Bis 31.08. Einspruch erheben gegen NEM-Verbot in Deutschland

Liebe Disputierer,

im Folgenden ein Aufruf von DIAGNOSE FUNK, der mich eben erreichte.

Liebe Freunde und Kollegen,

wieder einmal droht das Aus für Nahrungsergänzungen. (Im Anhang die geplante Gesetzesänderung und ein Schreiben zum Protest.)

Hier kann Protest eingelegt werden: EFN - European Federation for Naturopathy e. V. (Europischer Verband fr Naturheilkunde) (Adresse eintragen und absenden!)

Es eilt sehr, denn:
Die Einspruchsfrist gegen diese Gesetzesänderung läuft Ende August ab.

Kurz zum Sachverhalt (aus einer Mail von Evers Life Care, www.richgarden.de):
"Das Ministerium versucht sich in einer Nacht- und Nebelaktion über Oberverwaltungsgerichtsurteile hinwegzusetzen. Die Gesetzesänderung ist ein deutscher Alleingang und hat keine EU-Verordnung zur Grundlage. Sie verstößt damit gegen den Grundsatz des EU-Binnenmarktes.

Unbemerkt von der Öffentlichkeit und im Schutze der parlamentarischen Sommerpause hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Änderungsentwurf - 2. Gesetz zur Änderung des LFBG - auf den Weg gebracht. Dieser Änderungsentwurf stuft zukünftig nährstoffangereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Energy Drinks und diätetische Lebensmittel nicht mehr als Lebensmittel ein. Dieser Änderungsentwurf ist weder logisch noch nachvollziehbar, da Nährstoffe per Definition Bestandteil von Lebensmitteln sind.

Die geplante LFGB-Änderung stellt einen Affront gegen mündige Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Unabhängig davon schädigt sie Einzelhandel, Werbewirtschaft und Lebensmittelindustrie. Hier sollten die mündigen Verbraucherinnen und Verbraucher zusammenhalten und Protest einlegen."

Viele Grüsse,
Lothar Geppert
Giblenstr. 3
8049 Zürich
([email protected])

Schöne Grüße
Windpferd
 
Anhang zum soeben übermittelten Aufruf.

Wichtige Information der EFN-European Federation Naturopathy e.V.

Aus für Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel?
Geplante Aktion des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Unbemerkt von der Öffentlichkeit und im Schutze der parlamentarischen Sommerpause hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Änderungsentwurf - 2. Gesetz zur Änderung des LFBG - auf den Weg gebracht. Dieser Änderungsentwurf stuft zukünftig nährstoffangereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Energy Drinks und diätetische Lebensmittel nicht mehr als Lebensmittel ein.

Dieser Änderungsentwurf ist weder logisch noch nachvollziehbar, da Nährstoffe per Definition Bestandteil von Lebensmitteln sind.

Viele unserer Therapien werden nachhaltig durch die zusätzliche Gabe von Nahrungsergänzungsmitteln unterstützt. Diese werden durch die Patientinnen und Patienten selbst gezahlt und tragen somit zur Entlastung der Krankenversicherung bei. Aber auch nicht erkrankte Personen nehmen regelmäßig Nahrungsergänzungmittel oder diätetische Lebensmittel zu sich.

Tritt die Änderung in Kraft, können geschätzte 35,9 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wie bisher in Deutschland gezielt ihre Nahrung ergänzen. Alle Produkte müssten den Weg durch eine bürokratische Zusatzstoff-Anmeldung nehmen. Damit wird jede Innovation nachhaltig gehemmt und der Markt droht zu kollabieren mit dem unabwendbaren Verlust von Arbeitsplätzen.

Die Einspruchsfrist gegen diese Gesetzesänderung läuft Ende August ab.

- 35,9 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger kaufen Nahrungsergänzungsmittel, um sich optimal zu ernähren und gesund zu bleiben (Quelle: TdW Intermedia 05/06)
- Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel sind sicher. Sie unterliegen bereits jetzt einer Notifizierungspflicht und unterstützen die eigenverantwortliche Gesundheitsvorsorge.
- Das Ministerium versucht sich in einer Nacht- und Nebelaktion über Oberverwaltungsgerichtsurteile hinwegzusetzen
2
- Die Gesetzesänderung ist ein deutscher Alleingang und hat keine EU-Verordnung zur Grundlage. Sie verstößt damit gegen den Grundsatz des EU-Binnenmarktes. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf das Urteil des EuGH zum "Vitaminverbot". Mit seinem Urteil vom 12.07.2005 bestätigt der EuGH, dass die Gemeinschaftsrichtlinie über Nahrungsergänzungsmittel (FSD) gültig ist. Die Direktive (FSD) bezieht sich nicht auf natürliche Vitamine und Mineralstoffe, wie sie normalerweise in der Nahrung oder als deren Bestandteil verzehrt werden. Sämtliche natürliche Vitamine und Mineralstoffe sind von der FSD ausgenommen und bleiben nach diesem Urteil frei verkäuflich. Die Direktive gilt nur für "chemische Substanzen", die nicht natürlichen Ursprungs sind. Ein Antrag auf Zulassung dieser Substanzen zur Positivliste darf nur auf Grund einer eingehenden Risikobewertung abgelehnt werden.
- Das vom Bundesministerium geplante Gesetz stoppt alle Innovationen.
- Die geplante LFGB-Änderung stellt einen Affront gegen mündige Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Unabhängig davon schädigt sie Einzelhandel, Werbewirtschaft und Lebensmittelindustrie.

