"Minderwertige Zahnimplantate"

Hallo Amparo,

das Problem mit Implantaten bezieht sich ja nicht nur auf die Implantate im Mund sondern auf alle wie Hüft- und Knieprothesen, Stents usw. usw.
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In Deutschland wurden im Jahr 2017 insgesamt 14.034 Verletzungen, Todesfälle und andere Probleme im Zusammenhang mit Medizinprodukten gemeldet. Das geht aus Recherchen des Projekts „The Implant Files“ hervor.
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Bei Medizinprodukten kommen Scheininnovationen und sogar schädliche Produkte viel zu leicht in die Versorgung. Es gibt keine sicheren Regeln und Vorgaben, die das verhindern. Hier hat die Politik seit Jahren trotz zahlreicher Mahnungen viel zu wenig getan. Auch die gesetzliche Krankenversicherung hat mehrfach auf diese Probleme hingewiesen“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, anlässlich der aktuellen Berichterstattung über Medizinprodukte.

"Krankenhäuser dürfen ohne vorherige Studien neue Produkte und Methoden anwenden und der Patient kann sich nicht darauf verlassen, dass sie sicher und erprobt sind. Von sich selbst auflösenden Stents bis zu Metall-auf-Metall-Hüftprothesen reichen hier die Beispiele schlimmer Entwicklungen. Deshalb fordern wir eine konsequente Umsetzung der neuen europäischen Medizinprodukteverordnung und zusätzlich eine verpflichtende Nutzenbewertung von neuen Methoden unter Verwendung von Medizinprodukten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss auch für Krankenhäuser. Nur was tatsächlich etwas nützt und auch sicher ist, sollte Patientinnen und Patienten einoperiert werden. Die Nutzenbewertung für neue Methoden im Krankenhaus könnte Deutschland auch ohne eine europäische Regelung einführen. Die Bundesregierung muss es nur wollen.“
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https://www.mta-dialog.de/artikel/gefahr-durch-fehlerhafte-implantate.html

Grüsse,
Oregano
 
das Problem mit Implantaten bezieht sich ja nicht nur auf die Implantate im Mund sondern auf alle wie Hüft- und Knieprothesen, Stents usw. usw.

Hallo Oregano,

Wolfgang Kirchhoff schreibt in folgendem Artikel "Außervertragliche Leistungen gehören auf den Prüfstand":

Zitat:
Medizinprodukte in der Zahnmedizin

In der Zahnmedizin kommen zahlreiche Medizinprodukte zur Anwendung. Den rechtlichen Rahmen bildet das Medizinproduktgesetz (MPR). Die Medizinprodukte erreichen den Dentalmarkt nach ihrer Ce-Zertifizierung. Als Zertifizierungskriterien gelten hauptsächlich Literatursichtung und Funktionsbewertung (Krummenauer 2004).

Das CE Zeichen ist kein grundsätzlicher Nachweis für Produktsicherheit in der klinischen Anwendung wie sich unter anderem bei den Brustimplantaten zeigte. Die Hersteller weisen die Funktionstüchtigkeit ihrer Produkte nach, nicht deren medizinischen Nutzen. Seit Inkrafttreten der 4. Novelle des Medizinproduktgesetzes im März 2010 können in Annäherung an das Arzneimittelgesetz (AMG) bei Neuzulassungen klinische Prüfungen vorgeschrieben werden. Umstritten ist, ob analog von Arzneimitteln eine staatliche Vorabgenehmigung erfolgen soll.

Dessen ungeachtet sind zahlreiche Medizinprodukte im Handel, deren klinische Langzeitverhalten und/oder Zusatznutzen prekär oder zweifelhaft sind. Von Sicherungsmaßnamen wie den Meldungen von Risiken und Nebenwirkungen an das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durch die Zahnärzte selbst, wurde naturgemäß kein relevanter Gebrauch gemacht; kein Leistungserbringer möchte sich selbst einer Fehlbehandlung anschuldigen.

Insofern existiert eine auch vom Verband der europäischen Medizinproduktehersteller (Euromed) anerkannte Grauzone von Medizinprodukten mit zweifelhaften bis kontraproduktiven Wirkungen, die sich erst in der Langzeitbeobachtung offenbaren. Zu diesen Produkten gehören unter anderen Knochenersatzmaterialien, deren Wirkungsweise nicht vorhersagbar und deren Herstellungsmodalitäten und Zusätze aus patentrechtlichen Gründen teilweise nicht offengelegt werden; ihr Nutzen im implantatprothetischen Bereich ist gelegentlich ebenso wenig nachgewiesen wie die systemischen Nebenwirkungen.

Dentale Implantatmaterialien, -formen oder -beschichtungen können sich als risiko- und nebenwirkungsreich erweisen. Metallverbindungen und Füllungsmaterialen setzen im Zeitverlauf und/oder unter funktioneller Belasung toxikologische Zwischenprodukte frei (Die Zahnarztwoche 2009) Im Endergebnis fungieren Patienten, die unvollständig beraten auf außervertraglicher Basis versorgt werden, in bestimmten Fällen als Versuchsgruppe, die den klinischen Dauereinsatz bestimmter Medizinprodukte erprobt und finanziert.

Ende Zitat

https://www.wido.de/fileadmin/wido/downloads/pdf_ggw/wido_ggwaufs3_1012.pdf

Viele Grüße

Amparo
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Bizzi,

dann sollte man aber die Beiträge, in denen es nicht um ZAHN-Implantate geht sondern um Implantate/Endoprothesen usw. im ganzen Körper geht, in einen extra Thread verlagern.

Grüsse,
Oregano
 
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