Wer zahlt künstliche Befruchtung bei Endo?

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hallo, mein Name ist Mara und ich hatte vor einer weile schon mal einen Beitrag hier drin. Bei mir wurde letztes Jahr endlich diagnostiziert das ich Endo habe... 4Jahre lang bin ich unwissend von Arzt zu Arzt gelaufen bis letztes Jahr dann der Zusammenbruch kam.
Letzten Sommer hatte ich dann meine Op. Wirklich besser geht es mir nicht und ich habe so das Gefühl das mein Frauenarzt am Ende mit seinem Latein ist.
Was mich jetzt Interessieren würde ist: Wenn ich auf normalem Wege nicht mehr schwanger werden kann, müßte ich dann eine künstliche Befruchtung selber zahlen? Oder übernimmt das in dem Fall die Krankenkasse, so wie bei Paaren die generell nicht natürlich schwanger werden können?

Liebe Grüße:wave:
 
Hallo Marabella,

ich habe folgendes gefunden:

Für die gesetzlichen Krankenkassen gelten das "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz-GMG )" vom 26.09.2003 und die die Umsetzung des Gesetzes regelnden "Richtlinien des Bundesausschußes der Ärzte und

Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung" in der Fassung vom 01.12.2003, beides gültig ab 01.01.2004.

Es gelten folgende Voraussetzungen für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung als Kassenleistung gemäß der Richtlinien :

1.
Das Paar muß (miteinander) verheiratet sein.
2.
Nach einer Sterilisation besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Leistungen zur medizinisch gestützten Befruchtung; Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Krankenkasse. Diese wird erfahrungsgemäß nicht erteilt.
3.
Ebenso besteht kein Anspruch, wenn die Frau jünger als 25 Jahre oder 40 Jahre oder älter ist oder der Mann 50 Jahre oder älter ist. Von dieser Altersbegrenzung gibt es gemäß GMG 27 a auch auf Antrag hin keine Ausnahmen; eine gegenteilige Stellungnahme der Krankenkasse ist nicht rechtswirksam.
4.
Für die Insemination im Spontanzyklus (bis zu acht Zyklen), die Insemination nach Stimulation (bis zu drei Zyklen) und die IVF- oder IVF+ICSI-Behandlung (bis zu drei Zyklen ) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Hälfte der Behandlungs- und Medikamentenkosten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und hinreichende Erfolgsaussicht besteht.
Bei zweimaligem IVF oder IVF+ICSI ohne Befruchtungen entfällt der Anspruch auf einen dritten Behandlungszyklus. Es gibt keine Ausnahme von dieser Regelung.
5.
Vor Beginn der Behandlung muß seitens der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse ein schriftlicher Behandlungsplan und ein Kostenplan genehmigt werden.
Die gesetzlich versicherten Paare müssen ab 01.01.2004 mit folgenden Eigenanteilen an der Grundleistung für Behandlung und Medikamente rechnen:
für IVF pro Zyklus Eigenanteil Behandlungskosten ca. 700.-,
für IVF+ICSI pro Zyklus Eigenanteil Behandlungskosten ca. 950.- und
zusätzlich für Medikamente pro Zyklus Eigenanteil mindestens ca. 800.-

Quelle: Bitte helft mir !! ENDOMETRIOSE, PARTNER IST 23, SIND NICHT VERHEIRATET : Forum goFeminin - 10 Januar

Ob das allerdings noch aktuell ist weiß ich nicht. An Deiner Stelle würde ich einfach bei meiner Krankenkasse anrufen und fragen was Sache ist. Dein Gyn weiß darüber vielleicht auch Bescheid.


Liebe Grüße :wave:.

Heather
 
Hallo,

die gesetliche Krankenkasse in Deutschland zahlt 3 Versuche (IVF oder ICSI) zu 50% wenn man verheiratet ist.
Nach einer Fehlgeburt bekommt man einen extra Versuch genemigt.

Das Beste ist sich in einer speziellen Kinderwunsch-Praxis beraten zu lassen.
Die setzen auch die Formulare auf mit denen man die Behandlung bei der KG beantragt.
Meistens geht es problemlos und man hat den Antrag immerhalb einer Woche wieder.
Du musst mit ca. 1500 bis 2000 pro Versuch Euro rechen, je nach Praxis und was du für Medikamente bekommst.
 
ach ja, und man muss es ca. 1 Jahr "probiert" haben bevor die was genemigen. Aber wer will das schon kontollieren;)
 
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