Wir sind nicht bereit ein solches Vorgehen der Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu tolerieren und legen daher schärfsten Protest ein.

Sie können unseren Protest unterstützen, indem Sie diese Information Ihrem/Ihrer Bundestags-, Landtags- oder Kreistagsabgeordneten übermitteln und um eine Stellungnahme bitten. Sie können jedoch auch diesen Text, versehen mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift direkt an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz senden. Die E-Mail des Ministeriums lautet [email protected]
Selbstverständlich können Sie Ihre Unterstützung auch uns zukommen lassen. Wir geben sie dann weiter. Unsere E-Mail lautet: [email protected]

Bitte beachten Sie, dass die Einspruchsfrist gegen Ende August abläuft. Daher ist Eile geboten.

Bereits jetzt schon herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihre
EFN-European Federation for Naturopathy e. V.
P. Abels
-Vorsitzender-


Gruß
Windpferd
 
Im Folgenden ein Rechtsgutachten zu dem Gesetzentwurf, das ich lesenswert finde.

Leider schaffe ich es zeitlich nicht, den Text "schöner" zu formatieren. Lesbar ist er aber.

RA Dr. jur. Thomas Büttner

Geplante Gesetzesänderung für Nahrungsergänzungsmittel,
diätetische Lebensmittel und angereicherte Lebensmittel

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit
dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-
und Futtermittelgesetzbuch) vom 16.07.2010 den Versuch gestartet, die
Verkehrsfähigkeit von insbesondere innovativen Nahrungsergänzungsergänzungsmitteln,
diätetischen Lebensmitteln und angereicherten Lebensmitteln, einzuschränken.
Mit der Änderung des § 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
LFGB sollen Nahrungsergänzungsmittel, angereicherte
Lebensmittel und diätetische Lebensmittel
nicht mehr als „Lebensmittel“ im Sinne
dieser Vorschrift gelten.

Damit soll erreicht
werden, dass sich die Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln,
diätetischen Lebensmitteln
und angereicherten Lebensmitteln nicht
auf den folgenden Wortlaut berufen können:
„Den Lebensmittel-Zusatzstoffen
stehen gleich
1. Stoffe mit oder ohne Nährwert, die üblicherweise
weder selbst als Lebensmittel
verzehr, noch als charakteristische
Zutat eines Lebensmittels verwendet
werden und die einem Lebensmittel
aus anderen als technologischen Gründen
beim Herstellen oder Behandeln zugesetzt
werden, wodurch sie selbst oder ihre
Abbau- oder Reaktionsprodukte mittelbar
oder unmittelbar zu einem Bestandteil
des Lebensmittels werden oder
werden können.“

Bisher konnten sich die Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln,
diätetischen Lebensmitteln
und angereicherten Lebensmitteln darauf
berufen, dass es sich bei in den Produkten
enthaltenen Stoffen um solche „charakteristischen
Zutaten eines Lebensmittels“ handelt.
Wenn das Gesetz nun klarstellt, dass Nahrungsergänzungsmittel,
diätetische Lebensmittel
und angereicherte Lebensmittel jedoch
keine „Lebensmittel“ im Sinne dieser Vorschrift
sind, fällt dieser Ausnahmetatbestand des § 2
Abs. 3 S. 1 Ziff. 1 LFGB weg. Die fraglichen
Stoffe würden dann den Lebensmittelzusatzstoffen
gleichgestellt sein und wären
gemäß § 6 Abs. 1 LFGB ohne vorherige Zulassung
durch die deutschen Behörden nicht
verkehrsfähig, sofern nicht andere Ausnahmetatbestände
eingreifen.

