Heilpraktiker-Rechte u. Pflichten, Infektionskrankheiten u.a.

Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Im Saarland gibt es Ärzte, die eine Heilpraktikerprüfung und entsprechende Ausbildung mit anderen Therapien gemacht haben.

Alles nicht so einfach...

Donnerwetter !

Wegen der ganzen Komplikationen werden Ärzte dann oft zum nur-Heilpraktiker.

Ja das stimmt. Eigentlich werden fast alle Ärzte oft zum Nur-Heilpraktiker.

Um mit den Gesetzen nicht in Konflikt zu kommen, praktizieren sie z.B. morgens als Arzt, nachmittags hingegen als Heilpraktiker und vergeben die Termine entsprechend.

Einspruch! Gesetzeskonform ist laut dem HpG ausschliesslich die morgendliche Heilpraktikertätigkeit , der nachmittägliche Dienst ist dann den ärztlichen Aufgaben vorbehalten (Leichenschau etc).

Diese Doppelausrichtung macht noch zusätzliche Probleme bei der Krankenkassenabrechnung.

Ohh !

Als Arzt müssen sie dann noch genauer aufpassen, daß sie bei Mittelverschreibungen ohne Rezept oder anderen Therapien nicht in den HP-Bereich abrutschen.

Der Arzt muss aufpassen , das er nicht in den Heilpraktikerbereich abrutscht ?
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Hallo Clematis,

das Modell : halber Tag Arzt, halber Tag Heilpraktiker kenne ich auch aus München. Oder auch: Dienstag und Mittwoch ist Heilpraktier-Tag.
Das finde ich eigentlich ganz gut, aber in der Praxis dürfte es dennoch nicht einfach sein, das auch verwaltungstechnisch zu verbinden bzw. getrennt zu halten.

Hallo haringer,

vielleicht könntest Du statt Ausrufen wie "oh!" und "Donnerwetter" Sachliches schreiben? Das gleiche gilt für ironische Anmerkungen, die nicht sonderlich informativ sind.

Grüsse,
Oregano
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Ein HP kann das Gesetzt umgehen, indem er behauptet, die Symptome seien psychosomatisch bedingt...und schwup di wup, darf er seinen kranken Patienten behandeln!
:D

Schon mal was vom Gesundheitsamt und vom Amtsarzt gehört?

Das kann ein HP lange behaupten. Er kann sogar beteuern, er hätte die Symptome für psychosomatisch gehalten. Das wird ihm aber dann nur als Mangel an Wissen ausgelegt. Im Übrigen sollte ein HP seine Möglichkeiten und Fähigkeiten nie überschätzen, sondern immer auf Nummer sicher gehen.

Bei dieser Behauptung kann ein HP ganz schnell seine Zulassung verlieren.
Mit Ehrlichkeit kommt man aber weiter und was ist dagegen einzuwenden, wenn ein Patient mit einem Symptom kommt, das auf eine meldepflichtige KH hindeutet (auch ein Verdacht muß manchmal gemeldet werden), ihn erst einmal zum Arzt zu schicken und wenn der den Verdacht dann nicht bestätigt, kann ja der HP weiter behandeln.
Arzt muß sein, sonst steht der HP am Ende im Regen, sprich im Gefängnis, wenns schlimm rausgeht. Übrigens kann er auch vom Patienten verklagt werden und dann kann es sein, daß er mehrere Jahre für die Katz gearbeitet hat :D

Im Anhang siehst Du das Bild eines Ulkus der nicht infiziert ist (die galertartig aussehende Umgebung kommt vom Pflaster). Dies könnte ein Grenzfall sein.

Ich warne aber einen HP davor, diese Sache allein zu behandeln, denn schnell könnten Antibiotika gebraucht werden und wenn dann die Wunde entgleist ist und z.B. ein KH-Keim drauf sitzt, kann es bis zur Amputation kommen.

Der HP muß solche Gedanken immer im Hinterkopf haben, wenn nicht, ist er fahrlässig und ihm sollte die Tätigkeit verboten werden.

Also bitte keine solchen Behauptungen wie oben einstellen, die noch dazu dem Stand der Heilpraktiker, die ordentlich arbeiten, am Zeug flicken.

Gruß
Rota
 

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Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Einspruch! Gesetzeskonform ist laut dem HpG ausschliesslich die morgendliche Heilpraktikertätigkeit , der nachmittägliche Dienst ist dann den ärztlichen Aufgaben vorbehalten (Leichenschau etc).
Der Arzt muss aufpassen , das er nicht in den Heilpraktikerbereich abrutscht ?

