Aus dem www zitieren: Regeln

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Zitieren im World Wide Web

Ganz eindeutige Regeln gibt es für das Zitieren von Texten und Bildern aus dem Internet offensichtlich nicht.

Eines scheint mir klar:

Es darf immer zitiert werden, wenn ein Autor/Maler usw. seit 60 Jahren tot ist. Dann ist das Urheberrecht erloschen, und darum geht es letzten Endes. Allerdings sollte der "Fairness" halber dennoch angegeben werden, von wem zitiert wird. Ein Goethe-Gedicht sollte z.B. als solches erkennbar sein, eben durch Angabe des Dichters.

Ein Zitat sollte nur so lange sein, um klar werden zu lassen, um was es geht. Es sollte nicht allein für sich stehen sondern als Grundlage für eigene Überlegungen, Erörterungen dienen.

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Es müssen also gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, damit man zitieren darf. Grundsätzlich gilt: Es muss eine innere Verbindung zwischen dem eigenem und dem zitierten Werk bestehen und das Zitat darf nur unterstützend für das eigene Werk wirken. Das Eigene muss stets im Vordergrund stehen.
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So zitieren Sie Online Texte - Dr. Web Magazin

Grüsse,
Oregano
 
Ganz eindeutige Regeln gibt es für das Zitieren von Texten und Bildern aus dem Internet offensichtlich nicht.

Es darf immer zitiert werden, wenn ein Autor/Maler usw. seit 60 Jahren tot ist. Dann ist das Urheberrecht erloschen,

Grüsse,
Oregano

Hallo Oregano,

danke für diesen wichtigen Beitrag. Kleine Korrektur: Urheberrecht erlischt nach 70 Jahren:
Doch auch wenn die Schöpfer mehr als 70 Jahre tot sind, sollte es – aus ethischen, nicht rechtlichen Gründen – selbstverständlich sein, dass man sich nicht ihre Werke aneignet, ohne ihnen Anerkennung zu zollen
Zitieren im World Wide Web

Dies gilt für Deutschland. Doch das ist wohl die erste Möglichkeit eines Fehltritts, denn international könnten die Zeiträume andere sein.

Meines Wissens spielt hier aber auch eine Rolle, wie die Verträge zwischen dem Urheber und seinem Verlag, GEMA usw. gestaltet wurden oder wer ein Werk nochmals, nach Ablauf des Urheberrechts, auflegt. Veröffentlicht ein Verlag etwa die gesamten Werke von Goethe, und man zitiert daraus, dann muß man den Verlag/Buch/Internetseite trotzdem angeben, weil die Rechte bei demjenigen liegen, der das Werk veröffentlicht hat.

Bei der Beschreibung von Plagiaten wird es besonders schwierig. Da kaum ein Gedanke nicht schon einmal von jemandem gedacht und möglicherweise veröffentlicht wurde, könnte durchaus folgendes geschehen:

Man informiert sich zu einem Thema gründlich, zieht daraus für sich eine Schlußfolgerung, die in den eigenen Quellen nicht erschienen ist, und verwendet die eigene Schlußforlgerung im eigenen Text und veröffentlicht diese. Jemand, der vielleicht vor Jahren zum gleichen Ergebnis kam, es veröffentlichte, findet diese Aussage und glaubt, der Gedanke sei ein Plagiat seines Textes. Selbst hat man diesen Text aber nie gesehen, also ist es kein Plagiat - zumindest nicht wissentlich, aber wie beweist man das?

Wie kompliziert dieses Thema ist, macht diese Bewertung deutlich:
Damit ein Text urheberrechtlich geschützt ist, genügt es, ihm eine wahrnehmbare Form zu geben – das Urheberrecht entsteht mit der Schaffung des Werkes. Der Text muss nicht registriert werden – es gibt kein Register, bei dem man ihn anmelden könnte. Er muss – streng genommen – noch nicht einmal aufgeschrieben werden, denn auch eine Verkörperung des Geisteswerks ist nicht Voraussetzung für den Urheberrechtsschutz. So können beispielsweise auch Stehgreif-Reden oder improvisierte Gedichte geschützt sein.