Bisher konnten sich die Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln,
diätetischen Lebensmitteln
und angereicherten Lebensmitteln auf
die von dem Autor erstrittene Rechtsprechung
des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil
vom 25.07.2007 stützen. Das Bundesverwaltungsgericht
hat damals klargestellt, dass
Nahrungsergänzungsmittel selbstverständlich
auch Lebensmittel sind und deshalb charakteristische
Stoffe eines Nahrungsergänzungsmittels
unter den Ausnahmetatbestand des §
2 Abs. 3 S. 2 Ziff. 1 LFGB fallen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat damit die
damalige restriktive Praxis der deutschen Überwachungsbehörden
und des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
eingegrenzt. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht
die einschlägige Vorschrift zu Ungunsten
der deutschen Überwachungsbehörden
und des Bundesamtes für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit ausgelegt
hat, versucht nun das Bundesministerium für
Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz,
das Gesetz zu ändern.

Hierbei wird nicht nur die
bisherige Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts in
das Gegenteil verkehrt, sondern
auch gegen das vorrangige
europäische Recht verstoßen.
Nach dem europäischen Zusatzstoffrecht sind
nur solche Stoffe Zusatzstoffe, die zu technologischen
Zwecken eingesetzt werden. Nur diese
Stoffe benötigen vor jedem Inverkehrbringen
eine Zulassung, nicht dagegen Stoffe, die
zu ernährungsphysiologischen Stoffen eingesetzt
werden. Darüber hinaus differenziert das
Europäische Recht bei der Frage des Zusatzstoffrechts
nicht zwischen „normalen Lebensmitteln“
einerseits und „angereicherten Lebensmitteln“,
Energiedrinks, diätetischen Lebensmitteln
und Nahrungsergänzungsmitteln
andererseits. Für eine solche gesetzgeberische
Diskriminierung von angereicherten Lebensmitteln,
diätetischen Lebensmitteln und
Nahrungsergänzungsmitteln gibt es keine sachliche
und rechtliche Grundlage.

Erst kürzlich hat der europäische Gesetzgeber
die Verordnung 1333/2008/EG über Lebensmittelzusatzstoffe
in Kraft gesetzt. Danach sollte
die europäische Rechtslage für alle europäischen
Mitgliedsstaaten im Hinblick auf Lebensmittelzusatzstoffe
harmonisiert werden.
In der Verordnung ist ausdrücklich geregelt,
dass Zusatzstoffe nur solche Stoffe sein sollten,
die einem Lebensmittel aus technologischen
Gründen zugesetzt werden. Es wird klargestellt,
dass Stoffe, die zu ernährungsphysiologischen
Zwecken zugesetzt werden, nicht
als Zusatzstoffe gelten sollen. Damit befindet
sich der aktuelle Gesetzestext des LFGB wie
auch der Neuentwurf des LFGB im zweiten Änderungsgesetz
im klaren Widerspruch zu der
Vorgabe der europäischen Verordnung
1333/2008/EG.

Schließlich verstößt der Gesetzentwurf gegen
die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs, der in der Zwischenzeit in einer
Vielzahl von Gerichtsurteilen festgestellt hat,
dass sämtliche pauschale, nicht auf den Einzelfall
abstellende Verbotsvorbehalte, die den
freien Warenverkehr behindern, unverhältnismäßig
und damit europarechtswidrig sind. Hierzu
ist z. B. auf die Rechtsprechung des EuGH
in seinem Urteil vom 05. März 2009 (Rs. C-
88/07) zu verweisen. Nationale Gesetzgeber
müssen in jedem Einzelfall darstellen, dass aufgrund
konkreter gesundheitsbezogener Gesundheitsrisiken
eine Zulassungspflicht für einen
bestimmten Stoff erforderlich ist. Die in dem
Gesetzentwurf vorgesehene Diskriminierung
von angereicherten Lebensmitteln, diätetischen
Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln
gilt jedoch pauschal und gerade nicht einzelfallbezogen.
Selbst unstreitig gesundheitlich
unbedenkliche angereicherte Lebensmittel,
diätetische Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel
bedürfen nach dem Gesetzesentwurf
einer vorherigen Zulassung durch die deutschen
Behörden. Dies widerspricht jedoch klar
und eindeutig der einschlägigen Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofs.

Betroffene Unternehmer sollten
vor diesem Hintergrund
ein Beanstandungsverfahren
der Europäischen Kommission
gegen die Bundesrepublik
Deutschland initiieren.
Auch im Fall von konkreten behördlichen oder
wettbewerbsrechtlichen Beanstandungen können
sich die betroffenen Unternehmer auf die
Europarechtswidrigkeit des geplanten Gesetzes
berufen.

