Makler ohne Makel

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19.03.06
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Die wichtigsten Regeln

* Der Makler darf nur kassieren, wenn wirklich ein Mietvertrag zu Stande gekommen ist.

* Er darf höchstens zwei Netto-Kaltmieten plus 16 Prozent Mehrwertsteuer nehmen. Übrigens: Es kann auch weniger sein – das ist es aber eher selten. Es sollte im Interesse des Maklers liegen, dabei schon im Vorfeld für Klarheit zu sorgen. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sollte er auch auf die gesonderte Zahlung der Mehrwertsteuer hingewiesen haben.

* Der Makler darf im Fall der Wohnungsvermittlung nicht selbst Eigentümer der vermittelten Wohnung sein. Er darf auch nicht mit dem Eigentümer eng verbandelt sein, zum Beispiel über gemeinsame Firmen oder als Verwalter der Wohnung. Allerdings darf er eine Provision verlangen, wenn er mit dem Eigentümer der Wohnung zwar eng verwandt ist, aber nachweislich auch viele andere Wohnungen vermittelt, also als Makler arbeitet.

* Für Sozialwohnungen dürfen grundsätzlich keine Provisionen verlangt werden.

Der Vertrag
Der Maklervertrag bedarf keiner bestimmten Form. Er kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zu Stande kommen. Es muss also kein schriftlicher Vertrag vorliegen, damit ein Makler Anspruch auf seine Vermittlungsprovision hat. Es reicht, wenn der Makler auf eine Wohnung und auf seine Provision hingewiesen hat. Kommt es dann zum Mietvertrag, muss gezahlt werden.

Achtung: Haben mehrere Makler die gleiche Wohnung angeboten, müssen theoretisch auch alle bezahlt werden, wenn man diese Wohnung nimmt. Dagegen gibt es nur ein sicheres Mittel: Sobald ein zweiter Makler eine Wohnung anbietet, diesem sofort schriftlich mitteilen, dass man die Wohnung bereits über einen anderen Makler kennt.
Die Makler-Nebenkosten
So mancher Makler versucht, schon vor dem Zustandekommen eines Mietvertrages Geld zu bekommen. Er verlangt Vorschüsse, Kostenerstattungen, Reservierungsgebühren und ähnliches. Aber das ist eigentlich unüblich und funktioniert nur, wenn im Vorfeld mit dem Mieter über diese Punkte ein gesonderter Vertrag gemacht wird. Es reicht nicht, wenn der Makler auf das Kleingedruckte in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. Der Deutsche Mieterbund empfiehlt, nur Makler einzuschalten, die Mitglied in einem Berufsverband sind, verweist aber gleichzeitig darauf, dass auch dies keine Garantie für eine ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung sei. Deshalb geben andere auch die Empfehlung, sich im Bekanntenkreis umzuhören und nur Makler zu nehmen, mit denen Freunde und Verwandte gute Erfahrungen gemacht haben.
Die Verjährung
Wenn eine Provision rechtswidrig gezahlt wurde, kann sie auch später noch zurückverlangt werden. Der Anspruch verjährt erst drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Mieter erfahren hat oder zumindest hätte wissen müssen, dass er die Provision zu unrecht gezahlt hat. So muss der Makler das Geld beispielsweise komplett erstatten, wenn er vor Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die Provisionshöhe hingewiesen hat.

Übrigens: Auch in Deutschland ist ein noch schwacher, aber neuer Trend feststellbar. Immer häufiger zahlen die Vermieter und nicht die Mieter die Provision– denn schließlich sind diese meist im Auftrag des Vermieters tätig.
DasErste.de - [plusminus - [plusminus-Tipp (18.10.2005)

Eine gewisse Seriosität kann man bei Maklern, die in der IVD organisiert sind
IVD Bundesverband erwarten, bzw. von Maklerbüros, die einem der RDM - Landes- oder Bezirksverbände angehören:
RDM: Startseite - Ring Deutscher Makler - Landesverband Berlin und Brandenburg e.V.
RDM Bezirksverband Düsseldorf e.V.
Home
RDM Landesverband Sachsen e.V.

Herzliche Grüße von
Leòn
 
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