Hi,

beim Ersten dürftest Du irren, siehe auch Oreganos Auskunft. Die Info habe ich von dem Arzt/HP. Er ist nachmittags HP!

Leichenschauen dürften ja nicht alle paar Minuten anfallen, eilig ist das auch nicht. Klingt nicht so als wäre das ein reeller Grund.
Außerdem dürfen HPs und Ärzte ihre Sprechzeiten immer noch selbst bestimmen.

Es gibt naturheilkundliche Mittel, die die Kasse "noch" bezahlt, wenn auch die meisten nicht. Weiß die Kasse bzw. die Abrechnungsstelle, daß der Arzt auch als HP arbeitet, versucht sie ihm daraus einen Strick zu drehen, behauptet das habe er als HP verordnet und zahlt dann nicht. Auch Info von diesem Arzt/HP - habe ich mir nicht aus den Fingern gesogen.

Gruß,
Clematis23
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Ich möchte noch ergänzen, daß es mir unangenehm wäre, zu einem Arzt zu gehen, der auf seinem Schild auch noch den Heilpraktiker anbietet. Wozu braucht er das? Verspricht er damit mehr Kompetenz, oder möchte er Patienten angeln, die noch unsicher sind, wohin sie gehen sollen?

Ich war einmal in den Fängen eines Arztes der vom klinischen Anaesthesisten zum Arzt für Naturheilkunde umgesattelt hatte.
Damals war ich noch ahnungslos, was das für eine Geldmaschine war für diesen Herrn.

Ich möchte nur dieses Beispiel geben:
In seiner Rechnung tauchte der Passus auf: "eingehende homöopathische Beratung und Repertorisation", wofür er 350 Euros haben wollte.

In Wahrheit hatte er zwischen zwei Massagegriffen an meinem Rücken ganz nebenbei das Wort Arnika abgesondert.....

So leicht tun sich Leute mit dem Geld verdienen, wenn man nicht aufpaßt.

Ich habe mich gegen diese Rechnung gewehrt und er hat sehr schnell einen Rückzieher gemacht, als ich mit meinem Wissen über eine "Repertorisation" herausgerückt bin. ;)

ALso, Augen auf bei der Therapeutenwahl.

Liebe Grüße
Rota
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Hi,

beim Ersten dürftest Du irren, siehe auch Oreganos Auskunft. Die Info habe ich von dem Arzt/HP. Er ist nachmittags HP!



Gruß,
Clematis23

Hallo,

anscheinend ist die Ironie in meinem Text nicht richtig rübergekommen.

Natürlich stimmt das nicht, was ich geschrieben habe. Es ist genauso falsch wie die Behauptung, es gäbe Ärzte, die gleichzeitig als Heilpraktiker arbeiten.

Anscheinend wird hier die Berufsbezeichnung Heilpraktiker ausschliesslich als Synonym für naturheilkundliche Tätigkeit im allgemeinen aufgefasst.

Oregano hat schon im Beitrag 17 auf folgenden link der Landesärztekammer hingewiesen:
https://www.laekh.de/upload/Hess._Aerzteblatt/2001/2001_04/2001_04_12.pdf

Seit vielen Jahrzehnten bemühen sich vereinzelte Ärzte vergeblich darum, gleichzeitig die HP Erlaubnis zu erlangen.

Die einzigen Ärzte, die gleichzeitig als Heilpraktiker arbeiten dürfen, sind Zahnärzte . Für die gilt anderes Standesrecht.

Selbst Humanmediziner, die vor ihrer Approbation als Heilpraktiker gearbeitet haben, müssen sich danach entscheiden, ob sie die Berufsbezeichnung Arzt oder Heilpraktiker führen wollen. Beides gleichzeitig geht aus standesrechtlichen Gründen nicht !


Es gibt naturheilkundliche Mittel, die die Kasse "noch" bezahlt, wenn auch die meisten nicht. Weiß die Kasse bzw. die Abrechnungsstelle, daß der Arzt auch als HP arbeitet, versucht sie ihm daraus einen Strick zu drehen, behauptet das habe er als HP verordnet und zahlt dann nicht. Auch Info von diesem Arzt/HP

Bei einer Erstattung durch die GKV sind diese Mittel von einem Arzt verschrieben worden. Heilpraktikerleistungen sind nicht
Bestandteil des Leistungskataloges der GKV.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

https://www.blaek.de/presse/aerzteblatt/2010/BAB_1010_530_531.pdf

Also, ein Arzt verliert seine Approbation, wenn er sich als Heilpraktiker niederlässt (zumindest in Deutschland).

