Meldebehörden dürfen Daten weiter geben

  • Themenstarter Freesie
  • Erstellt am

Freesie

Hi alle,

- wusstet ihr, dass Meldebehörden eure Daten weiter geben dürfen?:mad::mad::mad:
- wusstet ihr, dass ihr dagegen Widerspruch einlegen könnt?:D;)

ich nicht, darum möchte ich euch auf diese Seite aufmerksam machen:

OptOutDay.de

ich hab mich grad mal durch die Seite meiner Stadt gewühlt und das hier gefunden:

Melderegisterauskunft für kommerzielle Anbieter
11.) Was ist eine Melderegisterauskunft? [Online-Beantragung möglich!]

Das Melderegister enthält die Personendaten und Wohnanschriften von in XYZ wohnenden Personen. Darüber hinaus die Daten ehemals in XYZ wohnhaft gewesener Personen.

Als Grundlage dient hierfür die Meldepflicht, die besagt, dass jede in Deutschland wohnende Person sich bei der zuständigen Behörde anmelden und die aktuelle Adresse mitteilen muss. Das Melderegister enthält u.a. bestimmte einfache Informationen über Personen, die Jedermann erhalten kann, soweit keine Auskunftssperre auf der Adresse liegt.

In dieser sogenannten "einfachen Melderegisterauskunft" können Informationen über

* Vor- und Familiennamen
* Doktorgrad
* Anschriften


15.) Automatische Listenverarbeitung für kommerzielle Anwender [Online-Beantragung möglich!]
Gerade für kommerzielle Anwender der Melderegisterauskünfte ist es wichtig, relativ viele Adressanfragen mit möglichst wenig Aufwand durchführen zu können. Hierzu bietet bislang nur das Bürgerbüro-online der Stadt XYZ eine Abfrage per Listen an

nett......... die bekommen dann auch noch das Geburtsdatum dazu geliefert

LG
Brigitte
 
Oben