Unabhängig hiervon gibt es auch eine Vielzahl
von juristischen Argumenten, um die Verkehrsfähigkeit
betroffener Nahrungsergänzungsmittel,
diätetischer Lebensmittel und angereicherter
Lebensmittel aufrecht zu erhalten,
selbst wenn das Änderungsgesetz in dieser
Form in Kraft treten sollte. Mit dem Änderungsgesetz
bleibt unverändert die Möglichkeit,
auch für Nahrungsergänzungsmittel, diätetische
Lebensmittel und angereicherte Lebensmittel,
sich auf den Ausnahmetatbestand des § 2 Abs.
3 S. 2 Nr. 1, 2. Halbsatz LFGB zu berufen. Danach
sind von der Zusatzstoffgleichstellung ausgenommen
solche Stoffe, die natürlicher Herkunft
oder den natürlichen Stoffen chemisch
gleich sind und nach allgemeiner Verkehrsauffassung
überwiegend wegen ihres Nähr-, Geruchs-
oder Geschmackswertes oder als Genussmittel
verwendet werden. Sind diese Voraussetzungen
für den konkreten Stoff erfüllt,
scheidet eine Gleichstellung mit den Zusatzstoffen
aus, so dass keine Zulassungspflicht vorliegt.
Diese Voraussetzungen dürften für die weit
überwiegende Fallgruppe der betroffenen Produkte
ebenfalls die Verkehrsfähigkeit sicherstellen.
Kann dies im Einzelfall dargelegt werden,
scheidet eine Zulassungspflicht auch nach
dem neuen Gesetzesentwurf aus.

Schließlich besteht jederzeit die Möglichkeit, für
Stoffe, die nicht dem nationalen deutschen
Recht entsprechen, Allgemeinverfügungen gemäß
§ 54 LFGB zu beantragen, wenn gezeigt
werden kann, dass die fraglichen Stoffe in anderen
europäischen Mitgliedsstaaten verkehrsfähig
sind. Darüber hinaus können Ausnahmegenehmigungen
nach § 68 LFGB beantragt
werden. In beiden Fällen kann das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
die Anträge nur ablehnen,
wenn konkrete Gesundheitsrisiken für die fraglichen
Stoffe in den jeweiligen Dosierungen wissenschaftlich
valide belegt sind. Es entspricht
jedoch schon selbstverständlich der aktuellen
Rechtslage gemäß Artikel 14 der Verordnung
178/2002/EG, dass nur gesundheitlich unbedenkliche
Lebensmittel in den Verkehr gebracht
werden dürfen. Vor diesem Hintergrund sollten
entsprechende Anträge auf Allgemeinverfügung
oder Ausnahmegenehmigung erfolgreich durchgesetzt
werden können.


Einen schönen Abend wünscht
Windpferd
 
@knutpeter

Irgendwie hast du ja doch auch recht, an richtig hohe Dosierungen würd ich mich auch nicht wirklich rantrauen, es sei denn es wäre medizinisch notwendig.

Experimentiere zwar selbst gern mal mit NEMs rum, aber ich schaue immer drauf die empfohlene Tagesdosis nie zu überschreiten, Ausnahme sind drei Vitamine aus der B Gruppe die aber jetzt auch nicht extrem dosiert sind.

Denke auch dass sehr hohe Dosen mitunter auch schädlich wirken könnten, aber andererseits haben die meistens NEMs auch lange noch keine so Nebenwirkungen wie die ganze Chemie, es sei denn es wird extrem überdosiert wo es nicht sein muss.

Gruß Mara :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Rendite ist riesengroß, siehe die Werbung. Angeblich sollen weltweit jährlich für 100 Milliarden NEHMS verkauft werden, wenn das kein Markt ist, was dann?
knutpeter, inwieweit kann man aus der Werbung auf die Rendite schliessen?

Ich denke, dass hier und in anderen *Freds* die ganze Zeit verschiedene Produktgruppen in eine Kiste geworfen werden. Und auf dieser Kiste steht "Nahrungsergänzungsmittel".

Mir ist gar nicht wohl bei dem Gedanken, dass hochdosierte, hygoallergene Mikronährstoffprodukte in dieser Kiste neben Dragees liegen, die tatsächlich *Zusatzstoffkonzentrat* heissen müssten, so viele unnötige Zusatzstoffe enthaltend sie und so wenig wirksame Substanz. Das Prinzip der Herstellung dieser Dragees kennen wir aus der Pharmaindustrie. Wer sich mal den Beipackzettel eines Arzneimittels in Drageeform näher angeschaut hat, wird erschlagen von Farbstoffen und Hilfsmitteln. Und sieht irgendwo auch ein wenig arzneilich wirksamer Substanz. Nur dass diese nicht geringwirksam ist wie bei den verdünnten Nahrungsergänzungsmitteln, sondern hochwirksam. Wobei "hochwirksam" nicht bedeuten muss, dass die Wirkung in Richtung Genesung geht. Das ist einer am wenigsten kommunizierten Wortinhalte bei Arzneimitteln.

Was kann der Antrieb gewesen sein, Nahrungsergänzungsmittel im Alleingang in Deutschland einer weiteren Regulierung zu unterziehen?