Nichtsdestrotrotz kann er sich Dr. med., Heilpraktiker nennen, wenn er die Heilpraktikerzulassung hat, denn seinen Dr.med. verliert er nicht.

Grüße von Datura

Oder es ist in den Bundesländern unterschiedlich?? Nein, hab ich nicht so verstanden.
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Hallo,


zur Information
ot.gif
:

Ich habe gerade darum gebeten, den Titel des Threads zu ändern in "Heilpraktiker - Rechte u. Pflichten, Infektionskrankheiten u.a.". Wobei mir gerade einfällt, daß der Thread ja in der Rubrik "Borreliose" steht. Da gehört er eigentlich auch nicht mehr hin.
Wo wäre er denn am besten aufgehoben?

Grüsse,
Oregano
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Hallo,

anscheinend ist die Ironie in meinem Text nicht richtig rübergekommen.

So scheint es in der Tat.

Natürlich stimmt das nicht, was ich geschrieben habe. Es ist genauso falsch wie die Behauptung, es gäbe Ärzte, die gleichzeitig als Heilpraktiker arbeiten.

Dafür gibt es eine praktische Einrichtung, das ist ein ";)"


Anscheinend wird hier die Berufsbezeichnung Heilpraktiker ausschliesslich als Synonym für naturheilkundliche Tätigkeit im allgemeinen aufgefasst.

Was bedeutet für Dich "hier", Deutschland, das Forum, oder was?

Wer die Berufsbezeichnung Heilpraktiker tragen will, muß sich vor dem Amtsarzt zu einer Überprüfung einfinden. Der verlangt nicht, daß der Antragsteller beweist, daß er sein Wissen in einer Schule oder Universität erlangt hat, sondern allein das zählt, was er in der Überprüfung auf die Fragen des Amtsarztes antwortet. Er muß beweisen, daß er sich mit dem Thema Heilkunde befaßt hat, er muß meistens nicht beweisen was er da kann. Z.B. einen Hustentee mischen und was da alles hinein muß. :D Wird der Prüfling allerdings gefragt, als was er zukünftig arbeiten möchte, tut er gut daran etwas ganz Unverfängliches zu antworten, denn alles, was gefährlich werden könnte in der Praxis, fordert den Amtsarzt quasi heraus noch einmal nachzuhaken. Am Besten ist, so nah wie möglich an praktischen Tätigkeiten zu bleiben wie Aderlaß, Massagen, u.Ä., davon wird der Prüfer sich nicht an Ort und Stelle versichern wollen, ob man es kann.


Ich war 3 Jahre als Beisitzerin tätig, ich weiß wie das geht.
Wenn allerdings ein studierter Mediziner kam, der die Zulassung als Heilpraktiker haben wollte, der wurde so genau befragt, daß ihm Hören und Seher verging und er oft ohne Erlaubnis wieder abziehen mußte. So wird das hier gehandhabt. :D

Also ist Dein folgender Satz nicht ganz unrichtig, wenn auch vom Standesrechtlichen her gesehen falsch. :)

Seit vielen Jahrzehnten bemühen sich vereinzelte Ärzte vergeblich darum, gleichzeitig die HP Erlaubnis zu erlangen.

Warum es so eine Aufregung gibt wegen dem Zusatz Heilpraktiker weiß ich allerdings nicht genau, denn es würde einem Mediziner doch auch gut zu Gesicht stehen, eine Zusatzausbildung in Naturheilkunde zu haben, oder gibt es die nur in München?

Wer weiß da mehr darüber?

Liebe Grüße
Rota
 
Zuletzt bearbeitet:
Zusatzausbildungen in Naturheilkunde kann ein Arzt massenhaft machen, überall in Deutschland und dies auch in seiner Praxis als Arzt anwenden. Das hat mit Heilpraktiker oder nicht erstmal nichts zu tun.

Wenn ein approbierter Arzt die heilpraktikerprüfung beim Amtsarzt ablegt und sich als Heilpraktiker niederlassen will, muss er seine Approbation abgeben, das ist mehrfach gerichtlich festgestellt worden, vor allem in Bayern.

