Aufzeichnung von Arztgesprächen

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04.03.09
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Weiss jemand wie hier die rechtliche Lage aussieht?

Darf ich als Patient ein Arztgespräch ohne das Wissen des Arztes aufzeichnen? Für Privatgespräche ist so etwas so viel ich weiss grundsätzlich untersagt, ausser natürlich der Gesprächspartner wird darüber informiert.
Wie sieht es dann in weiterer Folge aus, wenn solche Aufzeichnungen vor Gericht werden sollen, etwa zum Beweis eines Meineids?

Und wie sieht die Lage weiters aus, wenn man etwa Handygespräche (mit Ärzten oder Behörden) in ähnlicherweise verwerten will?

lg.
 
Hallo Leitwolf,

ich kann Dir da leider nicht weiterhelfen, habe jedoch Zweifel, dass solche Aufnahmen als Beweis zugelassen sind.

Aufgrund Deiner Frage nehme ich mal an Du hast mit irgendwelchen Ärzten, eventuell Fehldiagnosen, Probleme. Vielleicht magst Du Dich hier mal umsehen:
Medizinischer Behandlungsfehler - Ärztepfusch, ärztliche Kunstfehler?, Linkliste - Opfer berichten, helfen und suchen weitere Kontakte! Kontaktaufnahme über das Private Netzwerk Medizingeschädigter - www.geoffrey-mike.de

Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter :).


Liebe Grüße :wave:.

Heather
 
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