Wichtig- Petition PRO Nems unterschreiben

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Ich erlaube mir mal, einen ganz wichtigen Aufruf hier reinzukopieren, denn das ist die letzte Chance, sich die Freiheit zur eigenen NEM-Auswahl zu erhalten:

Mit dem neuen EU-Gesetz wird schon ab 1. April 2011 fast keines der von Mitgliedern hier im Forum genutzten NEMs, Pflanzen- und Naturpräparate mehr erhältlich sein in Deutschland!

Wenn das eintritt, nützen uns unsere schönen Protokolle auch nichts mehr!

Diese Petition (oben schon mal gepostet) ist sehr wichtig!

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=14032

Bitte unbedingt mitzeichnen.
Mit dem neuen EU-Gesetz wird schon ab 1. April 2011 fast keines der von Mitgliedern hier im Forum genutzten NEMs, Pflanzen- und Naturpräparate mehr erhältlich sein in Deutschland!

Auch Dinge wie DMSA ,EDTA, die wir als NEM beziehen wird es bald so nicht mehr für Privatpersonen geben. Nur noch über den Arzt, HP. Denn die Apotheke gibt das so nicht an Euch ab!

Das ist das quasi das Aus der Selbsthilfe und Selbstheilung in Deutschland wie wir es bisher hier im Forum gemacht haben.

Tut etwas und meldet euch da beim Bundestag an (habe die Datenschutzerklärung schon durch, die Daten werden nicht weiterverarbeitet).
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=data;sa=popup

Dann könnt ihr mit einem Klick so viele Petitionen unterschreiben wie Ihr wollt.

Zur Zeit sind es nur 5500 Mitzeichner und es sind 10 mal mehr gebraucht bis in 11 Tagen! Oh weh.

Aktion ist angesagt!
 
Danke Kari.:)

Das ist wirklich schlimm. Die Codex-Richtilinien greifen immer mehr still und heimlich.:mad:

Bestimmte Mittel bekommt man jetzt schon nicht mehr.

Weiß jemand schon näheres darüber?

VG, Angie
 
Hi,

ich habe mal an avaaz.org gemailt. das kennt sicher noch jemand. Vielleicht schreiben denen nochmal mehr. auf avaaz.org unten links auf kontaktieren klicken. möglicherweise muß man sich erst anmelden. Die aktionen die die machen sind meist ganz O.K. und sie bekommen innerhalb von wenigen Tagen hunerttausende stimmen zusammen.
Avaaz.org - The World in Action

kontakt: Avaaz Kontaktieren

die "Überfürsorglichkeit" der EU Kommission ist schon "verdächtig"

Grüße, Apoman
 
Zusammenfassung der EU-Richtlinie THMPD:
Quelle: ayurveda-verband.eu

Laut der Richtlinie werden Arzneimittel als solche definiert, die ausschließlich eine oder mehrere Kräutersubstanzen enthalten, vorausgesetzt dass alle zusätzlichen Vitamine oder Mineralien als Ergänzung enthalten sind. Es gibt zwei weitreichende Bestimmungen, die relevant sind.

Bestimmung 1:
Ein traditionelles Arzneimittel wird als solches zugelassen, wenn es die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

•Es wird ausschließlich in einer bestimmten Stärke und Dosierung verabreicht
•Es handelt sich um eine Zubereitung, die zur oralen, äußerlichen und/oder zur Inhalation bestimmt ist
•Es ist zur Anwendung ohne ärztliche Überwachung konzipiert und bestimmt
•Es ist seit mindestens 30 Jahren in medizinischer Verwendung, davon mindestens 15 Jahre in der Europäischen Gemeinschaft (15-Jahre-Regel)
•Es hat sich als unschädlich innerhalb der bestimmten Anwendungsbedingungen erwiesen (dies ist durch bibliographische Angaben oder Berichte von Sachverständigen nachzuweisen)
•Seine pharmakologische Wirkung ist aufgrund langjähriger Anwendung und Erfahrung plausibel

Bestimmung 2:
Es müssen folgende Kriterien zum Nachweis von “Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit” gemäß dem Registrierungssystem für traditionelle Arzneimittel der Richtlinie THMPD 2004/24 erfüllt werden:

