Sohn hat Schimmelpilzallergie...was muss ich beachten?

Hallo Ihr Lieben,

nur mal kurz...ich schreibe euch die Tage ein ausführliche Antwort nur im moment geht es mir nicht so gut und ich kann mich schlecht konzentrieren...:schlag: ich habe euch aber nicht vergessen ...!!

Herzlichst Steffi:wave:
 
Eine Frage an alle:

Gibt es eigentlich Menschen, die die Schimmelpilzallergie bekämpfen konnten?

Ich kenne nämlich KEINEN EINZIGEN FALL.
 
Hallo Gummiball,
Gibt es eigentlich Menschen, die die Schimmelpilzallergie bekämpfen konnten?
Ich kenne nämlich KEINEN EINZIGEN FALL.
deine Frage ist sehr gut!
Denn ich kenne auch keine Personen mit Schimmelpilzallergie, die wieder gesund oder beschwerdefrei sind!

Und genau deswegen oder auch wegen der schlechten Behandlungen allgemein von Schimmelpilz-Erkrankungen, wollen die Mediziner erst gar keine Schimmelpilzallergie oder andere Erkrankungen diesbezüglich diagnostizieren!
Hatte schon einmal geschrieben:
Was nicht da ist, also diagnostiziert wurde, kann logischweise auch nicht "stattfinden".
Selbst wenn es eindeutige Laborbefunde bei den betroffenen Erkrankten gibt, werden Schimmelpilzallergien eher nur bei Kindern diagnostiziert.
Deshalb hatte ich der Steffi auch meine eindringlichen Berichte und Warnungen geäußert.

Überhaupt erst einmal die Diagnose einer Schimmelpilzallergie zu bekommen ist schon schwierig!!!

Ich wage auch zu bezweifeln, dass eine Hyposensibilisierungsbehandlung Erfolg hat.
Diese Hyposensibilisierung könnte laut Medizinern auch nur bei Typ I-Allergien anschlagen!
Es müssten somit auch weitergehende und umfassendere Allergieabklärungen auch der Typ III und Typ IV-Allergien (Spätreaktionen) stattfinden.
Es muss also medizinisch ausgeschlossen werden, dass auch andere Allergietypen vorhanden sind, um nicht durch die Behandlungen einer Hyposensibilisierung Behandlungsschäden entstehen zu lassen!

Hyposensibilisierung

Tja, es scheint auch gewaltige Unterschiede zu geben, was man denn überhaupt per Hyposensibilisierungen behandeln will.
Pollen, Nahrungsmittel, Tierhaare oder Insektengifte sind eine ganz andere "Klasse" von Allergenen im Vergleich zu den Schimmelpilzsubstanzen.
Schimmelpilzsubstanzen sind hochgiftig und gesundheitsschädlich!
Das Wort "Allergen" scheint aus diesen Gesichtspunkten bei Schimmelpilzen auch völlig fehlplatziert zu sein.
Es handelt sich hier eher um Schimmelpilzschädigungen oder Schimmelpilzerkrankungen.

Übrigens Gummiball, stelle diese Frage doch mal separat unter Allergien!
Vielleicht meldet sich mal jemand dazu.
Wenn du es nicht machst, dann werde ich diese Frage irgendwann reinstellen.
Denn es ist ja tatsächlich auch mal interessant, was denn unterm Strich nach bsw. Behandlungen von den Betroffenen zu berichten ist.
Nur die Ergebnisse sind relevant!!!

Und übrigens, warum gibt es dazu denn auch noch keine Erfolgsstudien?

Gruß Einfach Logisch Denken
 
Hallo Logisch denken und Andere,

Ob nun Allergie (und wenn ja,welcher Typ) oder Unverträglichkeit ist für die Therapie mit Energetischen Methoden völlig gleichgültig.

Wenn eine Schimmelpilz-Belastung vorliegt, muss man
1.) den Betreffenden aus der Belastungs-Zone herausnehmen.Sonst hat eine Behandlung keinen Sinn,da die Quelle ja immer nachsprudelt.
2.) Austesten,um welchen Schimmelpiz es sich handelt.
3.) Diesen beim Patienten behandeln (mit z.B. Bioresonanz).Geht gut.
4.) Besonders wichtig ist auch die Ausleitung der Myko t o x i n e,ohne die es keine Besserung gibt.
5.) Begleitende Massnahmen wie Darmsanierung und Stärkung des Immunsystems sollten selbstverständlich sein.
5.) Ideal wäre dann auch die Austestung weiterer möglicher Belastungen,die natürlich eine Pilz-Infektion begünstigen können.
Nachtjäger
 
Hallo Logisch denken und Andere,

Ob nun Allergie (und wenn ja,welcher Typ) oder Unverträglichkeit ist für die Therapie mit Energetischen Methoden völlig gleichgültig.