Wo sind die Fälle, in denen jemand zu Schaden gekommen ist? Bei den Arzneimitteln, deren Todesfallstatistik in Deutschland entweder nicht erstellt oder nicht veröffentlich wird, können wir am Beispiel der USA erahnen, dass es mehrere zehntausen Menschen pro Jahr sein müssen, die zu Schaden kommen bzw sterben aber bei den Nahrungsergänzungen kam laut dem letzten Bericht der Behörden in den USA niemand bei bestimmungsmässigem Gebrauch zu Schaden. Wer oder was hat den Gesetzgeber motiviert so ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten?
vG. H.
P.S.: Mir fehlt leider immer noch der link zu einer offiziellen Seite, um etwas mehr über den Hintergund zu der Gesetzesänderung zu erfahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hygieia,

Windpferd widerholt ja die Texte der vorigen Seiten, ich habe ja schon den Eindruck ich bin hier bei einer Sekte gelandet, da steht:

Wenn das Gesetz nun klarstellt, dass Nahrungsergänzungsmittel,
diätetische Lebensmittel
und angereicherte Lebensmittel jedoch
keine „Lebensmittel“ im Sinne dieser Vorschrift
sind, fällt dieser Ausnahmetatbestand des § 2
Abs. 3 S. 1 Ziff. 1 LFGB weg. Die fraglichen
Stoffe würden dann den Lebensmittelzusatzstoffen
gleichgestellt sein und wären
gemäß § 6 Abs. 1 LFGB ohne vorherige Zulassung
durch die deutschen Behörden nicht
verkehrsfähig, sofern nicht andere Ausnahmetatbestände
eingreifen.
ich finde das absolut in Ordung.

peter
 
knutpeter,
warum setzen wir uns mit dieser Gesetzesänderung der Möglichkeit aus, dass ein Verfahren der EU eingeleitet wird? Wenn ich es richtig verstanden habe, geht diese Änderung nicht mit EU-Recht konform.

Dass synthetische Vitamine, die Lebensmitteln zugesetzt werden, unter die "Zusatzstoffe" fallen sollen, das klingt für mich logisch, aber wir haben rechtlich in Deutschland die Einteilung in Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel. Warum soll plötzlich die eine Gruppe geleert werden?

Übrigens könnte ich witzig finden, wenn es nicht zutiefst zeigen würde, wie weit wir uns schon von der Natur entfernt haben bzw. welchen Einfluss "interessierte Kreise" auf die Gesetzgebung nehmen, wie in der EU Arzneimittel definiert werden
Arzneimittel sind dagegen gemäß Art.
1 Nr. 2 lit. a der geänderten Richtlinie 2001/83/EG “Alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten bestimmt sind, oder alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die am oder im menschlichen Körper verwendet oder einem Menschen verabreicht werden können, um entweder die menschlichen physischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen (Art. 1 Nr. 2 lit. b der geänderten Richtlinie 2001/83/EG).”
Quelle, übrigens auch hochinteressant bezgl. NEM

Wie sind wir Menschen die vergangenen 100 000 Jahre ohne gesetzliche Regelungen zu Arzneimitteln ausgekommen und ohne Aufpasser?

Darum geht es mir: dass ich frei und selbstbestimmt darüber entscheiden kann, wie und womit ich meine Gesundheit erhalte. Und das diese Substanzen, von denen bekannt ist, dass sie bei bestimmungesgemässem Gebrauch gesundheitlich förderlich sind, preiswert zur Verfügung stehen. Nicht, dass wir irgendwann nur noch Soylent green zu uns nehmen können.
vG. H.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hygieia,

es wird doch nichts geleert, Es gibt weiter Lebensmittel mi/ohne Zusatzststoffe, Nahrungsergänzungsmittel(alle bisher zugelassenenen) und Arzneimittel (höher dosierte Vitamine/Hormone wie zB Vitamin D 1,25) und Multiviamine aus der Apotheke mit Kassenzulassung. Seit wann spielen sich Verbraucher/Patienten als Retter der Wirtschaft und der Pharmaindustrie auf?. Das riecht doch alles sehr nach kommerzieller Beeinflussung. Da sollten doch einmal die Interessen offen gelegt werden.

Hier sollten die mündigen Verbraucherinnen und Verbraucher zusammenhalten und Protest einlegen.
das ist doch nichts weiter als ein Werbeargument der Pharmaindustrie. Die Pharmabranche als sucht den Kunden als Verkaufshelfer, schlimm.

peter
 
Es wundert mich übrigens,warum ich jetzt auch E-Mails von podomedi bekomme,mit ähnlichem Inhalt,wie hier gepostet wurde. Podomedi versendet ja aus den Niederlanden und hat mit deutschen Regelungen ja nun gar nix am Hut. Im Gegenteil,würde es den Zulauf doch erhöhen,wenn einige Zulieferer aus dem Raster fallen. Muss ich nicht verstehen,oder?

