Versicherung für den Schulweg von Kindern

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Dienstag, 30. Oktober 2007
Schulkind auf Umweg nach Hause
Unfallversicherung muss zahlen



Verlängert ein Kind seinen Schulweg und verunglückt dann, steht es unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundessozialgericht (BSG). Der 2. Senat gab mit dieser Entscheidung einem Schüler aus Memmingen recht, der im November 2003 auf dem Schulweg von einem Auto angefahren und schwer verletzt worden war.
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www.n-tv.de/872966.html

Uta
 
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