Auch muss ein Text nicht veröffentlicht sein, damit er durch das Urheberrecht geschützt ist. Sonst stünde für viele Autoren der Schutz nur auf dem Papier, denn sie müssen ihre Texte meist an Verlage oder Redaktionen schicken, um sie anzubieten. Und zu diesem Zeitpunkt sind sie ja noch nicht veröffentlicht.

Ist das Urheberrecht einmal entstanden, gilt es bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors; es geht an die Erben oder Rechtsnachfolger des Urhebers über. Allerdings muss der Autor im Falle eines Rechtsstreits nachweisen können, dass tatsächlich er der Urheber des Textes ist. Das wird häufig schwierig sein, vor allem, wenn jemand anderes behauptet, er hätte das Sprachwerk verfasst, sich also die Urheberschaft anmaßt.
Ich schreibe, also bin ich

Diese beiden Broschüren geben einen guten Überblick:
Spielregeln im Internet (1):
www.lfmpublikationen.lfm-nrw.de/catalog/downloadproducts/spielregeln_im_internet_klicksafe_irights.pdf
Spielregeln im Internet (2):
www.klicksafe.de/fileadmin/media/documents/pdf/Broschren_Ratgeber/Spielregeln_im_Internet_2.pdf
Da die vorgenannten Links Probleme bereiten könnten, hier weitere zum PDF download:
Spielregeln im Internet 1
Spielregeln im Internet 2

Wer Webseiten in eigenen Ordnern speichert hat keine URL mehr. Will man später daraus zitieren, prüfen, ob die Seite noch besteht, wird die Suche mühselig. Für Firefox gibt es eine Erweiterung: Mozilla Archive Format 3.0, die im maff-Format die URL ebenfalls speichert. Beim Aufruf des Dokuments aus dem Ordner heraus, wird dann die URL unterhalb der Tabs in einer Leiste angezeigt und die Originalseite kann aufgerufen werden. Das erleichert die korrekte Zitierweise ungemein.

Gruß,
Clematis
 
Danke für die Ergänzungen und Berichtigung, Clematis :).
Ich denke, für das Forum ist wichtig zu wissen, daß es eine Menge Rechtsanwälte gibt, die sich gerne damit beschäftigen, das Netz und damit auch Foren nach "Fehltritten" in Sachen Urheberrecht zu durchsuchen.
Nicht ohne Grund sind bei Youtube so viele Seiten nicht einsehbar, - oder gibt es dafür andere Gründe?

Grüsse,
Oregano
 
Ich denke, für das Forum ist wichtig zu wissen, daß es eine Menge Rechtsanwälte gibt, die sich gerne damit beschäftigen, das Netz und damit auch Foren nach "Fehltritten" in Sachen Urheberrecht zu durchsuchen.
Nicht ohne Grund sind bei Youtube so viele Seiten nicht einsehbar, - oder gibt es dafür andere Gründe?

Hallo Oregano,

ja, die Rechtsanwälte dürften daran nicht schlecht verdienen. Ich habe kürzlich einen User auf ein zitiertes Bild aufmerksam gemacht, inzwischen wieder weg, das evtl. zu Ärger hätte führen können. Die meisten sind ja recht unbedarft, verständlich, wie sollen sie als Laien auch die juristischen Fallstricke erkennen, wenn selbst Anwälte heftig über die Auslegung streiten können... :rolleyes:

Bei YouTube (ich lade nur Infos runter - nichts rauf) komme ich bislang zu dem Ergebnis:

Aus Filmen - Disney, MGM u.ä. dürfen nur die Ankündigungen oder max. 15 Min. als Teile eingestellt werden. Disney scheint hier besonders scharf zu kontrollieren, da gibt es wirklich nur sehr kurze Ausschnitte. Die Wenigsten scheinen sich an die Vorgaben zu halten. Beschwert sich jemand, werden sie gesperrt, wegen Copyright-Verletzung. Besonders aus den USA machen sie dann unter einem anderen Namen weiter wie gehabt.