Wenn eine Schimmelpilz-Belastung vorliegt, muss man
1.) den Betreffenden aus der Belastungs-Zone herausnehmen.Sonst hat eine Behandlung keinen Sinn,da die Quelle ja immer nachsprudelt.
2.) Austesten,um welchen Schimmelpiz es sich handelt.
3.) Diesen beim Patienten behandeln (mit z.B. Bioresonanz).Geht gut.
4.) Besonders wichtig ist auch die Ausleitung der Myko t o x i n e,ohne die es keine Besserung gibt.
5.) Begleitende Massnahmen wie Darmsanierung und Stärkung des Immunsystems sollten selbstverständlich sein.
5.) Ideal wäre dann auch die Austestung weiterer möglicher Belastungen,die natürlich eine Pilz-Infektion begünstigen können.
Nachtjäger
Wie leitet man Mykotoxine aus?
 
Mit entsprechenden Test-/ Behandlungsampullen,die in hochwertigen Testsätzen vorhanden sein sollten.
Nachtjäger
 
Hallo EinfachLogischDenken,

so , nun geht es wieder ein wenig!!ich werde mal versuchen ,dir deine Fragen zu Beantworten:

Zum Bluttest: Dazu kann ich garnicht viel sagen ,denn ich weiss nur das ein Rasttest mit Blut gemacht wurde!!Den Befund haben wir leider nicht vorliegen ,sondern nur das Ergebniss gesagt bekommen. Die Ärztin war eh nicht die beste,denn sie hat uns lediglich das Ergebniss genannt und das er auf Alernaria Alternata reagiert!!Es erfolgte keinerlei Aufklärung!!:mad:
Das Gesundheutsamt hat Proben von den Betroffenen Stellen genommen und diese getestet. Das Ergebniss war:

reichlich kultureller Nachweiss von :
-Penicilinum species
-Aspergillus species
-Cladosporium species
- Altenaria alternata
-Chaetomium globosum
- Acremomium species

Erläuterung des Gesundheitsamtes:
Die hervorgehobenen Schimmelpilzarten/ gattungen haben eine allergene Potenz und können bei Personen mit einer atopischen Prädisposition eine Typ I
Allergie hervorrufen. Alernaria Aternata ist ein häufig vorkommender Bestandteil von Wandschimmel,der zum Wachstum relativ vbiel Feuchtigkeit braucht. Alternaria Alternata kann Allergien auslösen,die durch Fliesschnupfen,Husten,Niessanfälle, Nesselfieber oder Astma bemerkbar machen können. Chaetomium globosum ist ein relativ häufiges Allergen bei Inhalation. Chaetomium Acremomium sind Schimmelpilze mit Hoher Indikation für Feuchteschäden.


Soweit die erläuterung des Gesundheitsamtes!!
Wir haben jetzt geklagt auf Schadenersatz ...was dabei rauskommt wissen wir noch nicht!!Das dauert ja alles seine Zeit und recht haben und recht bekommen sind zwei ganz verschiedene Dinge!!Unsere Ehemalige Vermieterin streitet alles ab. Sie hat das Haus auch schon wieder neu vermietet an eine Familie mit Baby!!Da der Schimmel ja hinter der Innendämmung und unter dem Fussboden ist ,mussten wir bei Auszug wieder alles in den Vorherzustand zurückbringen uDa zu dieser zeit der Befund vom Gesundheitsamt noch nicht vorlag ,konnten wir nichts beweisen und mussten vorerst die Füße stillhalten. (Auf Anraten des Anwalts) Wir Habne allerdings von einem Sachverständigen die Schäden Fotografieren und dokumentieren lassen ...das kommt aber erst vor Gericht zum Einsatz !! Nun müsen wir abwarten Wie es weitergeht!! Ich berichte aber gerne weiter!!:)

Lg Steffi
 
Hallo Steffi,

aus eigenem Erleben kann ich Dir nur folgenden Rat geben:
Stelle Dich innerlich auf einen sehr lagwierigen und somit nervenraubenden Prozess ein. So etwas dauert und...das scheint DIE Taktik der Gegenseite in allen möglichen Schadensersatzklagen zu sein, wenn es nicht gerade um ein Auto oder Eigentum geht. Also trotz Allem: Nie aufgeben und Durchhalten und diese Haltung auch dem Richter und der Gegenseite klar machen. Du hast nach Deiner Schilderung ganz eindeutige Beweise in der Hand...

