Chelattherapie (ambulant) über gesetzliche Krankenkasse möglich?

lvv

Themenstarter
Beitritt
26.06.21
Beiträge
255
Hat jemand von euch eine Chelattherapie von der gesetzlichen Krankenkasse auf Antrag bezahlt bekommen, oder zumindest einen Teilbetrag erhalten? Im Leistungskatalog ist es nicht enthalten, aber mit einer entsprechenden Begründung sollte es bei einer freundlichen Krankenkasse unter Umständen möglich sein. Ich weiss dass es in seltenen Ausnahmefällen geklappt hat und würde mich freuen, falls hier jemand dabei ist.
Jeglichen Hinweis nehme ich alternativ gerne auch als Privatnachricht.
 
Wenn möglich bitte gern hier im Forum, es sei denn, es geht um Arztnamen/-Adressen.

Danke und
 
Man kann versuchen, die Krankenkasse auf einen solchen Weg mitzunehmen. Das folgende Beispiel ist wohl nicht sehr analog zu deiner Situation, aber ich bringe es dennoch hier mal an. In einem anderen Zusammenhang hörte ich nämlich einmal davon, dass ein Patient vor ca. 10 Jahren eine teure, leitliniengerecht empfohlene Behandlung ausschlug, um die alternative, ebenfalls teure Behandlung in Bad Aibling (Klinik St. Georg) auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Seine (wenn ich mich recht erinnere: gesetzliche) Krankenkasse erstattete immerhin im Nachgang 50%, hörte ich. Als er dann wenige Jahre später wegen eines Rezidivs* wieder in der Situation war, wurde ihm die Erstattung von 50% dann sogar von vornherein angeboten.

*) Anmerkung: Für das Rezidiv war aller Wahrscheinlichkeit nicht diese erste, alternative Behandlung verantwortlich, denn seine ursprüngliche Prognose waren ja nur 6 Monate Überlebensdauer (so hörte ich).
 
@minon Vielen Dank für deine Nachricht. Man muss auf jeden Fall einen Einzelfallantrag einreichen, wie du sagst. Dies muss sehr gut begründet sein und zudem benötigt man eine kooperative Krankenkasse, wovon es wahrscheinlich nicht sehr viele gibt. Dazu vielleicht noch Glück. Was mich im Idealfall interessieren würde ist, mit welcher konkreten Begründung jemand Erfolg hatte.

@Oregano ja, als ich das letzte Mal schaute gab es ~2 KVs, die wenige Sitzungen einer ambulante Chelattherapie übernehmen. Dies waren jedoch nur äusserst wenige Sitzungen. Allgemein meine ich (nach Ansicht von Ärzten), die bestmögliche KV gefunden zu haben.
 
zudem benötigt man eine kooperative Krankenkasse, wovon es wahrscheinlich nicht sehr viele gibt.
Auf der Liste sind es 3. Keine der großen wie TK oder AOK. Ich vermute, Du wirst kämpfen müssen und evtl. scheitern.

Eine Begründung, mit der jemand erfolgreich war, wäre sehr interessant. Ich vermute auch, diese müsste von einem Vertragsarzt (Arzt mit Kassenzulassung) kommen.
 
Wenn du in die Klinik nach Neukirchen kommst, machen sie dort auch Chelattherapie. Dies geht über die gesetzliche Kasse. Wieviel ist Ermessensache und musst du dort vor Ort mit dem Arzt aushandeln.
 
Die gesetzliche Kasse muss quasi alles zahlen, wenn es akut lebensbedrohlich ist.
Zerbricht ein Quecksilberthermometer gehst du in die Notaufnahme und bekommst eine Chelattherapie.
Denn diese ist zwingend anzuraten. Da gibt es auch kein wenn und aber. Gleiches gilt für eine chronische Bleivergiftung aus Bleirohre alter Gebäude. Es bedarf nur ein Nachweis der Vergiftung und eine ärztliche Verordnung. Bei diversen Unfällen mit Schwermetalle verhält es sich ähnlich.

Bei Schwermetallbelastung bezahlt keine gesetzliche Kasse. Bei Schwermetallvergiftung in chronischer Form muss es auch die Kasse tragen wenn es eine Diagnose gibt. Die Diagnose muss man sich aber erkaufen weil keine Kasse einen Schwermetalltest aus blassen Dunst bezahlt. Wird eine grenzüberschreitende Belastung festgestellt muss auch die GKV zahlen. Was allerdings schwierig ist da es zum Schwermetall auch entsprechende Grenzwerte geben muss die teilweise nicht existieren. Dann wird es schwierig.

Es bedarf also auf jeden Fall eines Schwermetalltests sowie einer Auswertung mit Vorlage der entsprechenden Referenzwerte nebst Diagnose und Therapieplan vom Arzt. Dann geht das so durch. Notfalls auf den Klageweg.
Referenzwerte irgendwelcher Labore gehören nicht dazu. Dazu gehören ausschließlich Referenzwerte der anerkannten Behandlungsleitlinien. Labore haben teilweise eigene Referenzwerte ermittelt die für die GKV nicht bindend sind.
 
Oben