•Qualität: Der Antragsteller sollte alle Qualitätsanforderungen der Richtlinie 2001/83 EC für lizenzierte Arzneimittel erbringen. Es wird eine Einhaltung des GMP-Standards (Good Manufacturing Practice – Gute Herstellungspraxis) sowie eine Herstellerlizenz, eine Großhändlerlizenz oder eine Importlizenz für Großhändler verlangt. Inhabern solcher Lizenzen muss eine qualifizierte Person (QP) zur Verfügung stehen.
•Sicherheit: Es werden bibliographische Angaben zu den Sicherheitsdaten sowie ein Sachverständigenbericht benötigt. Die Präparate und deren Indikationen müssen für den rezeptfreien Verkauf geeignet sein. Zugelassen werden zuvor festgelegte medizinische Indikationen. Dies wird jedoch auf jene begrenzt, die für traditionelle Pflanzenpräparate zum Gebrauch ohne ärztlichen Rat oder ärztliche Überwachung geeignet sind.
•Wirksamkeit: Bis dato besteht keine Verpflichtung zu Wirksamkeitstests oder -untersuchungen. Der geforderte Nachweis über die medizinische Anwendung über die letzten 30 Jahre hinweg signalisiert an und für sich, dass es sehr wohl Hinweise für die Wirksamkeit des Arzneimittels gibt. Die Produktetikettierung spiegelt dies durch die folgende Formulierung entsprechend wieder: Traditionelles Pflanzliches Arzneimittel zur Anwendung bei bestimmten Indikationen ausschließlich basierend auf langjähriger Anwendung."
 
Wichtig- Petition PRO Nems unterschreiben -> letzte Frist!!!!!

Ja, es war gut Quittie!;)Ich habe den Thread von Kari Gestern nicht mehr gefunden!:D

Zur Diskussion: was mich persönlich an diesem grauen NEM-Markt stört, ist daß ich als Verbraucherin keine Garantie habe, daß der Wirkstoff in der angebenen Menge tatsächlich im Präparat enthalten ist und daß ich auch keine Garantie habe, daß das Präparat frei von Schadstoffen ist! Denn vor Kurzem las ich, daß viele Ayurveda (z.B. Wihrauch) Präparate schwermetallbelastet seien.Auf einem anderen Forum schrieb ein Borre-Patient, daß er NEM auf den Wirkstoffgehalt hatte kontrollieren lassen und daß von 3 Präparaten 2 (2/3!!!) gar keinen Wirkstoff enthalten!!!

Ich finde, hier wäre es wünschenswert, daß der Staat durch Pflichtkontrollen dafür sorgt, daß der Wirkstoffgehalt und die Schadstofffreiheit für den Endverbraucher garantiert wird.Denn sonst gibt man sein Geld umsonst aus oder riskiert sogar seine Gesundheit mit schwermetall-, pestiziden-, konservierungsstoffenbelasteten Produkten.

Der Staat sollte also nicht den Verkauf von Heilkräutern pauschal verbieten, die keine Zulassung als Arzneimittel enthalten können, sondern nur von den Vertreibern Zertifikate verlangen, die den angegebenen Wirkstoffgehalt und die Schadtstofffreiheit garantieren.Der Staat könnte ein Logo vergeben (wie die Bio-Logos), die dem Endverbraucher versichern, daß er tatsächlich ein solches Produkt kauft.

Ich will als Endverbraucherin weiterhin Heilkräuter auf dem freien Markt kaufen können (egal ob in NEM-Shops oder in der Apotheke), ich möchte aber vom Staat die Garantie, daß ich wirklich den versprochenen Wirkstoff frei von Schadstoff für mein Geld bekomme.Ist das zu viel verlangt?

Und wenn die Hersteller/Vertreiber nicht mehr mit den angeblichen Heilwirkungen der Kräutern werben dürfen, ist das mir piepsegal.Denn ich kann mich ja als intelligente Verbraucherin auch selbst über die Heilwirkung von Kräutern informieren.
 
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