Nun aber zur eigentlichen Frage: Wie geht es Deinem Kind? Hat sich inzwischen der Zustand verbessert?
 
Es gibt von Sanum Kehlbeck einige Präparate, die in Richtung Schimmelpilze gehen. Zum Beispiel Nigersan, Fortakehl, Pefrakehl. Ohne kompetente Begleitung würde ich das aber nicht machen, das kann nach hinten los gehen.

Ohne kompetente Begleitung kann man meiner Ansicht nach nur die Vit C-Therapie machen, und ich muss dir ehrlich sagen, ich habe keinerlei Verständnis dafür, wenn dein Mann da dagegen ist. Dann soll er doch einen Gegenvorschlag machen.

LG, Esther.
 
Hallo Esther,

Es kommt laut unserer Recherchen öfter vor ,das Vit. C als zusätzliche gabe von Kleinkindern nicht so gut vertragen wird ,sofern kein Mangel besteht!!Ich denke das ist der Grund warum er davon absehen möchte...Er bekommt doch schon so viel NEM wegen der KPU und so ..ich denke er möchte nicht einfach versuchsttechnisch noch mehr drauf kippen!!:)

Hallo James,

ja,die Beweise haben wir in der Hand,aber sie ausreichen ist fraglich ...kommt immer auf den Richter an ,denn wie gesagt "Recht haben und Recht bekommen " passt meist nicht zusammen!! Wir werden aber auf keinen Fall aufgeben und haben auch das schiftliche OK meiner Mietrechtschutz,das ich diesen Rechtsstreit führen darf!!Wir wollen jetzt die neuen Mieter über die Situation mit den Vorliegenden Beweisen noch informieren. Nun geht das....zu Beginn ging es nicht ,weil wir noch nichts beweisen konnten. Vielleicht können wir sie mit ins Boot holen ,wenn sie dann wissen ,das sie mal den Fussboden aufmachen und ein Teil der Innendämmung entfernen sollten und es selbst sehen !! Zumal ich selbst schon anfangen könnte zu heulen ,bei dem wissen ,das da wieder ein kleines Baby drin wohnt!!

Mal zu unserem Kleinen ...es geht ihm soweit ganz gut aber man merkt das er nach wie vor ab und an reagiert,aber man kann nicht genau festmachen woran es liegt(Essen,draussen oder so)
Aber eigentlich können wir uns nicht beklagen ,denn es ging ihm im anderen Haus viel ,viel ,viel schlechter!!Und wenn ich nun lese ,das diese Allergie scheinbar garnicht in den Griff zu kriegen ist ,denk sollten wir es einfach so lassen wie es ist!Es muss ja auch noch das kontermimierte Sofa raus ..aber dafür fehlt uns im moment das Geld!!

Grüssle Steffi:wave:
 
Hallo Steffi,
na, scheinbar waren meine bisherigen Berichte und Warnungen zu Recht geäußert worden.
Bitte vielleicht auch mal immer wieder drüber schaun, vieles gerät auch in Vergessenheit!

Zum Bluttest: Dazu kann ich garnicht viel sagen ,denn ich weiss nur das ein Rasttest mit Blut gemacht wurde!!Den Befund haben wir leider nicht vorliegen ,sondern nur das Ergebniss gesagt bekommen. Die Ärztin war eh nicht die beste,denn sie hat uns lediglich das Ergebniss genannt und das er auf Alernaria Alternata reagiert!!Es erfolgte keinerlei Aufklärung!!
Steffi und an alle ebenfalls Betroffenen:
Das reicht nicht aus!!!
Ihr braucht die Ergebnisse und Befunde schwarz auf weiss in euren Unterlagen!!!
Du hast doch geschrieben, dass ihr alles habt?
Deine nächste und schnellstmögliche Aufgabe ist, diese tatsächlichen kompletten Befunde und Ergebnisse einzuholen!
Wenn du bsw. an die Ärztin nicht ran kommst, dann nicht lange diskutieren, sondern den Anwalt auffordern, die Untersuchungsergebnisse und Laborbefunde anzufordern!!!

