CFS eine Psychische Krankheit - Henningsen TU München

Hallo Karolus,

hier findet man ein Formblatt, das jeder Autor des Deutschen Ärzteblatts ausfüllen muss. An anderer Stelle fand ich den zusätzlichen Hinweis, dass Beziehungen im zeitlichen Rahmen von fünf Jahren (rückwirkend vom gegenwärtigen Zeitpunkt gesehen) bedeutend sind.

Das Ausmaß des Interessenkonflikts sollte eigentlich kein Thema sein. Ein Interessenkonflikt sollte meines Erachtens per se zur Disqualifikation führen!

Grüsse!

P.S.: Jeder Artikel und jedes Thema ist neu zu bewerten. Dennoch, beide Häuser, Winfried sind identisch.
 
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Hallo Castor,

besten Dank für den sehr interessanten Link.
Ich frage mich aber Folgendes:

1. Laut diesem Formular für mögliche Interessenkonflikte geht es nicht um die subjektive Auffassung des Autors:

Für die Frage, ob ein Interessenkonflikt
vorliegt, ist nicht entscheidend, ob ein Autor glaubt, dass er von der finanziellen oder immateriellen
Beziehung in seiner Urteilsbildung auch tatsächlich beeinträchtigt wurde.
(aaO., S. 1)

Daher muss offensichtlich eine objektivierte Überprüfung erfolgen.


2. Doch wo geschieht das???

3. Und wie wird es sanktioniert, wenn jemand versehentlich oder absichtlich einen Interessenkonflikt nicht angibt? Auch dazu habe ich leider nichts gefunden.

4. Da der Begriff "Interessenkonflikt" weit definiert wird:

Zum Beispiel:

Ein Interessenkonflikt im Sinne der Uniform Requirements for Manuscripts Submitted to Biomedical
Journals der ICMJE (International Committee of Medical Journal Editors) und der deutschen Arbeitsgruppe
„Interessenkonflikte in der Medizin“ (www.aerzteblatt.de/11m0256) besteht immer dann, wenn
ein Autor finanzielle oder persönliche Beziehungen zu Dritten hat, deren Interessen vom Inhalt des
Manuskriptes positiv oder negativ betroffen sein könnten.

(aaO, S. 1, Hervorhebungen von Karolus)

Bestehen immaterielle Interessenkonflikte, etwa im Sinne persönlicher oder
akademischer Meinungen oder der Zugehörigkeit zu wissenschaftlichen Schulen?

(aaO., S. 4, Hervorhebung von Karolus, auch das wird also als unbedingt anzugebender Interessenkonflikt gewertet.)

ist die Notwendigkeit einer Überprüfung meines Erachtens besonders evident.

Mir ist derzeit unverständlich, wie hier jemand angeben kann, dass er keinen Interessenkonflikt hat. Zudem wird ein möglicher, zukünftiger Interessenkonflikt nicht thematisiert, obwohl dies wichtig ist.

Ich halte diesen Fragebogen mit Verlaub für nicht ausreichend gelungen, um (vergangene, aktuelle oder zukünftige) Interessenkonflikte bzw. deren angebliche Nichtexistenz transparent, überprüfbar und bewertbar darzustellen.

Somit wird im Falle, dass kein Interessenkonflikt angegeben wird, eine Neutralität suggeriert, die zweifelhaft ist.

Viele Grüße
Karolus
 
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Hallo Karolus,

ich erwarte nicht, dass eine Überprüfung der Selbstauskünfte jemals erfolgt. Jeder "Überführer" müsste befürchten, dass ihm als Retourkutsche Selbiges droht. Und so wird der Mantel des Schweigens über das Thema gebreitet.

Ich habe wohl schon an anderer Stelle gepostet. Aber hier paßt das Statement von Ordinarius Prof. Diehl (Universität zu Köln), veröffentlicht in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift (2000, 125, 1112 ff.), ganz ausgezeichnet:

„Angesichts der glaubhaften Vermutung, dass die aufgedeckten Fälle nur die Spitze des Eisbergs von Fälschungen, Schwindel, Fahrlässigkeit und paradigmatisch verfälschtem Denken darstellen, kann dieser Sicht hier nicht gefolgt werden. Die lange Dauer, mit der Forschungsbetrug in den in der Vergangenheit aufgedeckten Fällen z.T. geschehen konnte und die beträchtliche Anzahl der hierin verwickelten Personen spricht eher dafür, dass wissenschaftliches Fehlverhalten in stabilen sozialen Netzwerken vollzogen wird. Nun ist ein Hauptkennzeichen illegaler Netzwerke die Verschwiegenheit ihrer Mitglieder.“
Wahrscheinlich werden große Bestechungsvergehen durch Vortragshonorare u. dgl. getarnt. Mit Anwendungsbeobachtungen wird bekanntlich eine ähnliche Masche abgezogen, denn die buchhalterischen Vorgänge müssen irgendwie sachlich begründbar sein. Daher wären die geflossenen Summen in der Tat höchst interessant.

Was mich zusätzlich erbost, ist das unterschiedliche Maß mit dem Wissenschaftsbetrug verfolgt und geahndet wird. Die Plagiate von Politikern sind ohne Frage eine Sauerei. Allerdings hat die zusammengeklaute Doktorarbeit eines Verteidigungsministers/Freizeitwissenschaftlers keine weiteren schlimmen Folgen. Anders sieht es bei medizinischen Wissenschaftlern und Ärzten aus. Typen vom Schlage des Henningsen verbreiten überkommene Meinungen (CBT, GET), die lt. Studien schon vielen Menschen geschadet haben, und niemand straft sie ab, ja es wird noch nicht einmal bekannt. Dabei werden sie für ihr Tun im Beamtenstatus auch noch bezahlt.

Grüsse!
 
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