Meldepflicht in Rheinland-Pfalz (D) ab 2011

Hallo zusammen,

ich habe jetzt mal eine dumme Frage.:D

Was bringt denn die Meldepflicht eigentlich?

Vg, Angie


Es gibt keine dumme Frage
nur dumme Antworten:D


Durch die Meldepflicht soll die genaue Zahl der infizierten Menschen
festgestellt werden. Was im Prinzip ja auch richtig wäre.


Erfahrungswerte müssten bei den niedergelassenen Ärzten aber auch umgesetzt werden und das ist derzeit überhaupt nicht gegeben.


lg
 
Heilpraktiker dürfen die Borreliose sowieso nicht behandeln; hatten wir doch schon in einem anderen Thread.
Wie kommst du darauf? Wenn keine Meldepflicht besteht, darf der HP behandeln.

Mich würde interessieren, welche Auswirkungen durch die Meldepflicht bezügl. der Behandlungen entstehen. Geht es evtl. um Rentenansprüche...etc.?
Meiner Ansicht nach nein, das betrifft Rente etc. überhaupt nicht. Und es gibt auch die namentliche und die nicht-namentliche Meldung. Das kommt auf die Erkrankung an, ob überhaupt namentlich gemeldet werden muss.

Werden da nur die frischen aktiven Borreliosen erfasst oder auch die schon länger chronifizierten B.?
Zitat aus dem Gesetzestext: Die Meldepflicht besteht nicht, wenn dem Meldepflichtigen ein Nachweis vorliegt, dass die Meldung bereits erfolgte ...

Wenn die Meldung noch nicht erfolgte, muss meiner Ansicht nach gemeldet werden, egal ob die Erkrankung neu ist oder nicht.

LG, Esther.
 
Es gibt keine dumme Frage
nur dumme Antworten:D


Durch die Meldepflicht soll die genaue Zahl der infizierten Menschen
festgestellt werden. Was im Prinzip ja auch richtig wäre.


Erfahrungswerte müssten bei den niedergelassenen Ärzten aber auch umgesetzt werden und das ist derzeit überhaupt nicht gegeben.


lg

Ah, ok, also somit könnte die Thematik mehr in den Mittelpunkt gerückt werden, so dass es auch bei frisch infizierten B. ordentliche Behandlungsrichtlinien gibt. oder?

Vermutlich hat es keinen Einfluß auf die chronifizierten Fälle.

Naja, man wird sehen...

Lg, Angie

@ Esther: Meldepflicht interessiert da doch gar nicht. Frag Kari, wie es ihr ergangen ist; die wurde mit ihrer frischen Borreliose von einer HP behandelt und wurde m.W. nicht zum Arzt geschickt.
Bin selbst HP, aber das ist Wahnsinn...und in den HP-Schulen wird explizit darauf hingwiesen, Leute mit EM oder Verdacht auf frischer Borreliose "ab zum Arzt".
 
Heilpraktikerschule: Wie behandelt man Infektionskrankheiten?


es gibt Infektionskrankheiten, die z.B. durch Adenoviren verursacht werden wie .... Bei anderen ist kein Behandlungsverbot ersichtlich bzw. muss man schauen ob verschreibungspflichtige Medis notwendig sind!
...

Bei Borreliose gibt es auch kein Behandlungsverbot wenn ich mich richtig erinnere. Im akuten Zustand (Frühphase) sollte der Betroffene jedoch Antibiotika vom Arzt bekommen.
 
Angie, du musst unterscheiden, was HP gesetzlich dürfen oder eben nicht, und was vom medizinischen Standpunkt sinnvoll ist oder nicht.
Theoretisch dürfen wir eine Blinddarmoperation durchführen. Praktisch ist davon wohl eher abzusehen ;)

Wenn die HP-Schulen da Ratschläge erteilen, ist das ihre Sache. Die meisten Ärzte sind in Sachen Borreliose auch nicht kompetenter als die HP ...

Aber wer beschwert sich schon, wenn die Borreliose nach dem Arztbesuch chronifiziert? Dann ist es eben Schicksal. Aber wenn sie nach dem HP-Besuch chronifiziert, dann war der HP schuld. Da stimmt irgendwas nicht.

Wie hier NDP schon ganz richtig festgestellt hat, jeder muss es dann selber aushalten, was passiert. In diesem Sinne kann sich jeder nur gut informieren und dann die Verantwortung für seine Entscheidungen übernehmen. Unsere Schulmedizin sugeriert meist, sie würde wissen, was sie tut und das Beste für den Menschen machen. De facto muss sich die Schulmedizin am wenigsten drum kümmern, was nach ihrer Behandlung passiert, weil sie wirtschaftlich kaum darauf angewiesen ist, dass ihre Patienten zufrieden sind.

Es gibt Erkrankungen, wo es unumstritten ist, wie behandelt werden soll. Aber gerade bei einer Borreliose gibt es unterschiedlichste Meinungen, und da ist dann eben der Betroffene in der Bredouille, für welchen Weg er sich entscheiden soll. Egal wie er´s macht, es kann schief gehen!