Lieben Gruß
Phil
 
Deine Schreibe: widerspricht sich selbst: und weiter dafür sind Medis nötig, Vitamine sind dann auch Medis, oder?

Die Rendite ist riesengroß, siehe die Werbung. Angeblich sollen weltweit jährlich für 100 Milliarden NEHMS verkauft werden, wenn das kein Markt ist, was dann? Was hat das mit patentieren zu tun?


peter

Warum sollten aus NEMs, die dann für den Vertrieb eine Zulassung als Zusatzsstoffe benötigen plötzlich Medis sein und womöglich noch von der Kasse bezahlt werden? Das glaubt doch kein Mensch. Sie bleiben Zusatzstoffe und lediglich die Vertriebswege werden eingeschränkt werden. Bisher werden hochwertige NEMs nicht nur von der Pharmaindustrie und nicht nur in Apotheken vertrieben. Zur Info: Selbst wenn eine medizinische Indikation vorliegt, werden NEMs nicht von der Kasse bezahlt (außer in wenigen Ausnahmen).

Darum geht es und das befürchten die Verbraucher zu Recht:
(Zitat): Die Konsequenz wäre, dass für jedes einzelne Produkt, das zu einer dieser drei Gruppen gehört, eine kostspielige und aufwändige Zulassung beantragt werden müsste, was sich – im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel – der Großteil der Hersteller schlicht nicht leisten könnte.

Die meisten – insbesondere die natürlichen – Nahrungsergänzungsmittel würden von der Bildfläche verschwinden und neue hilfreiche Produkte könnten gar nicht erst eingeführt werden. Profiteure der ganzen Aktion wären die großen Pharmaunternehmen, die mit der Finanzierung der Zulassungskosten keine Probleme hätten und dann mit ihren synthetischen Nahrungsergänzungsmitteln den Markt beherrschten – zum großen Nachteil der Verbraucher.


LG Lealee
 
Hallo Lealee,

es ging um Schwerkranke. Da sind Vitamine schon in der Infusion enthalten und natürlich bekomme sie bei Mangel alle Vitamine. Nochmal, alle in Apothken und Supermärkten vertriebenen Vitamine uä. haben eine Zulassung. Wenn angeblich ca 35 Millionen Deutsche Vitamine zu sich nehmen, dann sind das täglich ca 35 000 000 x 0,25 €= 8,5 Millionen Umsatz täglich. Die armen Vitaminhersteller.

peter
 
Hallo Knutpeter,

viele Patienten -auch ich- sind krank aber nicht schwerkrank. Ohne NEMs, teils in hohen Dosen gespritzt habe ich Beschwerden, die mich nicht nur stören sondern auch arbeitsunfähig machen. Darum geht es. Und darum, dass die Krankenkassen die Kosten für solche Erkrankungen nicht tragen, weder für Befundung noch für Behandlung.

Thema Mitochondropathie, wo mit hochdosierten Vitaminen, Mineralien, etc. behandelt wird. Das Gebiet ist relativ neu erforscht und verspricht einen immens wachsenden Bedarf an NEMs in den nächsten Jahren und Jahrzehnten, wenn die Erkenntnisse endlich in den Arztpraxen angekommen sind. Fachmediziner und forschende Mediziner haben herausgefunden, dass nicht wenige bereits bekannter Erkrankungen, besonders Autoimmunerkrankungen tatächlich Mitochondropathien sind und demzufolge ebenfalls mit NEMs behandelt werden müssen bzw. können. Die KKn zahlen hier nichts.

Thema Nitro- und Neurostress. Das sind keine anerkannt schweren Erkrankungen, denen dennoch teils erhebliche Mikronährstoffdefizite zugrunde liegen, die ausgeglichen werden müssen. Auch hier keine Anerkennung durch Kassen und Übernahme der Kosten für die NEMs.

Thema Kryptopyrrolurie (KPU), in vielen Fällen die Ursache für ADS und ADHS bei Kindern. Hier sind Zinkmangel und Vitamin B6 Mangel im Wesentlichen die Ursache. Statt mit Ritalin werden die Kinder mit den entsprechenden Mikronährstoffen behandelt. Übernahme durch die Kassen: Fehlanzeige, auch wenn Ritalin viel teurer ist.

Es geht hier nicht um Verbraucherschutz sondern um die Ausschaltung von Konkurrenz und die Sicherung hoher Gewinne mittels Beschränkungen und Auflagen bei einem wachsenden Markt, der bisher (wegen der Deklaration als Lebensmittel) für die Pharmariesen monetär nicht interessant ist. Wie jeder weiß, werden die Preise für Medikamente und Pharmaprodukte in D nicht kalkuliert sondern ausgelotet nach dem Prinzip, "wieviel ist der Deutsche gerade noch bereit zu bezahlen".