Könnte sein, dass das die Kammern in den Bundesländern unterschiedlich sehen/ handhaben.

Ein Arzt darf noch nicht mal mit einem Heilpraktiker eine Praxisgemeinschaft haben, auch Berufsordnung.

Datura
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Wird der Prüfling allerdings gefragt, als was er zukünftig arbeiten möchte, tut er gut daran etwas ganz Unverfängliches zu antworten, denn alles, was gefährlich werden könnte in der Praxis, fordert den Amtsarzt quasi heraus noch einmal nachzuhaken. Am Besten ist, so nah wie möglich an praktischen Tätigkeiten zu bleiben wie Aderlaß, Massagen, u.Ä., davon wird der Prüfer sich nicht an Ort und Stelle versichern wollen, ob man es kann.

Hallo Rota,

ja, ;) Unverfängliches, da hast Du einen kritischen Punkt angesprochen:
ein großer Faux Pas wäre Homöopathie anzugeben.

Dann bekommt man ein einzelnes Symptom hingeworfen und die Frage: welches Einzelmittel würden sie verabreichen? Jeder Homöopath würde sagen, ein Symptom, damit kann ich nichts anfangen, welche hat der Patient noch? Tut man das, oder gibt ein Mittel an, das entfernt in Frage kommen könnte und der Prüfer ist anderer Ansicht, Ade HP-Zulassung!

Gruß,
Clematis23
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Hallo Rota,

ja, ;) Unverfängliches, da hast Du einen kritischen Punkt angesprochen:
ein großer Faux Pas wäre Homöopathie anzugeben.

Dann bekommt man ein einzelnes Symptom hingeworfen und die Frage: welches Einzelmittel würden sie verabreichen? Jeder Homöopath würde sagen, ein Symptom, damit kann ich nichts anfangen, welche hat der Patient noch? Tut man das, oder gibt ein Mittel an, das entfernt in Frage kommen könnte und der Prüfer ist anderer Ansicht, Ade HP-Zulassung!

Gruß,
Clematis23

Sorry, aber in der HP Prüfung geht es null um homöopathische Mittel oder Ähnliches, sondern um rein schulmedizinische Fakten.;)(Anatomie, Krankheitslehre...etc.)

Homöopathie wäre ein Zusatzqualifiaktation und hat mit der HP- Prüfung rein gar nichts zu tun.

Vg, Angie
 
Ein Arzt darf noch nicht mal mit einem Heilpraktiker eine Praxisgemeinschaft haben, auch Berufsordnung.

Hallo Datura,

sie dürfen ja nicht einmal zusammenarbeiten, z.B. per Telefon...

Ich habe einen Traum:
Heilpraktiker (mit Schmalspurausbildung in Medizin, ganzheitlicher Betrachtung, vielen alternativen Therapien) und Ärzte (mit voller Medizinausbildung, Symptomendenken, null Naurheilkunde) arbeiten zum Wohle ihrer Patienten zusammen!!!

Sie könnten sich wunderbar ergänzen, jeder die Wissenslücken des Anderen auffüllen und so den besten Heilungsweg für den Patienten finden.

In England gibt es genau das schon seit etwa 1996 - seinerzeit von Prinz Charles angestoßen! Und die Kosten im Gesundheitssystem sind seitdem gesunken.

Gruß,
Clematis23
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Sorry, aber in der HP Prüfung geht es null um homöopathische Mittel oder Ähnliches, sondern um rein schulmedizinische Fakten.;)(Anatomie, Krankheitslehre...etc.)

Hallo Angie,

stimmt. Doch oft wird man gefragt welche Therapien man praktizieren will und beim HP sind das verschiedenste Verfahren. Wenn man irgendeine davon angibt, wird man auch dazu befragt, egal ob Naturheilkunde oder anderes! Mindestens ein Beisitzer im Prüfungsausschuß ist HP!

Gruß,
Clematis23
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Clematis,

Doch oft wird man gefragt welche Therapien man praktizieren will und beim HP sind das verschiedenste Verfahren. Wenn man irgendeine davon angibt, wird man auch dazu befragt, egal ob Naturheilkunde oder anderes! Mindestens ein Beisitzer im Prüfungsausschuß ist HP!