Noch einmal für alle zum Verständnis:
Man braucht bei rechtlichen Auseinandersetzungen immer alle Beweise in den persönlichen Unterlagen!
Ohne ärztliche Bestätigungen in einem Arztbericht oder Attest hat man keine rechtlichen Möglichkeiten irgendetwas zu unternehmen!!!

Die Vorgehensweisen bei Schimmelpilzbelastungen im Wohn- und Arbeitsumfeld sind von Medizinern und beteiligten Vermietern, Behörden usw. immer die gleichen, denn es soll mit allen Möglichkeiten verhindert werden, den geschädigten Personen wie Euch einen Schadensersatz zu ermöglichen!

Nimm das nicht so auf die leichte Schulter, sondern informiere dich dazu fortlaufend, sonst erlebt ihr vor Gericht Schiffbruch.
Und vor allem handel und übe Druck aus!!!
Nur zu warten bis auf Gerichtsprozesse oder auf die Anwälte, und schauen was da passiert, ist definitiv völlig falsch.
Dein Anwalt wird sich nicht rühren, wenn du dem nicht Druck machst und Aufgaben gibst!

Das ihr die neuen Mieter mit Baby informiert habt, ist auf jeden Fall der richtige Weg. Sehr gut!
Mit denen müsst ihr zusammen arbeiten!

Erläuterung des Gesundheitsamtes:
Die hervorgehobenen Schimmelpilzarten/ gattungen haben eine allergene Potenz und können bei Personen mit einer atopischen Prädisposition eine Typ I
Allergie hervorrufen. Alernaria Aternata ist ein häufig vorkommender Bestandteil von Wandschimmel,der zum Wachstum relativ vbiel Feuchtigkeit braucht. Alternaria Alternata kann Allergien auslösen,die durch Fliesschnupfen,Husten,Niessanfälle, Nesselfieber oder Astma bemerkbar machen können. Chaetomium globosum ist ein relativ häufiges Allergen bei Inhalation. Chaetomium Acremomium sind Schimmelpilze mit Hoher Indikation für Feuchteschäden.
Ist euch schon mal aufgefallen, dass der viel gesundheitsschädlichere Aspergillus oder auch der Penicillium in dieser "Erläuterung" gar nicht vorkommt?
Diese Befundinterpretation des Gesundheitsamtes ist totaler Nonsens und reicht überhaupt nicht aus, vor Gericht zu bestehen!

Dein Anwalt soll schriftlich das Gesundheitsamt auffordern, die anderen festgestellten Schimmelpilze in die Beurteilung aufzunehmen!
Dann ist ganz wichtig, dass auch die festgestellten koloniebildenden Keimzahlen aufgeführt werden!
Und außerdem sind die exakten Bestimmungen der Schimmelpilz-Arten und nicht nur die Gattungen in die Beurteilungen zu benennen, bsw. Aspergillus niger oder Aspergillus fumigatus usw.!!!


Steffi, um Gottes willen, seht zu, dass ihr diesen Gerichtsprozess besser vorbereitet!!!
Ihr werdet sonst von den Richtern, Behörden und der Gegenseite überrollt!
Es kommt nicht auf die Richter an, sondern auf deinen Anwalt und auf euch!
Wenn dein Anwalt unfähig ist, dann habt ihr schon verloren.

Wenn nötig verschiebe den Gerichtsprozess, bsw. wegen noch fehlenden wichtigen neuen Beweisen.
Dein Anwalt soll ein Beweissicherungsverfahren beantragen!!!
Da der Schimmelpilz und die Schimmelpilzsubstanzen im Mauerwerk sitzen, ist das gar nicht mal so schwer, denn entfernen kann die Vermieterin das auf die schnelle nicht!

Weiterhin solltest du auch weitere medizinische Untersuchungen durchführen lassen, wie bsw. Allergieabklärungsbogen und LTT auf Schimmelpilze (Lymphozytentransformationstest).
Siehe dazu hier:
https://www.symptome.ch/vbboard/sonstige-pilze/106251-aspergillus-fumigatus.html

Lies dich mal weiterhin schlau!

Und was war das für ein Sachverständiger?
Gib mal genaue Bezeichnungen an, für was er Sachverständiger ist!
Gibt es Laborbefunde oder sonstiges von diesem Sachverständigen?

Gruß Einfach Logisch Denken
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Esther,

Wo sitzt du denn ohne Sofa? Auf dem Boden oder Gartenstühlen mit 4 Personen??Ja nee is klar!!

