verzerrt wird, damit ein Marketingpotential zur Heilung verursacht wird. Das ist so.

Besonders gern mag ich Deine Erklärung warum Dr. Rath schlimmer ist für die BIG Pharma. Ich sehe das genau so. Wir müssen unbedingt in die Offensive gehen. Deutsches "Kopfeinziehen und Abwarten" hat uns bereits in eine missliche Lage gebracht in der unser, geschichtlich belegt, starkes Volk gerade dabei ist zu einem Haufen chronsich Kranker, elendiger Würmer zu verkommen. Das dürfen wir nicht zulassen. Nicht hier und nicht woanders auf der Welt.

Ich sehe sehr viel Akzeptanz der neuen natürlichen Medizin in allen Kreisen der Bevölkerung. Woran es noch mangelt sind kontrollierte, spezifischen Taten gegen all die menschenverachtenden und Menschen kontrollierenden Taten gewisser korrupter machthabender Eliten.

Umso mehr freue ich mich, das die erste Petition gegen das Verkaufsverbot von Heilkräutern über 100.000 Mitzeichner bekam. Da haben viele mitgemacht. Das zeigt das die Zeit gekommen ist. Immer mehr machen sich stark gegen diese Schickane. Ich weiß von mehreren große Aktionen gegen die Drahtzieher dieser neuen Gesetzesveränderungen zu Lasten der Volksgesundheit. Und da werden nicht nur Unterschriften gesammelt. So viel ist sicher. Haltet die Ohren offen und bleibt bereit. Da kommt noch was.

Das geringst was jeder tun kann ist ein Infokrieger zu werden. Redet darüber. Sprecht mit Freunden und Verwandten. Lasst euch nich runter reden von nachgesagten Halbwahrheiten. Es gibt mittlerweile jede Menge von Studien die die Pharmalügen aufdecken. Nehmt z.B. Amalgam oder Chelattherapie oder wie Clematis sagte Vitamine. Aber nicht alles dem TV glauben. Da kommt auch viel Propaganda, wenn es um Medizin geht.

Habt Ihr das Video hier schon gesehen:


Erster Teil ist leider offline gegangen. Hab Ihn Gestern noch sehen können. Waren tollte Patientendokumentationen drin. Unter anderem eine deutsche Weltmeisterin die nur durch reine NEM und Naturheilkunde von schwerster Erkrankung zur Medaillengewinnerin (haben nicht gesagt welche also Top 1-3 der Welt) im Schwimmen der Weltmeister wurde.

Also das finde ich ist echt eine Leistung. Ich hoffe das Video geht bald wieder online... Aber den 2. Teil könnt Ihr gucken. Da spricht auch ein Rechtanwalt. Der HP Ralf Meyer ist übrigens auch ein ganz bekannter Mediziner. War schon mehrmals bei Fliege im TV.
 
Hallo,

nachdem ich mich heute Morgen aus meiner Gesundheitsdecke entrollte, ging ich ins Bad um mich mit meinem
Chili-Orange Duschgel
(Die aufregende Kreation aus frischen Orangen mit würzigem Pepp, sorgt für gute Laune).
zu duschen. Anschließend ein Glas "Klarer Kopf" von Teekanne
(mit dem verwirrend komplexen Zusammenspiel von Melisse (beruhigend), Kolanuss (stimulierend), Ginseng (beruhigend) und Guarana (stimulierend),.

So geistig fit ging ich dann ins Internet. Und was lese ich da?

An Gesunden kann sie (die Pharmabrache) nichts verdienen
Das hatte ich mir eigentlich insgeheim schon immer gedacht. Jetzt ist es auch öffentlich, Clematis23 sei Dank.

Also müssen Gesunde erst einmal zu Kranken erklärt werden. Oder es wird ihnen Angst vor Krankheit gemacht. Das böse Leben macht krank. Und so gibt es eine große Industrie die sich daran bereichert, an der Sorge um die Gesundheit und ein zu kurzes Leben des Menschen. Die Sorge um die Gesundheit verdrängt das erotische, aufregende, abenteuerliche Leben.

peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Detox und Peter,

wir müssen gemeinsam dran bleiben - JEDE Petition mit unterschreiben, die den freien Zugang zu NEMs aller Art erhalten will, dazu gehören selbstverständlich auch Vitamine, Mineralien, Spurenelemente, die in unserer heutigen Nahrung nicht mehr ausreichend vorhanden sind (u.a. wegen ausgelaugter Böden). Wir dürfen auch nicht ruhen, wenn sich ein kleiner Erfolg abzeichnet. In den USA gewannen 1994 die Naturheilkundeanhänger ihren Prozeß gegen die Pharma und erreichten, daß der Senat deren Gesetzesinitiative ablehnte. Seitdem kämpfen sie aber weiter um ihre Rechte, denn die Pharma hat nicht aufgegeben, sie macht unverdrossen weiter in Richtung Codex alimentarius...