Das höre ich anders: es ist oft so, daß anscheinend der Heilpraktiker-Beisitzer nichts zu sagen hat und kaum den Mund aufmacht. Ziel der Heilpraktiker-Ausbildung ist ja laut Definition:

Laut Gesetz soll durch die amtsärztliche Überprüfung sichergestellt werden, dass von dem Anwärter kein "Schaden für die Volksgesundheit" ausgehen wird. Die Anforderungen sind in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Sie umfassen heute in der Regel (nach dem Merkblatt des Gesundheitsamts Karlsruhe vom 16.03.2000):

- Berufs- und Gesetzeskunde, die rechtlichen Grenzen der Berufsausübung des Heilpraktikers
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methden des Heilpraktikers
- Grundkenntnisse in Anatomie, pathologischer Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
- Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennen und Unterscheiden von Volkskrankheiten (Stoffwechsel-, der Herz-Kreislauf-, degenerativer und übertragbare Erkrankungen, bösartige Neubildungen und seelische Erkrankungen)
- Erkennen und Versorgen akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
Technik der Ananmeseerhebung und Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, neurologischer Befund, Puls- und Blutdruckmessung)
- Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
- Injektions- und Punktionstechniken
- Deutung grundlegender Laborwerte
- Pflanzenheilkunde und Ausleitungsverfahren

Nach Bestehen der amtsärztlichen Überprüfung erhalten Sie die Erlaubnisurkunde von der Verwaltungsbehörde. Danach steht Ihrer Niederlassung als Heilpraktiker/in rechtlich nichts mehr im Wege.
...
Überprüfung beim Gesundheitsamt - Heilpraktiker-Prüfung Gesundheitsamt, Heilpraktiker-Gesetz

Ich habe z.B. immer wieder von OsteopathInnen gehört, die besonders scharf geprüft wurden, wenn sie in der Prüfung waren.
Und ich denke, daß das daran liegt, daß die Ärzte kein großes Interesse haben, zu viel Konkurrenz auf den Markt kommen zu lassen.

Grüsse,
Oregano
 
Ich habe z.B. immer wieder von OsteopathInnen gehört, die besonders scharf geprüft wurden, wenn sie in der Prüfung waren.
Und ich denke, daß das daran liegt, daß die Ärzte kein großes Interesse haben, zu viel Konkurrenz auf den Markt kommen zu lassen.

Hallo Oregano,

kenne ich - habe die Prüfung schließlich selbst bestanden. So weit mir bekannt, hat sich an den äußeren Umständen seither nur wenig geändert. Mitte der 1990er war die Durchfallquote in bestimmten Bundesländern fast 100%, in anderen 50%. Freiburg war berüchtigt! Da brauchte man im Prinzip gar nicht erst antreten. In Bundesländern mit fairen Prüfungen lagen die Quoten durchschnittlich weit unter 30%. Und das lag nicht an den Prüflingen. Wer gerichtlich dagegen vorging, bekam fast immer seine Zulassung. Eine Prüfungswiederholung war aber immer noch billiger als Gerichts- und Anwaltskosten. Für die Gesundheitsämter war es zudem ein prima Geschäft. Damals kostete die Prüfung DM 500,- auch für Wiederholer! Das war viel Geld. In meiner Prüfungsgruppe waren in der Schriftlichen über 100 Teilnehmer x DM 500,- = DM 50.000,-, bei nur zwei Personen Aufsicht, die ohnehin Angestellte waren und das zwei Mal jährlich. Die Auswertung der Fragebögen geschah per Computer... Und für die Mündliche war nur noch ein Bruchteil zugelassen...

So wie Du das mit Osteopathie schilderst, war es auch mit anderen alternativen Therapien und Homöopathie war den Ärzten damals (wie meist immer noch) ohnehin ein Dorn im Auge, da für sie HokusPokus.

Die juristischen Begründungen, weshalb ein Arzt nicht zusätzlich auch als Heilpraktiker arbeiten darf, halte ich schlicht für juristische Verrenkungen von Personen, die weder Arzt noch Heilpraktiker sind. Was könnte einem Patienten denn besseres passieren als einen voll ausgebildeten Mediziner und einen voll ausgebildeten Heilpraktiker in einer Person zur Hand zu haben? Der Patient bekäme von Beidem das Beste und erspart sich obendrein viele Wege! Diese Juristen waren wohl vorher noch nicht richtig krank, oder sie halten nicht viel von Heilpraktikern - wie auch immer...:rolleyes:

Liebe Grüße, :)
Clematis23
 
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