elektrosensibel

Hallo phil,
Deine Bemerkung aus Beitrag Nr. 52
Auch wenn die Toxine den Körper verlassen haben, kann die Erinnerung an die Belastung als Information nach wie vor im Körper sein, worauf die kinesiologische Testung hinweisen könnte. Raucher bleibt nun mal Raucher, auch wenn er längst damit aufgehört hat - genau so bleibt ein Vulkan ein Vulkan, auch wenn er längst erloschen ist.

geht mir nicht aus dem Kopf. Wenn dem so ist, dann kann man ja die ganze Kinesologie auf den Misthaufen schmeissen. Eine ganzheitliche Aerztin hat vor ca. 3 Jahren bei mir kinesiologisch festegestellt, dass Chlorella für mich zu schwach ist und dass ich DMPS brauche. Das war dann die perfekte Katastrophe für mich und ich hab lange gebraucht bis ich dieses Gift wieder draussen hatte.
Wie ist denn das mit Pendel und Wünschelrute? Gemäss meiner pendelnden Dorfhexe habe ich nämlich kein Quechsilber in mir! Kennst Du Dich mit Kybertron aus? war auch mal bei einem Kybertroniker, hab aber vergessen, was der zu mir bezüglich Quecksilber sagte.:D
Und weisst Du was über das Global Scalling? Hab da grad einen Artikel im neuen EU-CHI Heft www.eu-chi.de/Der_Verein/der_verein.html gelesen, wo Global Scalling in einen Zusammenhang mit Qi Gong gebracht wird.
Ist ja alles megaspannend.
Grüsse
grufti
 
Hallo Grufti

Nicht gleich auf den Mist. Das A & O aller feinstofflichen Beobachtung, ob radiästhetisch oder kinesiologisch, ist die Fragestellung. Es macht wohl einen Unterschied, ob man die Information Quecksilber im Sinne einer Erinnerung abfrägt, oder ob die Frage dem Quecksilber selber gilt.

Analog zu Beispiel des Rauchers heisst das: auch wenn der Körper die Schadstoffe ausgeleitet hat, deswegen bleibe ich trotzdem ein Raucher. Mein Körper und ich behalten alle Informationen die im Zusammenhang mit dem Rauchen stehen. Aber diese schaden mir nicht. Vermutlich würde 1 Zigarette reichen, und ich bin wieder auf dem Zug - alle Erinnerungen würden wachgerufen, die guten zuerst.... gemeinerweise.

herzlichst - Phil
 
Grüss euch,

ein paar pikante Zutaten zum Thread:

Bernisches Verwaltungsgericht: "Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko, Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu halten." (Urteil BE1998.00045-K3 vom 8.2.2001)

Und das Bundesgericht doppelt nach mit: "Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunken festzulegen, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit. (Urteil 1A94/2000/sch vom 30.8.2000)

Und die Vollzugsbestimmungen des bernischen kantonalen Amtes für Industrie Gewerbe und Arbeit, KIGA, lauten: "Eine Anlage ist zumutbar wenn weniger als 10% der Bevölkerung im Wohlbefinden gestört sind. Und eine Anlage ist erst dann sanierungspflichtig wenn mehr als 25% der Bevölkerung im Wohlbefinden gestört sind"
Beweispflichtig für den Anteil Kranker (im Wohlbefinden Gestörter) sind nicht etwa die Behörden, sondern die Betroffenen selber.

Mehr dazu auf /www.gigaherz.ch/

na dann... Phil
 
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