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anhaltende Benommenheit!
Liebe Benommenheit,
in Deutschland sieht es so aus: Laut IfSG (Infektionsschutzgesetz, gilt seit 1. Januar 2001) MUSS jeder Impfschadens-VERDACHTSFALL vom impfenden Arzt an das zuständige Gesundheitsamt, an die Arzneimittelkommission oder das PEI...