LG, Esther.
 
.... Aber wer beschwert sich schon, wenn die Borreliose nach dem Arztbesuch chronifiziert? Dann ist es eben Schicksal. Aber wenn sie nach dem HP-Besuch chronifiziert, dann war der HP schuld. Da stimmt irgendwas nicht. ....

Also, wovon reden wir hier eigentlich? Das Problem ist ja wohl i.d.R., dass der Arzt die Borreliose übersieht, vor allem die chronische bzw. das Spätstadium. Leider kann man im Nachhinein nichts beweisen, das ist doch das Problem!

Und genau das wäre z.B. ein Nebeneffekt der Meldepflicht: dass die Krankheit automatisch mehr Aufmerksamkeit kriegt und die Ärzte sie öfter in Betracht ziehen.

Ansonsten bin ich mir nicht ganz sicher, ob Du wirklich weißt, wovon Du da redest und ob Du weißt, wie schwer Borreliose verlaufen kann, gerade wenn sie jahrelang *gar nicht* behandelt wird. Oftmals ist es so, dass der Zustand ohne wirksame AB schlicht und einfach UNERTRÄGLICH ist (bis hin zu Rollstuhl und Bettlägerigkeit), deswegen "hüpfen" wir hier alle so! :mad: Es geht dann nicht mehr darum, gesund zu werden, sondern nur noch darum, das beste daraus zu machen. Und wie gesagt: das geht oft ohne AB gar nicht. (Für die zersetzenden, grausamen Schmerzen alleine, die ich ohne AB habe, gibt es überhaupt keine Worte und auch keine Schmerzmittel. Zum Glück schlagen die AB immer wieder an: diese Wirkung kann man aber mit Knoblauch oder wilder Karde nicht erreichen.)

Und zu Deinen Grundsatzfragen: selbstsverständlich sind schon viele Leute durch rechtzeitig bzw. ausreichend AB gesund geworden (nur sind die eher nicht in Internet-Foren). Und selbstverständlich sind viele Menschen durch jahrelange Nicht-Behandlung sehr schwer krank geworden.

Vielleicht informierst Du Dich mal bisschen:
Startseite

Deutsche Borreliose-Gesellschaft e.V. - Aktuelles

Ärztlicher Gutachter fr Behandlungsfehler PD Dr. med. Berghoff


Gruß,
Guido
 
Angie, du musst unterscheiden, was HP gesetzlich dürfen oder eben nicht ....

Vielleicht redest Du auch einfach von österreichischen Gesetzen? Soweit ich weiß, gibt es ein solches Gesetz in Deutschland nicht: ein Heilpraktiker muss Dich bei bestimmten Krankheiten zum Arzt schicken, ja (muss er bei Borreliose aber eh schon), er darf Dich aber trotzdem weiter behandeln. Es gibt in Deutschland auch viele Ärzte, die parallel homöopathisch oder sonstwie alternativ behandeln.

So oder so: bei der Borreliose ist es doppelt absurd, denn kaum ein Schulmediziner WILL ja überhaupt was mit Borreliose zu tun haben! :mad: Was Du da vermutest (dass es um Pfründe geht), finde ich wirklich abwegig.


Gruß,
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
.... Was bringt denn die Meldepflicht eigentlich? ....

Ich hatte schon weiter oben versucht, dazu was zu schreiben (Post #2):

"Man kann sich natürlich fragen, was eine Meldepflicht bei einer (i.d.R.) nicht-ansteckenden Krankheit überhaupt bringt. Zwei Dinge sehe ich aber ganz klar:

1. bringt es sofort einen höheren "Krankheitswert" (schönes Ärztewort übrigens!). Das habe ich sofort bei meinem Hausarzt gespürt.

2. würden realistische Zahlen hoffentlich zu mehr Forschung führen. Denn wenn auch nur 100.000 Leute in Deutschland betroffen sind, würde sich Forschung definitiv lohnen! Wahrscheinlich sind es aber laut Deutscher Borreliose-Gesellschaft eher 1-2 Millionen."


Ganz konkret kann man aber aktuell die Leute warnen, wenn sich Infektionen an einem bestimten Ort häufen.


Gruß,
Guido
 
SWR Fernsehe Mittwoch 6.Juli 17:30 Uhr

Meldepflicht Rheinland Pfalz




Bei chronischer Borreliose brauchen wir
beide, Schulmedizin und Heilpraktiker.

Ich bleibe bei meiner Meinung:
 
Ich hatte schon weiter oben versucht, dazu was zu schreiben (Post #2):

"Man kann sich natürlich fragen, was eine Meldepflicht bei einer (i.d.R.) nicht-ansteckenden Krankheit überhaupt bringt. Zwei Dinge sehe ich aber ganz klar:

1. bringt es sofort einen höheren "Krankheitswert" (schönes Ärztewort übrigens!). Das habe ich sofort bei meinem Hausarzt gespürt.

2. würden realistische Zahlen hoffentlich zu mehr Forschung führen. Denn wenn auch nur 100.000 Leute in Deutschland betroffen sind, würde sich Forschung definitiv lohnen! Wahrscheinlich sind es aber laut Deutscher Borreliose-Gesellschaft eher 1-2 Millionen."


