G-BA: der gemeinsame Bundesausschuß

Themenstarter
Beitritt
10.01.04
Beiträge
72.835
...
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der medizinischen Versorgung vor. Die Einzelheiten werden von der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen festgelegt. Wichtigstes Organ der gemeinsamen Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Er besteht aus drei unparteiischen Mitgliedern sowie aus Vertretern der Vertragsärzteschaft, der Vertragszahnärzteschaft, der gesetzlichen Krankenkassen und der Krankenhäuser. Vertreter von Patientenorganisationen nehmen an den Sitzungen aller Gremien des G-BA teil. Sie haben ein Mitberatungs- und Antragsrecht.

Hauptaufgabe des G-BA ist es, in Richtlinien die Inhalte der Versorgung näher zu bestimmen und zu entscheiden, welche Leistungen von der GKV gezahlt werden. Damit erfüllt der G-BA seinen gesetzlichen Auftrag, dafür zu sorgen, dass alle Patienten gut versorgt werden können und vom medizinischen Fortschritt profitieren. Zugleich dienen seine Richtlinien der Gewährleistung, dass die Versorgung wirtschaftlich erfolgt und der Versichertengemeinschaft keine unnötigen Kosten entstehen.

Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurden die Strukturen des G-BA weiterentwickelt. Um Neutralität und Unabhängigkeit der unparteiischen Mitglieder des G-BA zu stärken, hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Möglichkeit bekommen, die Kandidaten zu befragen und ihrer Berufung durch die Trägerorganisationen zu widersprechen, wenn er die Unabhängigkeit oder die Unparteilichkeit einer vorgeschlagenen Person als nicht gewährleistet ansieht.
...
https://www.bundesgesundheitsminist...stverwaltung/gemeinsamer-bundesausschuss.html

https://www.g-ba.de

...
Wegen des Umfangs der Befugnisse GBA wird immer wieder die Frage nach der demokratischen Legitimation des Bundesausschusses aufgeworfen. Schließlich wird er nur durch Vertreter der Krankenkassen, der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft gebildet. Natürlich haben Vertreter dieser Körperschaften stets auch die Interessen ihrer Organisationen und Mitglieder im Blick. Die Normsetzung durch ein derart zusammengesetztes Gremium ist für Juristen unter dem Stichwort Demokratieprinzip ein Problem und auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zu betrachten. Schon vor Jahren hat ein inzwischen immer wieder zitierter Vertreter der Zunft ironisch darauf hingewiesen, wenn es eine demokratische Legitimation des Bundesausschusses gäbe, dann allenfalls in homöopathischer Verdünnung.
Weder die Rechtsprechung noch die Gesetzgebung haben sich bislang durch diese Kritik beirren lassen. Die bedeutende Rolle des GBA wird als solche auch vom Bundesverfassungsgericht nicht infrage gestellt (BVerfG NZS 2004, 527 ff.). Stattdessen geraten das Verfahren und die Maßstäbe für die Entscheidungen ins Visier.
Die Patientenbeteiligung verschafft nicht die breite demokratischen Legitimationsbasis für den GBA. Sie erweitert aber die sachliche Legitimation. Die Interessenvertretung durch Patientenverbände eröffnet Möglichkeiten für die Offenlegung von Entscheidungsgängen und –maßstäben. Die Kriterien für den GBA sind keineswegs so angelegt, dass sie die eine richtige Entscheidung quasi automatisch herbeiführen.
,,,
https://www.deutscher-krankenhaustag.de/images/pdf/2005/Heberlein-Krankenhaustag_Text.pdf

Anscheinend stehen gerade Wahlen für den G-BA an:
...
Vorbehalte der Politik gegen Personaländerung im GBA
Die geplanten Personaländerungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) stoßen nicht nur in der Bundesärztekammer auf Kritik.

Auch in der Politik gibt es offenbar „massive Vorbehalte“ gegen SpiFa-Geschäftsführer Lars Lindemann, der in den Ausschuss einziehen soll. „Beide Bänke sollten die Personalien überdenken“, zitiert die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ die CDU-Gesundheitspolitikerin Karin Maag. Sie habe Zweifel daran, dass der „Gesamtpersonalvorschlag“ den Patienten diene. Vielmehr gehe es wohl um die Interessen der Verbände. Die Empörung in der Koalition sei groß.

Quelle: Gesundheitspolitischer Brief, 19. KW 2017
Vorbehalte der Politik gegen Personaländerung im GBA

SpiFa: https://www.spifa.de/spifa/wir-ueber-uns/

...
Die gemeinsame Selbstverwaltung ist in keiner guten Verfassung. Die Personalquerelen um die drei zu besetzenden Posten der Unparteiischen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zeugen davon. Diese Jobs werden nicht ausgeschrieben, sondern für gewöhnlich ausgekungelt. Genauer gesagt: parteiisch besetzt, um danach unparteiisch zu wirken. Das gehört zu diesen Kuriositäten der Selbstverwaltung – Außenstehenden kaum vermittelbar.

Im G-BA haben drei Unparteiische die machtvolle Position inne, die wichtigen Details in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) maßgeblich mitzubestimmen. Zu diesem Trio gehört ein Vorsitzender, der als mächtigster Mann im Gesundheitswesen gilt, und das ist keineswegs übertrieben. Er darf sich vieles herausnehmen, weil alle auf seine Stimme angewiesen sind. Eloquente Berater machen ihm den Hof – die ganze Gesundheitslobby antichambriert bei dem Mann. Kein Wunder, denn am Ende entscheidet sein Votum, wenn die „Bänke“ sich nicht einigen können, was oftmals in der Natur der Sache liegt.
...
Die Amtszeit der drei Unparteiischen läuft zum 30. Juni nächsten Jahres aus. ...
https://www.univadis.de/viewarticle/g-ba-auf-dem-sadomaso-tripp-527100

Grüsse,
Oregano
 
Oben