LG Lealee
 
[...] Seit wann spielen sich Verbraucher/Patienten als Retter der Wirtschaft und der Pharmaindustrie auf?. Das riecht doch alles sehr nach kommerzieller Beeinflussung. Da sollten doch einmal die Interessen offen gelegt werden.

das ist doch nichts weiter als ein Werbeargument der Pharmaindustrie. Die Pharmabranche als sucht den Kunden als Verkaufshelfer, schlimm.
Peter,
Verwender von Nahrungsergänzungsmitteln treten für ihr Recht ein selbstbestimmt etwas für ihre Gesundheit tun zu "dürfen". Ich auch. Und ich verwehre mich dagegen, dass Du immer wieder behauptest hochdosierte, orthomolekulare Produkte würden von "der Pharmaindustrie" hergestellt. Der Hersteller, von dem ich gelegentlich Produkte verwende, hält zwar die GMP für pharmazeutische Produkte ein, ist aber ein Hersteller für Nahrungsergänzungsmittel. In den USA zu den Lebensmittelproduzenten gehörig.

Wo steht, dass die Änderung des LFBG nur für zukünftig auf den Markt zu bringende Produkte gelten soll?

Hinter der Änderung des LFGB können doch keine Pharma-Interessen stehen!? Welcher Wirtschaftszweig schiesst sich selbst ins Knie und behindert seinen eigenen Marktzugang? Nein, die Chancen von Produkten, die nach "klinischer Prüfung" auf den Markt gebracht werden, sollen erhöht werden. Und das sind ganz klar Produkte von Lebensmittelgiganten in Zusammenarbeit mit Pharma-Produzenten. Sie möchten die lästige Konkurrenz der NEM-Produzenten, die eben nicht zum eigenen Konglomerat gehören, aus dem Weg haben. Ich zitiere aus einem einem Artikel aus dem Jahr 2002, in dem über dieses Vorhaben mit Zitaten aus einem Pressetext zum VitaFood-Kongress 2002 in Genf belegt wurde:
„Diese Firmen betrachten den Nutraceuticals-Sektor sowohl als eine großartige Gelegenheit zu expandieren als auch als ein Spiel mit sehr hohen Einsätzen.Die Firmen sind bereit,dafür gewaltige finanzielle Reserven zu mobilisieren. Sie sind dabei, Schlachtpläne zu entwickeln, wie das geistige Eigentum, die Absatzkanäle und die Rohmaterial-Quellen unter Kontrolle gebracht werden können …“ [...] „GlaxoSmithKline, Novartis und Bayer werden weiterhin hochpreisige und hoch qualifizierte Produkte dem verunsicherten Verbraucher anbieten. Das Interesse an Functional-Food steigt, Probiotika und Sportprodukte werden ständig populärer. Die Markteinführung solcher Functional-Produkte ist jedoch extrem teuer. Das Geschäft wird zunehmend von großen Lebensmittelherstellern wie Nestlé,
Quaker Oats und Unilever dominiert.“
[...]
„Die Nutraceutical-Industrie steht an der Schwelle zu einer fundamentalen Wandlung von Markt-betreibenden Unternehmen zu Unternehmen, die klinische Forschung betreiben. Klinische Studien werden die Macht für die nächste Phase der Entwicklung sein. Das ist eine Frage des wann, nicht des
ob. Firmen mit großen Forschungs- und Entwicklungs-Budgets, mit regelmäßigen Untersuchungen und mit strengen Maßstäben des Testens von Sicherheit und Effizienz werden für diese neue Entwicklung am besten gerüstet sein.“[...] Gegenwärtig stehen die Verbraucher bei Nutraceutical-Nahrung vor einem Hauptproblem: Der Markt ist überflutet mit Nahrungsergänzungsmitteln,für die substanzlose Heilversprechen gemacht werden. Den Verbrauchern wird in zunehmenden Maße bewusst, dass die Versprechungen vieler Hersteller nicht durch klinische Studien abgesichert sind, und das bereitet ihnen große Sorge.“ [...] „Diese klinischen Tests werden zu einem hochprofitablen Markt führen, der geeignet ist, genügend Profit zu erzeugen, um weitere Nutraceuticals-Forschung zu finanzieren. Das Potenzial eines Nutraceutical Marktes, der ausschließlich auf klinischen Studien beruht, ist enorm. In den Vereinigten Staaten geben 140 Millionen Menschen, das ist fast die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung, etwa 12 Milliarden Dollar jährlich für Nahrungsergänzungsmittel (Vitamine, Mineralien und pflanzliche Stoffe) aus. 74 Prozent der Bevölkerung würden es gern sehen, dass die Nutraceuticals-Produkte klinisch getestet werden.“

Ich habe den .pdf, der eigentlich die Beschränkungen für Nahrungsergänzungsmittel auf EU-Ebene thematisierte, aber wie man sieht genauso auf die Beschränkungen passt, die jetzt angeblich in Deutschland geplant sind, angehängt.
vG. H.
 