Hallo Einfachlogischdenken,

sorry,aber da hast Du mich wohl falsch verstanden..ich habe nicht gesagt ,das ich den Blutbefund vorliegen habe .Ich habe lediglich einen Arztbrief der Ärztin in der sie schrifftlich darlegt das eine Schimmelpilzallergie vorliegt!! Nicht mehr und nicht weniger!!Wenn Du sagst das reicht nicht,was soll ich deiner Meinung nach tun? Soll ich der Ärztin Ihre Arbeit in Frage stellen und Ihr das so sagen???Dann wird sie unseren Sohn mit Sicherhiet nicht mehr behandeln:confused:Ich kann ja unseren Anwalt in die Spur schicken die Befunde einzufordern,aber dann brauch ich diese Ärztin nicht mehr aufzusuchen. Und bei uns gibt es nicht mehr viel Ärzte.
Ich glaube sehr wohl das es ausreicht wenn eine Fachärztin in einem Arztbrief bestätigt das eine Schimmelpilzallergie vorliegt.

Das Schreiben vom Gesundheitsamt..?...nun ja ..woher bitte soll ich wissen das ,es nicht ausreicht was dort drinne steht??? :eek:Im Grunde wird uns das aber auch nicht viel bringen ,denn wir haben nur eine Chance wenn eine NACHWEISLICHE gesundheitliche Gefärdung vorliegt! Und die gibt es nachweislich nur in Bezug auf den Alternaria Alernata,weil das der einzige von den gefunden Schimmelpilzen ist auf den unser Sohn NACHWEISLICH reagiert!! Somit sind alle anderen Schimmelpilze vor Gericht eh nicht aussagekräftig und spielen im Grunde garkeine Rolle. Ich werde aber trotzdem beim Gesundheitsamt nachfragen ob die Auswertung etwas genauer geht!

Der Sachverständige ist "Sachverständiger für Bautrockenlegung" . hierbei geht es nur darum nachweisen zu können ,das der Schimmel durch bauliche Mängel entstanden und das Haus und die Wände nass sind!!Und um zu beweisen ,das das Haus ca. 40 cm über dem Estrich geschlitzt wurde und Dachpappe reingelegt wurde. Baulich totaler mist!!

Boah..ich kann einfach im moment nicht mehr und konzentrieren erst recht nicht. Erst vor kurzem ist mein Baby in meinem Bauch verstorben und meine Borreliose macht mir seit der SS auch wieder massiv zu schaffen!! gebt mir bitte etwas Zeit ...auch wenn ich manchmal etwas vergesse zu schreiben oder es etwas anders rüber kommt als es gemeint ist!!

Bis zur Verhandlung ist noch Zeit ,wir haben die Klage eben erst rausgeschickt und haben noch keinen Termin!!

:wave:
 
Hallo Steffi,
Esther gebe ich zwar Recht, wenn sie dir den Tipp mit dem Vitamin C gibt, aber wenn du berichtest, dass dein Sohn schon genug NEM einnimmt, und ihr auch sehr gesund esst, dann müsste eigentlich schon auch genügend Vitamin C täglich vorhanden sein.
Wenn nicht macht eine gezielte zusätzliche Einnahme tatsächlich Sinn.
Allerdings müsstest du dich da auch wieder kundig machen, denn viele Vitamin C- und andere Vitamin-Präparate werden aus Schimmelpilzkulturen hergestellt.
Ob diese nun von den Schimmelpilzerkrankten vertragen werden, da gibt es wohl auch wieder Diskussionen. Und an was man das nun an den Beschwerdesymptomen erkennen kann, ist auch fraglich, weil die Beschwerden sowieso schon sehr difus sind.

Das Sofa sollte jetzt nicht das Hauptproblem sein, wenn du es in der neuen Wohnung intensiv reinigst und auch immer wieder absaugst. Es sei denn, das Sofa stinkt schon extrem muffig nach Schimmel, dann sofort entsorgen.

Ich habe lediglich einen Arztbrief der Ärztin in der sie schrifftlich darlegt das eine Schimmelpilzallergie vorliegt!! Nicht mehr und nicht weniger!!
Eben, und deswegen brauchst du eine ärztliche Bestätigung, dass dein Sohn in diesem Haus und in diesen Räumen krank geworden ist!
Der Richter wird die Frage stellen:
"Kann es denn auch möglich sein, dass der Sohn sich die Schimmelpilzallergie woanders entwickelt hat?
Oder, kann es auch sein, dass der Sohn die Schimmelpilzallergie seit der Geburt hat, oder sogar vererbt wurde?"
Diese Fragen und andere auch völlig unlogische Fragen und unlogische Zusammenhänge werden Richter stellen.
Das sollen nur schon Warnungen sein, was auf euch zukommen kann!

