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Dieses Thema wurde so nebenbei in den Medien abgehandelt.
Fakt ist jedoch, dass die große Koalition eine Grundgestzänderung durchbringen will, die es erlaubt, dass die Armee im Innern agiert.
Das wurde ja beim Schreiben des GG bewusst verhindert, um eine wiederkommende Diktatur zu verhindern.
Artikel 35 soll in Zukunft wie folgt lauten:
Burkhardt Hirsch, Bundestagsvizepräsident a.D. erläutert das Problem hierbei etwas genauer:
Fakt ist jedoch, dass die große Koalition eine Grundgestzänderung durchbringen will, die es erlaubt, dass die Armee im Innern agiert.
Das wurde ja beim Schreiben des GG bewusst verhindert, um eine wiederkommende Diktatur zu verhindern.
Artikel 35 soll in Zukunft wie folgt lauten:
"Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus, so kann die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen"
Quelle: https://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/bundeswehr-gegen-den-inneren-feind/lautet der Kernsatz der geplanten Änderung. Als abzuwehrender Unglücksfall gilt auch ein Terroranschlag.
Burkhardt Hirsch, Bundestagsvizepräsident a.D. erläutert das Problem hierbei etwas genauer:
Man muss den juristischen Text der geplanten Verfassungsänderung über den Einsatz der Bundeswehr im Inland in normales Deutsch übersetzen, damit klar wird, was er eigentlich bedeutet: Wenn der Bundesverteidigungsminister der Auffassung ist, dass ein besonders schwerer Unglücksfall droht und dass zu seiner Abwehr polizeiliche Mittel nicht ausreichen, dann kann er entscheiden, ob er die Bundeswehr im Inland mit militärischen Mitteln einsetzen und den Ländern Weisungen erteilen will. Das Parlament oder der Verteidigungsausschuss haben dabei nichts zu suchen.
Es kommt weder darauf an, wie sicher sich der Minister ist, noch ob er meint, das Unglück werde sich aus einer ihm unverständlichen Demonstration gegen ein politisches Top-Ereignis entwickeln, ob der Unglücksfall das Leben von Menschen bedroht, oder wie viele Menschen er durch den Einsatz militärischer Mittel gefährdet. Es kommt auch nicht darauf an, ob er schwere Maschinengewehre, Raketen oder Sprengkörper einsetzen lässt, Panzer oder Tornados, und ob der Einsatz dieser Mittel - der zwar nicht direkt gegen Unbeteiligte gerichtet sein darf - aber nach ihrer Art mit großer Sicherheit auch unbeteiligte Bürger töten wird.
Das ist der eigentliche Trick des Vorschlags: Während die Polizei an das Polizeirecht gebunden ist, das exakt bestimmt, welche Mittel die Polizei einsetzen und wann sie von der Schusswaffe als letztes Mittel Gebrauch machen darf, gibt es solche Bestimmungen für die Bundeswehr im Inland nicht. Der Minister war schon erstaunt, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Luftsicherheit die Möglichkeit offen ließ, dass er nach einem Abschuss eines Passagierflugzeugs wegen Totschlags vor einem Schwurgericht landen könnte. Nun will er zur freien Hand ermächtigt werden.
dieGesellschafter.de: Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch: Nothelfer Bundeswehr?: Tagebuch
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