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...:: PET / CT Zentrum Hamburg ::...Wer übernimmt die Kosten einer PET/CT-Untersuchung?
Gesetzliche Krankenkasse:
In Deutschland wird die PET- bzw. PET/CT ausschließlich beim nicht-kleinzelligen und beim kleinzelligen Lungenkrebs (Bronchialkarzinom) von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Die Kostenübernahme muss zur Zeit für jede Untersuchung bei der zuständigen Krankenkasse in einem komplizierten Verfahren beantragt werden. Die Koordination des Antragsverfahrens durch das PET/CT-Zentrum Hamburg gewährleistet einen effizienten Ablauf. Wichtig: eine einfache Überweisung ist in diesen Fällen nicht ausreichend.
Für andere Krebserkrankungen ist die PET/CT derzeit noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.