Du musst also beweisen, dass diese Gesundheitschädigungen in diesem Haus stattgefunden haben!

Verlang von der Fachärztin sämtliche Laborbefunde!
Wenn diese Fachärztin auch die Hausärztin ist, dann verlange alle Laborbefunde in Kopie seit der Geburt deines Sohns!


Ob diese Fachärztin deinen Sohn auch zukünftig inspliziert behandelt, steht auch in den Sternen.
Wenn du bsw. immer wieder fragst, was denn die weiteren Behandlungen sind, dann könnte es sein, dass diese Fachärztin irgendwann einfach sagt, dass sie keine weiteren Behandlungsmöglichkeiten sieht.
Dann stehst du mit deinen Hoffnungen allein da.
Hoffe nicht auf Ärzte, Behörden, Anwälte und Richter!!!

Ich glaube sehr wohl das es ausreicht wenn eine Fachärztin in einem Arztbrief bestätigt das eine Schimmelpilzallergie vorliegt.
Fachärztin für was?
Ja, dass eine Schimmelpilzallergie vorliegt, und sonst?
Ist denn der Zeitpunkt oder Zeitraum der Entstehung der Schimmelpilzallergie schriftlich aufgeführt? Zeitraum in diesem Haus?
Kannst du beweisen, dass dein Sohn irgendwann zuvor noch keine Schimmelpilzallergie hatte?

Lies mal unter dem Punkt: "Welche Gesundheitsgefährdungen entstehen durch Schimmelpilze"
https://www.halle.de/Publications/3763/schimmel_in_innenr_umen1.pdf

Das Schreiben vom Gesundheitsamt..?...nun ja ..woher bitte soll ich wissen das ,es nicht ausreicht was dort drinne steht???
Erläuterung des Gesundheitsamtes:
Die hervorgehobenen Schimmelpilzarten/ gattungen haben eine allergene Potenz und können bei Personen mit einer atopischen Prädisposition eine Typ I
Allergie hervorrufen. Alernaria Aternata ist ein häufig vorkommender Bestandteil von Wandschimmel,der zum Wachstum relativ vbiel Feuchtigkeit braucht. Alternaria Alternata kann Allergien auslösen,die durch Fliesschnupfen,Husten,Niessanfälle, Nesselfieber oder Astma bemerkbar machen können. Chaetomium globosum ist ein relativ häufiges Allergen bei Inhalation. Chaetomium Acremomium sind Schimmelpilze mit Hoher Indikation für Feuchteschäden.
Da sage ich dir, dass es nicht ausreicht!
Und wenn dein Anwalt ein gewisses Fachwissen hat, dann müsste ihm das auch schon aufgefallen sein!
1. Die
"hervorgehobenen Schimmelpilarten/ gattungen"
? Das ist dann wohl in eurem Fall nur der Alternaria, oder? Dieser Schimmelpilz kommt insbesondere in der Außenluft vermehrt vor! Demzufolge beruhen die Behörden mit ihren Angaben auf einen Schimmelpilz, wo sie wissen, dass die Wahrscheinlichkeit für den unmittelbaren Zusammenhang allein nur mit dem verschimmelten Haus sehr gering ist!
2.
"Atopische Prädisposition"
??? Geb doch mal bei einer Suchmaschine diesen Begriff ein! Es steht dort: "Bereitschaft des Körpers, eine Allergie auszubilden." oder auch unter "Atopie": "Im weiteren Sinne ist Atopie auf die familiäre Prädisposition, abnormale IgE-vermittelte Immunantworten auf Allergene zu verursachen..."
Mit dieser Äußerung kann also alles und nichts sein.
3.
"Alternaria Aternata ist ein häufig vorkommender Bestandteil von Wandschimmel,der zum Wachstum relativ vbiel Feuchtigkeit braucht."
Wandschimmel!!!
Der kommt auch vor, wenn man nicht richtig heizt und lüftet. Das heißt, die könnten euch auch noch einen Strick aus diesen ganzen Mist drehen, obwohl es eindeutige tatsächliche Bauschäden gibt!
4.
"Alternaria Alternata kann Allergien auslösen,die durch Fliesschnupfen,Husten,Niessanfälle, Nesselfieber oder Astma bemerkbar machen können."
Dort muss definitiv "Schimmelpilzallergien auslösen" stehen! "Allergien"? Juristisch muss es schwarz auf weiss da stehen, und nicht irgendwelche Andeutungen oder Vermutungen!