Ganz konkret kann man aber aktuell die Leute warnen, wenn sich Infektionen an einem bestimten Ort häufen.


Gruß,
Guido

Danke für deine informative Erklärung.:)

Vg, Angie
 
Sorry da hat sich ein Fehler eingeschlichen.


Die Sendung war in Sat 1 live

www.1730live.de/archiv/news-details/datum/2011/07/06/gefahr-durch-zecken.html


Es gab jedoch gar nichts neues.


Der Sommer liefert in diesem Jahr, den optimalen Nährboden
für die Zecken. :rolleyes:
 
Guten Abend,

Meldepflicht ist das eine - Anerkennung, dass es überhaupt eine chronische Borrlliose gibt, das andere. Leider gibt es aber bei fast allen Ärzten keine chronische Borreliose. Das ist in den alten Bundesländer so und in den neuen Bundesländern ebenso. Geht man dort zum Arzt mit dieser bestätigten Diagnose, wird nur gelächelt und die Unterlagen wandern in den Schubkasten. Hier müsste erst ein Umdenken der Ärzte beginnen. Denn kaum ein Arzt möchte uns doch in seiner Praxis haben. Wir sind doch viel zu teuer und oben drauf doch nur ........ (das Denke ich mir).
Deshalb, was soll denn so eine Meldepflicht bringen????

Alles Gute.
LG
Renchen:wave:

- Das sind meine Gedanken - meine Erfahrungen - jeder kann es selbst für sich entscheiden.
 
Saarland führt Meldepflicht für Borreliose ein – Gesundheitsminister Weisweiler: „Wichtiger Schritt, um detaillierte Informationen über die Verbreitung dieser Erkrankung zu bekommen“

Pressemitteilung vom 07.07.2011 - 14:45 Uhr .


Die saarländische Landesregierung hat heute eine Verordnung zur Einführung einer Meldepflicht für Borreliose beschlossen. Das Saarland hat damit, gemeinsam mit Rheinland-Pfalz, als erstes westdeutsches Bundesland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Meldepflicht zu erweitern. Gesundheitsminister Georg Weisweiler: „Für das Saarland liegen keine verlässlichen Zahlen bezüglich der Häufigkeit von Borreliose-Erkrankungen vor. Die Meldepflicht soll helfen, auch im Saarland zukünftig an detaillierte Zahlen zu gelangen."

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht derzeit keine bundesweite Meldepflicht für Lyme-Borreliose vor. Nur die sechs östlichen Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übermitteln seit 1991 die Neuerkrankungen an das Robert-Koch-Institut. Seit Beginn der Übermittlung von Borreliose-Fällen hat die Zahl der durch die sechs östlichen Bundesländer an das RKI übermittelten jährlichen Neuerkrankungen zugenommen. In Deutschland erkranken schätzungsweise 0,3 – 1,4 % der Menschen, die von einer Zecke gestochen wurden, an einer Lyme-Borreliose.

Zusätzlich zu der nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes bestehenden Meldepflicht für meldepflichtige Erkrankungen sind dem zuständigen Gesundheitsamt dann auch die Erkrankungen an und der Tod durch Borreliose zu melden. „Die Einführung einer Meldepflicht ist ein wichtiger Schritt, um ein epidemiologisches Bild der Borrelien-Infektionen und der Krankheit Lyme-Borreliose zu bekommen", so Minister Weisweiler. „Besonders für die Präventionsarbeit werden weitere Aufschlüsse über das regionale Erkrankungsrisiko benötigt. Wir hoffen, durch die Meldepflicht potentielle Risikogebiete näher identifizieren zu können, um gezielter Präventions- und Schutzmaßnahmen ergreifen zu können."

Hintergrund:

Der beste Schutz vor Borreliose ist und bleibt der Schutz vor Zeckenstichen. Zecken halten sich vor allem in bodennaher Vegetation mit feuchtem Mikroklima auf (hohes Gras, Kraut, Strauchwerk, Farne), aber auch in Wäldern (besonders Laubwäldern). Gärten können „zeckenfeindlich" gestaltet werden, indem zum Beispiel der Rasen kurz gehalten wird. Das Tragen von Kleidung, die möglichst viel Körperfläche bedeckt und an den Hand- und Fußgelenken geschlossen ist (langärmelige Hemden und Hosen, Socken über die Hosen ziehen, festes Schuhwerk), erschweren den Zecken den Zugang. Gründliches Absuchen des ganzen Körpers und der Kleidung (insbesondere bei Kindern) nach Zecken und ein rasches Entfernen verringern das Risiko einer Infektion.



Quelle: Pressemitteilung | Saarland.de :klatschen
.
 
Zusätzlich zu der nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes bestehenden Meldepflicht für meldepflichtige Erkrankungen sind dem zuständigen Gesundheitsamt dann auch die Erkrankungen an und der Tod durch Borreliose zu melden.

Den Todesschein möchte ich dann wirklich sehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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