Oft liest man unter kritischen Berichten, daß das gleiche Video schon mehrfach von YouTube gelöscht wurde. Meist findet man es dann unter einem veränderten Namen doch wieder. Dies dürfte man Zensur nennen können.

Und dann löschen manche User ihr Konto, womit alle Filme von diesem Einen ebenfalls schlagartig weg sind. Diese Löschung kann tatsächlich erfolgt sein, oder aber YouTube hat ihn rausgeschmissen. Schaut man sich die Inhalte der "Verschwundenen" an, könnte das teilweise ebenfalls Zensur sein und teilweise Verstöße gegen Copyright.

Desweiteren können Videos gemeldet werden, wegen besonderer Gewaltszenen, pornographischen Inhalten. Diese werden dann gesperrt und können nur aufgerufen werden, wenn man sich anmeldet. Eigentlich lachhaft, da der Eintrag für die Anmeldung ohne weiteres mit falschen Angaben erfolgen kann. Ich brauchte im Ausland eine Google-Mail-Adresse, daher kann ich das bestätigen. Google fordert immer wieder eine weitere Mail-Adresse an, falls ich mein Passwort vergesse, zur Wiederherstellung desselben. Ich habe ihnen einen gehustet!

Google ist inzwischen nicht nur beteiligt oder sogar Eigentümer von YouTube und Facebook. Und diese Suchmaschinen-Krake ist wohl die gefährlichste von allen. Sie arbeitet eng mit FBI/CIA usw. zusammen - wenn letztere etwas wollen, dann ist Google zu Diensten. Deswegen benutze ich Ixquick - Niederlande, wobei die gar nichts speichern und seit einiger Zeit neben jedem Treffer zusätzlich die Möglichkeit bietet, diesen über Proxy aufzurufen.

Bei Bildern und Filmen kann man m.E. nur auf Nummber sicher gehen, wenn man ausschl. eigenes Material verwendet - wie hier bei den Benutzerbildern.

Ein Bekannter, der schöne Photos macht, zeigte mir Photos von einer exotischen Blume, ich traute meinen Augen nicht - das Motiv, hatten wir beide völlig unabhängig voneinander mal photographiert, da lagen sogar Jahre dazwischen, und die Bilder hätte man nicht voneinander unterscheiden können. Früher hätte man mit Negativen beweisen können, daß es jeweils ein eigenes Original war, heute mit Digitalkameras ist das praktisch unmöglich.

Heute kann selbst ein Laie mit Digitaltechnik Stimmen komplett fälschen, kleine Geräte dafür werden im Internet angeboten - zu Minipreisen! Alles was man dazu braucht, wegen der Sprachmodulation, ist ein abgehörtes bzw. aufgezeichnetes Telefongespräch... Die Geheimdienste konnten das schon vor vielen Jahren. :rolleyes: Ob es demnächst ein Copyright für Stimmen gibt? Das wäre nur folgerichtig.

Im Internet und auch sonst gilt daher: sich schlau machen und nur eigenes Material verwenden. Bei Gedrucktem/Texten akribisch zitieren. Ansonsten kann es teuer werden.

Bei Texten aus dem Internet aus denen man zitiert, sollte man die Seite auf dem eigenen Computer speichern und sichern, denn nur so kann man beweisen, daß das Zitat korrekt war. Viele Seiten werden verändert oder verschwinden oder sind später nicht auffindbar, dann hilft nur eine eigene Kopie als Beweis, falls es Probleme gibt.

Liebe Grüße,
Clematis
 
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