Im Grunde wird uns das aber auch nicht viel bringen ,denn wir haben nur eine Chance wenn eine NACHWEISLICHE gesundheitliche Gefärdung vorliegt! Und die gibt es nachweislich nur in Bezug auf den Alternaria Alernata,weil das der einzige von den gefunden Schimmelpilzen ist auf den unser Sohn NACHWEISLICH reagiert!! Somit sind alle anderen Schimmelpilze vor Gericht eh nicht aussagekräftig und spielen im Grunde garkeine Rolle.
Wenn ihr andere Untersuchungsbefunde hättet, dann schon!
Ich hatte doch geschrieben "Allergieabklärungsbogen" von spezialisierten Laboren anfordern, und "LTT auf Schimmelpilze" in spezialisierten Laboren durchführen lassen!
Gib alles beide in die Suchmaschine ein! Informier dich dazu!
Auch bei den Laboren anrufen und fragen!
Außerdem habt ihr noch die andere Familie, die in dem Haus wohnt! Ihr könntet Raumluftproben oder Matrialproben noch entnehmen oder entnehmen lassen!

Ich werde aber trotzdem beim Gesundheitsamt nachfragen ob die Auswertung etwas genauer geht!
Alles schriftlich machen, und so wie ich es schon beschrieben hatte!
Nicht "Nachfragen" sondern auffordern!

Der Sachverständige ist "Sachverständiger für Bautrockenlegung"
Na prima, ein richtiger "Fachmann". Oh jeh.
Du brauchst einen Sachverständigen für Innenraumschadstoffe oder auch einen Ingenieur, der die Baumängel schriftlich festhält auf Grundlage von Gesetzen, Bauordnung usw.!
Wenn das alles von einem staatlich anerkannten Sachverständigen noch nicht vorliegt, dann muss dein Anwalt einen Beweissicherungsantrag beim Gericht stellen, denn es liegen ja schon Aussagen von "Fachkräften" vor!

Boah..ich kann einfach im moment nicht mehr und konzentrieren erst recht nicht. Erst vor kurzem ist mein Baby in meinem Bauch verstorben und meine Borreliose macht mir seit der SS auch wieder massiv zu schaffen!!
Puhh Steffi, das hört sich alles nicht so gut an. Arbeite zwischendurch natürlich auch an deiner Gesundheit. Du brauchst schon etwas Kraft und Energie dafür!
Ansonsten lass dich krank schreiben, und reich dem Anwalt und dem Gericht das ein, damit dir mehr Zeit gegeben wird.

gebt mir bitte etwas Zeit ...auch wenn ich manchmal etwas vergesse zu schreiben oder es etwas anders rüber kommt als es gemeint ist
Alles gar kein Problem, wir wollen nur helfen.
Ich würde nicht so schreiben und dich "wachrütteln", wenn ich nicht genau weis, wovon ich rede!

Bis zur Verhandlung ist noch Zeit ,wir haben die Klage eben erst rausgeschickt und haben noch keinen Termin!!
Vielleicht schickst du mir die Klageschrift per PN. Dann könnte ich sehen, welche Fehler dein Anwalt vielleicht schon gemacht hat.

Erst mal weiterhin gute Besserungen.:)

Gruß ELD:wave:

Und noch was: Ich will, dass du den Gerichtsprozess gewinnst!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Steffi,
hätte ich doch fast das Wichtigste vergessen.

Auf welche Gesetze beruft sich dein Anwalt in der Klageschrift?
Das ist nämlich entscheidend für den gesamten Prozessverlauf!
Wenn er schon völlig verkehrt an die ganze Sache ran geht, dann haben die Schimmelpilzgeschädigten oft keine rechtliche Handhabe mehr.
Deswegen ist der entsprechende gute Anwalt so extrem wichtig.

Gruß ELD
 
Hallo Steffi,
habe erst neue Infos entdeckt, die dein Anwalt bzw. auch ihr als Betroffene wissen solltet.
Das sind erarbeitete Richtlinien zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden.
Diese Richtlinie-Schimmelpilze entstand unter der Leitung des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger).

Hier mal eine Kurzinfo zum Inhalt dieser Richtlinien:
Bau-Praxis » Schimmelpilz-Richtlinie vom BVS

Diese Richtlinie-Schimmelpilze richtet sich an Gebäudenutzer, Betroffene/Geschädigte, Sachverständige, Mikrobiologen, Umweltmediziner, Sanierungsunternehmen und Juristen, die die am Bau Beteiligten sowie Versicherer und Behörden.