Anhänge

  • raumundzeit_EU_Vitamin_Verbot.pdf
    208 KB · Aufrufe: 4
@lealee,
als ich selbst in der Situation war den Weg zur Gesundung über alle möglichen Hürden hinweg zu finden, da formte sich für mich der zugegeben etwas zynische Satz: was den Menschen im Extremfall umbringt, das zahlen die Kassen, was ihn gesund macht, nicht.

Es ist ja ein ganz altes Prinzip, dass wir der Selbstheilung zum Beispiel nicht mit kontraproduktiven Medikamenten im Weg stehen sollten. Und es ist so schwer einzuhalten *seufz* . Auch dank dieses Denkapparates, den wir bei uns haben. Wo auch immer er angesiedelt ist.
smiley_emoticons_wink.gif
Denn der sorgt dafür, dass immer wieder Gedanken ( Energien ) ins System gegeben werden, die nicht unbedingt aufbauend sein müssen. Das wird sowieso die Medizinform der Zukunft werden, die Energiemedizin. Und dann werden wir über Versuche, uns den Zugang zur Unterstützung für die Selbstheilung zu verbauen, nur noch lachen können. Ach ja, Lachen ist ja auch Medizin.
smiley_emoticons_lachtot.gif

vG. H.
 
Hallo Hygiea,

ich habe Pollmer zitiert und ein Werbeprosekt für eine Veranstalltung der Pharmaindustrie zum kommerziellen Abschöpfen der neuen Gesetze. Ich bin überrascht, das hier im Forum die Zusatzstoffe in Lebensmitteln so unkritisch gesehen werden. Natürlich kommt all das von der Lebensmittelgroß-Industrie.

Und was sagt der Meister Rath dazu:
Auf dieser Internet-Seite finden Sie Informationen zu den von Dr. Rath und seinem Forschungsteam entwickelten Nahrungsergänzungsprogrammen.

Nach amerikanischem und europäischem Recht ist es nicht möglich, krankheitsbezogene Therapieaussagen im Zusammenhang mit diesen und anderen Nahrungsergänzungs- Produkten zu machen. Erlaubt sind lediglich Struktur- und Funktionsbeschreibungen über die Inhaltsstoffe dieser Mikronährstoff- Programme. Diese Internetseite entspricht diesen Bestimmungen.
Da hat er doch Recht. Therapieaussagen sind nur für Medikamente möglich, wenn er dann forscht und forscht warum läßt er sich seine Medis nicht zulassen? Es sind in der Dosierung eben keine Nahrungsergänzungen

peter
 
Hallo Lealee,

Du schreibst:
Thema Mitochondropathie, wo mit hochdosierten Vitaminen, Mineralien, etc. behandelt wird. Das Gebiet ist relativ neu erforscht und verspricht einen immens wachsenden Bedarf an NEMs

Keine Ahnung woher Du diese Meinung hast , da wurde geforscht und wird immer noch geforscht:
AWMF online - Leitlinie Diagnostik und Therapieansätze bei Mitochondriopathien im Kindes- und Jugendalter

startblatt Deutschland

Eine Mitochondropathie ist eine Krankheit, sie mit Nahrungsergänzungsmitteln zu behandeln ist wohl fehl am Platz.

Der Unterschied zwischen NEMs und Medis wurde vom BfR definiert : BfR - Nahrungsergänzungsmittel
Zitat:
Im Gegensatz zu Arzneimitteln dürfen Nahrungsergänzungsmittel keine Nebenwirkungen haben und müssen wie alle Lebensmittel sicher sein. Anders als Arzneimittel unterliegen sie nur einer Registrierungspflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Überwachung der in den Geschäften angebotenen Nahrungsergänzungsmittel und der Herstellerbetriebe ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder.
Im Detail zur Abgrenzung:https://www.bfr.bund.de/cm/238/verwendung_von_vitaminen_in_lebensmitteln.pdf

Dem Wildwuchs an Gesundheitsversprechen der Lebensmittelindustrie will die EU nun einen Riegel vorschieben. Lebensmittelkonzerne müssen wissenschaftlich beweisen, dass ihre Produkte gesund machen - genauso wie Pharmakonzerne das bei ihren Pillen tun müssen.

So schreibt "Der Spiegel" Heikle Lebensmittelwerbung: Glaub dich gesund! - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wissenschaft im Februar 2010.

peter
 
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