Das Ende des Grundgesetzes ? (Spiegel-Artikel von 1992!)

Binnie

Hallo zusammen,

hier ein wirklich lesenswerter und auch heutzutage immer noch aktueller (bzw. wird er wohl vielmehr auch immer aktueller...) Artikel aus dem Spiegel, als noch Rudolf Augstein das Sagen dort hatte. Das war wirklich noch unabhängiger Qualitätsjournalismus! An diesem Artikel kann man auch sehr schön die Wirkung schleichender Prozesse erkennen...

DER SPIEGEL 13/1992 vom 23.03.1992, Seite 76-80a

Autor: Rolf Lamprecht

Das Ende des Grundgesetzes?

SPIEGEL-Redakteur Rolf Lamprecht über den Konflikt zwischen europäischem und deutschem Recht

Wer in der Bundesrepublik einen Umsturz inszenieren wollte, müßte es mit der lautlosen Methode versuchen. Frondeure haben in einem Verfassungsstaat zumeist dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie als Schreibtischtäter agieren. Sie brauchen nur den Brückenkopf der Rechtsetzung einzunehmen und sicherzustellen, daß Gesetze fortan auf kürzestem Weg und in kleiner Runde beschlossen werden - ohne großes Palaver, ohne lästige Öffentlichkeit.
Für die Strategie, wie man ein Parlament möglichst elegant ausschaltet, gibt es genügend historische Vorbilder. Am besten eignet sich dazu ein Ermächtigungsgesetz.
Auf Bonner Verhältnisse zugeschnitten, wäre etwa denkbar, daß die Mitglieder der Elefantenrunde oder eine handverlesene Schar von Ministern ein Gremium bilden, das sich der Einfachheit halber "Rat" nennt. Hinzukommen müßten ein paar Fachleute - je ein hoher Beamter, den die Bundesländer nominieren; diese Runde könnte, ebenso unverfänglich, "Kommission" heißen. Alles Weitere wäre ein technokratisches Kinderspiel. "Rat" und "Kommission" müßten autorisiert werden, Gesetze zu erlassen - darunter solche, denen absolute Priorität zukommt. Sie könnten dann alle anderen Normen verdrängen und überlagern.
Verfassungstheoretiker werden einwenden, dieses Szenario sei die Ausgeburt eines krankhaft mißtrauischen Hirns. Bonn lasse sich nicht mit Weimar vergleichen. Wer den Putsch plane, müsse erst ein Bollwerk überwinden - das Grundgesetz (GG).
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen", hätten im übrigen laut GG "alle Deutschen das Recht zum Widerstand". Das könnte sich in Massendemonstrationen, Protestmärschen oder in einem Generalstreik manifestieren, notfalls sogar in bürgerkriegsähnlichen Aktionen.
So gesehen, scheint der juristische Katastrophenschutz perfekt. Eine Gefahr jedoch haben die Gelehrten nicht einkalkuliert - daß die Verfassung aus edlen Motiven und Schritt für Schritt, quasi mit einem heimlichen, vielleicht unbeabsichtigten Staatsstreich ausgehöhlt wird.
Tatsächlich ist das Undenkbare längst geschehen. Da sich Geschichte nie auf dieselbe Weise wiederholt, hat es bloß keiner bemerkt. Seit Jahrzehnten ist ein "Ermächtigungsgesetz" in Kraft. Es heißt EWG-Vertrag.
[...]
Quelle: wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13682254&top=SPIEGEL
 
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