Also bleibt bitte alle wach, aufmerksam und aktiv... Gegen die geballte Macht und Geld von BIG-Pharma können wir nur Erfolg haben, wenn die Masse der Menschen aktiv wird. Siehe hierzu auch die Bewegung in Indien gegen Monsanto und deren Gensaatgut.

Und wie macht die Pharma uns krank, obwohl wir gesund sind? Hier ein Beispiel:


vor etwa 20 Jahren wurde der Cholesterinwert über 250 als krankhaft deklariert, wenige Jahre später wurde dieser Wert auf 200 abgesenkt und nur zwei Jahre später auf 150 festgelegt. Bei 150 spielen viele Ärzte nicht mehr mit. Völlig übergangen wurde eine Studie mit 18.000 GESUNDEN Amerikanern, im Alter von 17 - 80 Jahre, die zeigte, daß der Cholesterinwert im Alter durchaus auch bei gesunden 80-jährigen um 450 liegen kann. Verständlich wird das, wenn man berücksichtigt, daß Arterien und Venen im Alter ihre Elastizität verlieren und kleinste Risse zeigen, deswegen produziert der Körper dann mehr Cholesterin, um diese auszubessern und abzudichten. Also ein durchaus gesunder und erforderlicher Vorgang. Außerdem wurde inzwischen mit zahlreichen Studien belegt, daß Cholesterin NICHT mit Herzkreislauferkrankungen in Verbindung steht - allerdings wurde das nicht groß publik gemacht.

Inzwischen wurde die Bevölkerung weltweit, besonders in den reichen Industrieländern (denn da verdient die Pharma am meisten), einer derart intensiven Gehirnwäsche unterzogen, daß der Glaube an den Zusammenhang Cholesterin-Herzkreislauferkrankungen so stark ist, daß er kaum noch zu erschüttern ist, und Millionen Patienten nehmen Cholesterinsenker (deren Nebenwirkungen sich sehr schnell bemerkbar machen) aus reiner Angst vor einem Herzinfarkt ein und die Pharma wird reich. Bei dem Wert von 150 wäre ca. 90% der Bevölkerung behandlungsbedürftig und an der Behandlung der Nebenwirkungen verdient Pharma dann ebenso heftig.

Zu dem Cholesterinunfug liegt ein nettes Büchlein vor: Die Cholesterin Lüge, Das Märchen vom bösen Cholesterin von Prof. Dr. med. Walter Hartenbach, ISBN 3-7766-2277-6.

Warum hat Dr. Hartenbach dieses Buch erst veröffentlicht nachdem er nicht mehr Facharzt für Chirurgie und Chefarzt der Universitätsklinik München, sowie Chefarzt der chirurgischen Abteilungen an den städtischen Kliniken in Wiesbaden war? Mit dem Buch verstieß er gegen ein Dogma der Medizin, verärgerte die Pharma und Gesundheitsinstitutionen im deutschsprachigen Raum, hätte er es früher veröffentlicht, wäre seine Karriere wohl frühzeitig beendet worden.

Das Problem der Ärzte: Behandlungsmethoden, die medizinisch anerkannt sind, müssen von den Ärzten angeboten und durchgeführt werden, auch dann, wenn sie wissen, daß dies völliger Unsinn ist. Eine anonyme Befragung von Onkologen hat ergeben, daß die meisten von ihnen ihren Familienangehörigen von der Krebstherapie mit Bestrahlung und Chemotherapie abraten würden! Folgen die Ärzte der medizinisch anerkannten Methode nicht, können sie juristisch belangt werden, was auch schon so manchem von ihnen die Zulassung gekostet hat. Sie dürfen also nicht ihrem Gewissen und ihren eigenen Erkenntnissen entsprechend behandeln, sondern müssen den medizinischen Dogmen Folge leisten oder sie verlieren ihren Arbeitsplatz bzw. ihre Zulassung.

Und die Pharma wacht unablässig über die Ärzteschaft - wer abtrünnig wird, wird angezeigt... Dabei macht sich die Pharma häufig nicht selbst die Finger schmutzig, sie schickt ihre Strohmänner vor: Ärztevereinigung, andere Ärzte, Kassenärztliche Vereinigung usw. So vor einigen Jahren in Köln gegen eine Ärztin, die mit Naturheilkunde eine Krankheit heilte, die die Mediziner nicht einmal lindern konnten. Sie verlor ihre Zulassung und Approbation!