Das heißt, solche Fachinformationen sollte dein Anwalt wissen, sonst geht der Gerichtsprozess verloren.

Es muss also offensichtlich dem Gericht klar gemacht werden, dass es allein aus gesundheitlichen Vorsorgegründen und auch wegen der erworbenen (oder auch nicht erworbenen) Schimmelpilzallergie deines Sohns unzumutbar war, weiterhin in diesem Haus bzw. Räumlichkeiten zu wohnen.

Wenn nun schon euer vorhandene Sachverständige für Bautrockenlegung schriftlich formuliert, dass auch eine einfache schnelle Sanierung des Schimmelschadens nicht möglich ist, und erst recht nicht im bewohnten Zustand möglich ist, dann sieht die Sache schon mal etwas positiver für euch aus.
Wichtig dabei sind immer die Einbringung von Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen!!!
Das heißt, auf welches Gesetz beruft sich der Sachverständige oder der Anwalt oder auch ihr?

Deshalb macht es sehr wohl Sinn, auch die anderen Schimmelpilze mit in die Sachlage einzubeziehen, denn diese sind noch viel gesundheitsschädlicher!
Zudem muss die Frage gestellt werden:
Welche typischen Schimmelsporen kommen in der Außenluft vor?
Welche typischen Schimmelsporen, Schimmelpilze und auch Bakterienbelastungen treten bei Feuchte- und Wasserschäden in Innenräumen auf?
Und wenn diese Schimmelpilze und Bakterien festgestellt worden sind, bilden diese pathogenen Keime auch Toxine?

In eurem Fall habt ihr ja schon eine gewisse Bandbreite der pathogenen Schimmelpilze, die erhebliche gesundheitsschädliche Mykotoxine bilden können!
Das heißt, hier ist also wieder das gesundheitliche Vorsorgeprinzip zur Gefahrenabwehr gegeben!

Der Richter wird bsw. fragen, ob es medizinische Studien oder Beweise für eine Gesundheitsschädigung oder die Schädigungen des Mobiliar gibt.
Öffentlich gibts dazu keine Studien, und das weis die Gegenseite und auch die Richter.
Demzufolge muss man die Sachlage ganz anders rangehen!
Dann muss dein Anwalt so schlau sein, und eben die Gegenfragen dazu stellen:
1. Wie bitte schön soll es denn Studien dazu geben, dass Personen so gesundheitlich geschädigt worden sind? Wer stellt sich denn für so eine Studie zur Verfügung?
Es kann also nicht tatsächlich Studien dazu geben! Aber es gibt sehr wohl mehr als genug Beweise, dass Schimmelpilze hochgradig gesundheitschädlich sind!
2. Wer an der gesundheitsschädlichen Wirkungsweise von Schimmelpilzen und pathogenen Keimen in Innenräumen zweifelt, der kann sich ja gern zu einer solchen Studie bereit erklären! Oder noch besser, die Vermieter und deren Anwälte oder auch die zweifelnden Richter sollten doch in diesen kontaminierten Räumen leben und wohnen! Dann kann man ja anhand von Studien sehen was passiert! Diese Personengruppe der Schädiger kann ja anhand von eigenen Studien beweisen, dass es nicht gesundheitsschädlich ist!

Man muss also juristisch diesen Nonsens und Wahnsinn von den kriminellen Gruppen aushebeln, sonst hat man die Prozesse verloren.
Die Gegenseite und auch die Richter können nicht beweisen, dass Schimmelpilzkontaminationen und Kontaminationen mit pathogenen Keimen nicht gesundheitsschädlich sind!
Fakt ist aber, dass es genügend Schädigungen und Erkrankungen von diesen pathogenen Keimen in jedem Medizinbuch beschrieben sind!
Es gibt also eher viel mehr Beweise (Millionenfach!) für eine Schädigung!

Übrigens, würde ich mich auch grundsätzlich auf höhere Gesetze wie das Grundgesetz und den Grundrechten berufen!

GG Artikel 1 komplett also alle 3 Absätze
GG Artikel 2 Absatz 2:(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
auch Absatz 1 ist anwendbar
GG Artikel 13 Absatz 1:(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Wenn man diese Grundgesetze aufführt, dann kingelt es bei allen beteiligten Personen!!!

Gruß ELD
 
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