L-Tryptophan (Ardeytropin) wird nicht mehr von der KK übernommen

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Hallo,

bisher habe ich L-Tryptophan (Ardeytropin) vom Arzt als Kassenrezept verschrieben bekommen.
Seit 01.01.2011 wäre das Medikament laut Auskunft meiner KK aus der Leistung herausgenommen worden (nicht mehr für Erwachsene).
Welches Medikament mit dem gleichen Wirkstoff wird noch von der KK übernommen?

LG Chiaro
 
Hallo Chiaro,
ich würde bei deiner KK aufragen bzw. mich in der Apotheke beraten lassen. Es kann sein, das der Wirkstoff nicht mehr über Krankenversicherungskarte abgerechnet werden kann. Das hat dann jedoch nicht deine Krankenkasse zu verantworten, sondern ist von Gesetzgeber beschlossen worden. Alternativ hast du die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme bei deiner Krankenkasse zu stellen. Lege Befunde und eine Begründung deines Arztes bei und sieh, was sie dir schreiben bzw. womit die die Ablehnung begründen... dann kannst du die weitere vorgehensweise überlegen...
Generell wurden zum 01.01. viele Medikamente aus dem Leistungskatalog herausgenommen bzw. viel wurden auch mit einem Festpreis belegt... das führt dazu, das die Versicherten mit enormen Mehrkosten konfrontiert werden.
Grüße
blaubeerauge
 
Hallo Chiaro,

fällt denn das Präparat, das Du bisher verschrieben bekommen hast, unter einen Rabattvertrag zwischen Hersteller und Kassen? Das würde ja bedeuten, daß Du akzeptieren sollst, daß Du zwar den gleichen Wirkstoff, aber eben ein anderes Präparat veschrieben bekommst. Das kann gut gehen, das kann aber durch kleine Mengenunterschiede in Bezug auf den Wirkstoff oder andere Zusatzstoffe auch nicht.

Kann der Austausch eines Medikaments gegen ein Rabattarzneimittel verhindert werden?
Bei Problemen mit der Anwendung eines Rabattarzneimittels sollte zunächst Rücksprache mit dem behandelnden Arzt gehalten werden. Dieser entscheidet dann über das weitere Vorgehen.
Grundsätzlich kann der Arzt in begründeten Einzelfällen den Austausch des verordneten Medikaments gegen ein Rabattarzneimittel verhindern. Dazu muss er das Kästchen „aut idem“ (dt. „oder ein Gleiches“) auf dem Rezept durchstreichen. Der Patient erhält dann das auf dem Rezept genannte Arzneimittel. Die Apotheke darf in diesem Fall keinen Austausch vornehmen.
Darüber hinaus kann die Apotheke bei Bedenken im begründeten Einzelfall von der Abgabe des Rabattarzneimittels absehen und das namentlich verordnete Medikament abgeben.
www.unabhaengige-patientenberatung.de/fileadmin/upd/bugs/dokumente/patienteninformationen/UPD_Patienteninfo_Rabattverträge_akt_100308.pdf

Grüsse,
Oregano
 
Hallo Oregano,
wenn das der Fall wäre, hätte Chiaro ein Kassenrezept erhalten und in der Apotheke wäre dann ein andere Präparat mit den gleichen Inhaltstoffen ausgegeben worden...
Ich vermute, das die Verordnung diese Wirkstoff aus dem Leistungskatalog herausgenommen wurde... das hat dann leider nichts mit den Rabattverträgen der einzelnen Kassen zu tun... :-(
Grüße
blaubeerauge
 
Da hast Du wohl Recht, blaubeerauge :).

L
... L-Tryptophan ist in Deutschland rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Es wird allerdings nicht als Stimmungsaufheller, sondern als mildes Schlaf- und Beruhigungsmittel verkauft (Dosis: ca. 500mg L-Tryptophan / Tablette). 5-Hydroxy-Tryptophan hingegen ist hierzulande ein rezeptpflichtiges Medikament und nicht frei erhältlich.
......
Verzehrvorschlag
Die empfohlene Tagesdosis von Tryptophan liegt bei 0,5g. Es kommt nur in relativ geringer Dosierung in den natürlichen Nahrungsmitteln vor: Cashewnüssen, Kalbfleisch, Sonnenblumensamen, Thunfisch, Weizenkeimen, Haferflocken, Rüben, Rettich, Radieschen, Löwenzahn, Fenchel, Spinat, Endivien und Bohnen.
...
L

Vielleicht liegt es daran, daß L-Tryptophan hier rezeptfrei ist?

Grüsse,
Oregano
 
Also ich habe es auf "NetDoktor" als Rezeptpflichtig gefunden. Allerdings geben andere Seiten auch an, das es nur Apothekenpflichtig ist. Leider war kein Datum der letzten Aktualisierung zu finden. Ich denke, am Besten kann da die eigene Krankenkasse weiterhelfen, vor allem, wenn die Medi bis vor Kurzem als Kassenleistung übernommen wurde.
 
Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Nach vielen Telefonaten und Vorsprachen bei der Apotheke, beim Arzt und Krankenkasse habe ich nun die Auskunft erhalten, dass L-Tryptophan von allen KK aus dem Leistungskatalog gestrichen wurde.

LG Chiaro
 
Eigene Erfahrungen, wenn es vom Gesetzgeber so beschlossen wurde, bezahlen die Krankenkasse dieses Medikament nicht.

Mir wurde trotzt Einreichung bei der Krankenkassen und Attest der Ärztin Medikamente abgelehnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich lese gerade das Buch von Dr. Kuklinski " Mitochondrientherapie - die Alternative".
Hierin schreibt er:

Bei depressiven Zuständen und Hinweisen auf eine chronische Entzündung darf daher KEIN Tryptophan eingenommen werden.

Also war die Therapie der falsche Weg, denn ich habe eine chronische Schilddrüsenentzündung.
 
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