Wir sollten also auch unsere Ärzte unterstützen und diskret sein, wenn uns ein Arzt naturheilkundlich behandelt statt einem medizinischen Dogma zu folgen. Weiter empfehlen - Ja! Publik machen warum - Nein! Andernfalls bringen wir sie/ihn in Gefahr!

Gruß,
Clematis23
 
Hallo Clematis,

Auch dieser Beitrag von Dir ist wieder sehr gut recherchiert und spricht viele wichtige Punkte an. Danke.

Die Cholesterinlüge ist ein tolles Beispiel dafür wie die Profitgier der Pharmaindustrie um jeden Preis auch über Leichen geht.
Leider sind viele ihrer anderen Langzeit-Pläne lange nicht so offensichtlich oder nachweisbar.

Und natürlich sollten wir alle unsere Kraft nutzen um jede Petition mitzuzeichnen, die dem Codex und den damit verbundenen Gesetzesänderungen Einhalt gebietet. Ganz richtig. Wir haben ja bereits bewiesen, das es möglich ist über die nötige 50.000 Mitzeichner Grenze zu kommen.

Ganz wichtig finde ich den Punkt von Clematis:

Wie gehen wir mit unseren mutigen Behandlern und Therapeuten um, die um unserer Gesundheit willen möglicherweise nicht stets 100% ihren medizinischen Vorlagen folgen?

Das ist so ein toller Punkt zum besprechen. Die wenigsten von uns denken mal aus der Sicht unserer Therapeuten. Persönliches Weitersagen ist super. Das ist fast die einzige offiziell erlaubte Werbung für Therapeuten. Hilft mit Sicherheit. Doch groß im Internet oder sonst wo publizieren, Arktiel bei Zeitungen einreichen, Reporter holen, etc. ist das wirklich der gute Weg?
Ich denke hier sollten wir unbedingt vorher mit dem Behandler darüber sprechen.

Manchen, wie dem HP Ralf Meyer aus dem Video oben, macht es anscheinend nichts aus Galleonsfigur zu spielen. Anderen Therapeuten hingegen hat die ungewollte Publicity schon einen tödlichen Stoß versetzt. Und das wollen wir alle sicher nicht.

Tatsächlich kann ich aus eigener Erfahrung sagen, das nur ein Bruchteil der Ärzte und ein etwas größerer Teil der Heilpraktiker, die wissen welcher Schritt jetzt richtig für uns wäre, das auch stets wirklich an uns anwenden. Einfach weil Sie dafür verklagt werden können und schlimmeres und das meist auch schon mal erleben mussten.

Diejeniegen die es trotzdem tun, sollten wir also dann auch mit Stillschweigen und Bedacht stützen. Es sein denn Sie sagen deutlich dass sie Publicity außer der persönlichen Weiterempfehlung wünschen.

Ich finde überhaupt manchmal wird hier viel zu sehr aus eigener Perspektive gesehen, was die Behandler angeht. Ich meine wem anderes als mir selbst habe ich es zuzuschreiben da zu sein wo ich bin? Ganz bestimmt nicht meinem Behandler. Der kann gar nix dazu. Es ist beeindruckend das überhaupt jemand mir helfen will auch unter der Gefahr seinen Beruf zu verlieren oder schlimmeres. So sehe ich das mitlerweile. Denn, auf die einen oder andere Art angreifbar sind ALLE alternativ arbeitenden Therapeuten. Soviel ist sicher.
 
Hallo Detox,

die Heilpraktiker haben insgesamt gesehen einen viel größeren Spielraum in Bezug auf die alternativen und komplementären Methoden, die sie anwenden und die meisten nutzen genau diese Methoden.

Ein HP darf von medizinischen Methoden nicht abraten - damit macht er sich sofort strafbar. Das macht die Sache schwierig. Wenn die Naturheilkunde greift kann nämlich so manches Medikament abgesetzt werden und das geht nur über den Arzt, eine neuerliche komplette Untersuchung, wobei dann feststellt wird, was abgesetzt werden soll. Also doppelte Kosten...

Die Grenze liegt bei einem schwierigen rechtlichen Punkt: wenn sie mit einer Therapie jemandem schaden und sie von diesem angezeigt werden, haben sie so gut wie keinen Schutz und sind DRAN!

Ein Beispiel: HPs dürfen Spritzen verabreichen. Problem: selbst Vitamin B12 kann einen anaphylaktischen Schock verursachen. Von dieser Allergie wissen die Patienten aber nichts bis sie die erste Spritze bekommen haben, somit weiß der HP das auch nicht. Einem HP ist es aber untersagt die verschreibungspflichtigen Medikamente zu besitzen, die bei einem anaphylaktischen Schock umgehend gespritzt werden müssen. Er muß also den Notarzt rufen, bis der kommt, kann der Patient aber schon im Koma liegen oder schlimmeres.

Juristisch gesehen ist diese Situation unhaltbar...

Deswegen besorgt sich so mancher HP die verschreibungspflichtigen Medikamente unter der Hand, weil er bei einem Schock seinem Patienten sofort helfen muß und will - eben damit dem Patienten nichts passiert. Gleichzeitig macht er sich aber strafbar, weil er diese Medikamente hat und verwendet, was er ebenfalls nicht darf. Die HP-Ausbildung umfaßt auch die Behandlung eines anaphylaktischen Schocks!

Wenn der Notarzt dann eintrifft, feststellt, daß dem Patienten schon geholfen wurde, er also gerettet wurde, merkt er natürlich was abgelaufen ist. Der HP kann dann nur hoffen, daß ihn der Notarzt nicht anzeigt.

Einen solchen Notfall habe ich selbst in einer HP-Praxis miterlebt. Der HP hatte Glück - er wurde nicht angezeigt.

Also steht der HP mit einem Bein häufig schon im Gefängnis, nämlich dann wenn etwas schief geht, hier sogar ohne sein Verschulden.

Hinzu kommt noch, daß Ärzten von ihren Vereinigungen untersagt wird mit HPs zusammen zu arbeiten. Viele Ärzte unterlaufen dies inzwischen, weil sie gemerkt haben, daß eine Zusammenarbeit dem Patienten sehr viel nutzt, bekannt werden darf das aber nicht. Ärzte, die Naturheilkunde praktizieren, müssen die HP-Prüfung ablegen - die rein medizinisches Wissen beinhaltet, alternative/komplementäre Methoden kommen darin nur sehr selten vor. Welch ein Quatsch - denn der Arzt weiß medizinisch viel mehr als ein HP, nur beim ganzheitlichen Betrachten muß er umdenken!

Wenn sie dann Medizin einerseits und Naturheilkunde andererseits praktizieren, müssen sie in ihrer Praxis beide Bereiche scharf trennen. Ich kenne einen Arzt, der deswegen morgens Medizin und nachmittags Naturheilkunde betreibt! Noch verrückter gehts wohl nicht! Anders riskiert er aber, daß die GKV seine medizinischen Methoden nicht bezahlt, mit dem Argument er habe naturheilkundlich behandelt, auch wenn das nicht stimmt. Um sich vor Zahlungen zu drücken, ist eben jedes Mittel recht.

Ich frage mich, wann es endlich soweit ist, daß Ärzte und HPs einvernehmlich zum Wohle der Patienten zusammenarbeiten wollen und vor allem dürfen. Es wäre eine ideale Konstellation, sie würden einander wunderbar ergänzen, denn wir brauchen beide, weshalb ich auch lieber von komplementären Methoden spreche. Ein entweder/oder ist nicht sinnvoll. Diese Zusammenarbeit der Ärzte mit allen komplementären Behandlern besteht in England schon seit Ende der 90er Jahre - Dank einer Initiative 1994 von Prinz Charles!

Gruß,
Clematis23
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Clematis23,

keine Ahnung vorher Du all diese Infos hat. Wäre nett wenn Du es angeben würdest.

1.
das geht nur über den Arzt, eine neuerliche komplette Untersuchung, wobei dann feststellt wird, was abgesetzt werden soll. Also doppelte Kosten...

Jeder Patient muss einer vorgeschlagenen Behandlung seines Arztes zustimmen. Er kann jegliche Medikation und Behandlung ablehnen.

2.
Die Grenze liegt bei einem schwierigen rechtlichen Punkt: wenn sie mit einer Therapie jemandem schaden und sie von diesem angezeigt werden, haben sie so gut wie keinen Schutz und sind DRAN!
Dieses Risiko hat auch jeder Arzt. Dafür muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

3.
Problem: selbst Vitamin B12 kann einen anaphylaktischen Schock verursachen.
dieses Risiko besteht bei jedem Patienten. Daher wurden Frischzellen verboten. Dann muss durch eine ganz geringe Menge des Mittels vorher eine Allergie ausgetestet werden. Wenn ein Hp in einem solchen Fall einen Notarzt ruft ist er dumm. Da ruft man/frau die Feuerwehr.

4.
Ärzte, die Naturheilkunde praktizieren, müssen die HP-Prüfung ablegen
das ist ja nun der totale Unsinn. In einer Hup-Prüfung muss nachgewiesen werden, dass der Hp-Prüfling keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt.

5.
Wenn sie dann Medizin einerseits und Naturheilkunde andererseits praktizieren, müssen sie in ihrer Praxis beide Bereiche scharf trennen.

Seit wann? Es gibt viele Krankenkassen die Hp/Naturarztleistungen bezahlen. Weder der Hp noch der Naturarzt sind geschützte Bezeichnungen. Jeder Allgemeinmediziner kann sich so nennen. Ein Zahnarzt muss natürlich wenn er als Hp arbeiten will eine Hp-Prüfung machen.

6.
mit dem Argument er habe naturheilkundlich behandelt
dann hat der Arzt betrogen. Es sollte ihm die Zulassung entzogen werden.

7.
Ich frage mich, wann es endlich soweit ist, dass Ärzte und HPs einvernehmlich zum Wohle der Patienten zusammenarbeiten wollen und vor allem dürfen.
Natürlich gibt es heute Ärzte die aus Überzeugung mit Heilpraktikern zusammenarbeiten.

8.
Diese Zusammenarbeit der Ärzte mit allen komplementären Behandlern besteht in England schon seit Ende der 90er Jahre - Dank einer Initiative 1994 von Prinz Charles!
in England gibt es keine Heilpraktiker.

peter
 
3. dieses Risiko besteht bei jedem Patienten. Daher wurden Frischzellen verboten. Dann muss durch eine ganz geringe Menge des Mittels vorher eine Allergie ausgetestet werden. Wenn ein Hp in einem solchen Fall einen Notarzt ruft ist er dumm. Da ruft man/frau die Feuerwehr.

Wer hat denn was von Frischzellen geschrieben, ich nicht.
Das ist ja was ganz Neues... Die Feuerwehr ist kein Krankendienst.

4. das ist ja nun der totale Unsinn. In einer Hup-Prüfung muss nachgewiesen werden, dass der Hp-Prüfling keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt.

Nein, kein Unsinn - das ist richtig. Mittels medizinischem Wissen muß dieser Nachweis erbracht werden.

5.Seit wann? Es gibt viele Krankenkassen die Hp/Naturarztleistungen bezahlen. Weder der Hp noch der Naturarzt sind geschützte Bezeichnungen. Jeder Allgemeinmediziner kann sich so nennen. Ein Zahnarzt muss natürlich wenn er als Hp arbeiten will eine Hp-Prüfung machen.
6. dann hat der Arzt betrogen. Es sollte ihm die Zulassung entzogen werden.

Falsch - du verdrehst den Sinn meiner Aussagen.

8. in England gibt es keine Heilpraktiker.

Wieder falsch. Ich habe geschrieben alternative Behandler und davon gibt es in England weit mehr als HPs in Deutschland.

Gruß,
Clematis23
 
Nachdem die Petition nun über 100.000 Unterzeichner bekommen hat, wie ist der nächste schritt?

Ein leben ohne alternative Heilmethoden und pflanzlichen Heilmitteln macht mir Angst.

Clematis23 danke für deine informativen Beiträge.
 
Hallo Clematis23,

Wer hat denn was von Frischzellen geschrieben, ich nicht.
Die Frischzellentherapie wurde verboten weil bei einem Hp in Berlin ein Patien an einem anaphylaktische Schock verstorben ist.
Ein anaphylaktischer Schock führt zu einem lebensbedrohenden Versagen des Herz-Kreislauf-Systems. Die Betroffenen müssen sofort ins Krankenhaus.

Mittels medizinischem Wissen muß dieser Nachweis erbracht werden.
Ein Heilpraktiker muß gemäß:

Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 14.02.1997 (StAnz. 10/1997 S. 813) unter Berücksichtigung der Änderung vom 15.12.2000 (StAnz. 2/2001 S. 99)
eine Prüfung vor dem Amtsarzt ablegen. Paragraph 6 regelt:

Für die Zulassung zur Ausübung des Berufs einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers ist weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung erforderlich; der Nachweis einer Fachqualifikation muss nicht erbracht werden; dementsprechend findet eine Fachprüfung nicht statt. Die Überprüfung hat sich vielmehr darauf zu erstrecken, ob die antragstellende Person so viele heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefahr für die Volksgesundheit wird.

peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben